…Dezember 2001 und 31. Mai 2002 bei, aus welcher eine Gläubigerbenachteiligung des Finanzamtes Klagenfurt in Höhe von 56,2 % ersichtlich sei. Mit Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes Klagenfurt vom 13. Juni 2008 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen und im Wesentlichen zum Ausdruck gebracht, dass dem Finanzamt…
…Dezember 2001 und 31. Mai 2002 bei, aus welcher eine Gläubigerbenachteiligung des Finanzamtes Klagenfurt in Höhe von 56,2 % ersichtlich sei. Mit Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes Klagenfurt vom 13. Juni 2008 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen und im Wesentlichen zum Ausdruck gebracht, dass dem Finanzamt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch ***RA***, über die Beschwerde vom 30. Oktober 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes ***FA*** (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 3. März 2020, mit dem die Haftung für…
…Rückzahlung eines Darlehens der ***X GmbH** an die Primärschuldnerin, und ausgeführt, dass ab der Fälligkeit der Körperschaftsteuer 2021 und 2021 keine Verbindlichkeiten getilgt worden seien und somit keine Gläubigerbenachteiligung vorliege. Auch liege keine schuldhafte Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten vor, da für die Führung des Rechnungswesens ***AB***…
…Eine Gläubigerbenachteiligung der Finanzbehörde liege daher nicht vor. Mit der Beschwerdevorentscheidung vom 12.06.2025 wies das Finanzamt die Beschwerde als unbegründet ab. Am Abgabenkonto habe im Zeitpunkt der Verbuchung der Umsatzsteuer 08/2022 (Zahllast 19.720 €) ein Guthaben in der Höhe von 16…
…nicht bekannt gewesen. Der Bf habe zudem ab Anfang Juli 2017 keine Zahlungen an Dienstnehmer, Finanzämter, Lieferanten etc. geleistet, weshalb keine Gläubigerbenachteiligung vorliege. Mit Bescheid vom 8. Oktober 2019, Abgabenkontonummer ***8***, wurde der Bf vom Finanzamt Wien 4/5/10 als Haftungspflichtiger gemäß § 9 iVm §…
…hätten. Es seien nur Zug-um-Zug-Geschäfte getätigt worden. Daher hätte es auch keine Gläubigerbenachteiligung gegeben. Mit Haftungsbescheid vom 16. Jänner 2020 machte das Finanzamt die Haftung für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der Primärschuldnerin in Höhe von 569.614,61 € gegenüber dem Beschwerdeführer geltend. Begründend…
…eröffnet worden ist. Der Abgabenrückstand habe sich in den Monaten Juli bis Oktober entwickelt und zum 31.10.2014 Euro 92.896,97 betragen. Aus der beiliegenden Berechnungsaufstellung lasse sich eine eventuelle Gläubigerbenachteiligung errechnen. Zusätzlich werden tabellarisch die Veränderung der Banksalden dargestellt. Aus den vorgelegten…
…von 10,5% bedient. Der Abgabengläubiger sei in diesem Zeitraum zu mehr als 10,5% bedient worden, weswegen eine Gläubigerbenachteiligung nicht eingetreten sei. Außerdem sei die im (noch offenen) Konkursverfahren festzulegende Quote zu berücksichtigen. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 6. Juni 2019 wurde der Bf…
…Bf. als Schuldner dem Treuhänder X monatlich einen Betrag von € 60,00 überweise. Der Treuhänder verwalte die Gelder und überweise diese auftragsgemäß an alle Gläubiger nach dem vorliegenden Aufteilungsschlüssel. Das Einbehalten des Guthabens würde somit den Tatbestand einer Gläubigerbenachteiligung darstellen und den Bf., da…
…die Bf. aus, dass die Abgabenschuldigkeiten aus dem Titel der Geschäftsführerhaftung herrühren und nur im Ausmaß der vom Verwaltungsgerichtshof judizierten Gläubigerbenachteiligung bestehen würden und nicht wie in dem im Haftungsbescheid dargestellten vollen Ausmaß der Abgabenschuldigkeiten. Mit einer näher bezeichneten Abschlagszahlung habe die Bf. ihre Zahlungsverpflichtungen…
…aus der Nachverrechnung aus der Beitragsprüfung anlässlich des Insolvenzverfahrens. Der Geschäftsführer habe von diesen Beiträgen erstmals nach der Insolvenzeröffnung Kenntnis erlangt. Eine Gläubigerbenachteiligung des Finanzamtes in den Monaten August bis Dezember 2014 sei jedenfalls nicht erfolgt. Bereits zu diesem Zeitpunkt hätte es Zahlungsschwierigkeiten gegeben und…
…sei. Er habe die Veränderung der Verbindlichkeiten (exklusive der Finanzamtsverbindlichkeiten) laut den beiliegenden Monatssaldenlisten des Unternehmens auf die Veränderung der Finanzamtsverbindlichkeiten angewandt und eine etwaige Gläubigerbenachteiligung von Euro 14.622,96 berechnet. Hinsichtlich der im Haftungsbescheid ebenfalls vorgeschriebenen Körperschaftssteuer handle es sich eindeutig um Forderungen…
…dass ein Teil dieser Forderungen erst nach der Insolvenzeröffnung fällig geworden sei. Der Rest von rund 52 % entfalle auf andere Gläubiger. Im Widerspruch zu der vom Finanzamt vermuteten Gläubigerbenachteiligung steht der Umstand, dass der Insolvenzverwalter (nur) Zahlungen des schuldnerischen Unternehmens gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht…
…mehr im EU-Raum aufhältig. Das Vorbringen des Bf im Beschwerdeverfahren erschöpfte sich im Wesentlichen in der Behauptung, die Gesellschaft habe nicht über die notwendigen finanziellen Mittel verfügt und es sei zu keiner Gläubigerbenachteiligung oder -bevorzugung gekommen. Dazu war festzuhalten war, dass vom Bf im…
…minus 5.000 Euro betragen habe. Daraus könne geschlossen werden, dass bis zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung alle laufenden Verbindlichkeiten mit den erwirtschafteten Erträgen hätten bezahlt werden können. Deshalb habe auch keine Gläubigerbenachteiligung stattgefunden, zumal im Jahr der Insolvenzeröffnung, dh 2014, alle bekannten Verbindlichkeiten beglichen worden…
…mehr im EU-Raum aufhältig. Das Vorbringen des Bf im Beschwerdeverfahren erschöpfte sich im Wesentlichen in der Behauptung, die Gesellschaft habe nicht über die notwendigen finanziellen Mittel verfügt und es sei zu keiner Gläubigerbenachteiligung oder -bevorzugung gekommen. Dazu war festzuhalten war, dass vom Bf im…
…neuerlich analysiert und ausgewertet habe. Betrachte man zeitraumbezogen für die Monate 01-09/2012 die -Einnahmen- und Liquiditätssituation, -Entwicklung der Verbindlichkeiten, -Schuldentilgungen und Zahlungsquoten, werde ersichtlich, dass eine Gläubigerbenachteiligung nicht stattgefunden hat. Auf das Erkenntnis des VwGH vom 29.01.2014, Zl. 2012/08/0227…
…Die Finanz-Zahlungsquote betrage 24,36%. Da die Durchschnittsquote nicht wesentlich besser ausfalle als die Finanz-Zahlungsquote könne von keiner Gläubigerbenachteiligung des Finanzamtes gesprochen werden. Die Entscheidung über die Haftung des Geschäftsführers sei nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit und unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände…
…Nicht der Abschluss einer im Jahre 2010 abgeschlossenen Zessionsvereinbarung kann der Partei vorgeworfen werden, sondern die Weiterführung der Bedienung dieses Vertrages bei gleichzeitiger Beeinträchtigung der abgabenrechtlichen Pflichten im Sinne einer Gläubigerbenachteiligung. Die Partei führt im Weiteren aus, dass zwar den Beschwerdeführer eine qualifizierte Mitwirkungspflicht treffe…