…Verbindlichkeiten verfügt habe, werde die Bf. ersucht, dies durch eine Auflistung sämtlicher Gläubiger mit zum Zeitpunkt der Abgabenfälligkeiten gleichzeitig oder früher fällig gewordenen Forderungen darzulegen. Ebenso seien alle verfügbar gewesenen liquiden Mittel anzugeben bzw. gegenüberzustellen. Zum Vorhalt erstattete der Vertreter der Bf. am 30.04…
…in die Lage versetzt worden, zu prüfen, inwieweit es als Gläubiger benachteiligt worden sei. Binnen offener Beschwerdefrist erhob die BF gegen den am 14.03.2016 zugestellten Bescheid Beschwerde. Sie sei als Geschäftsführerin der GmbH ihren Pflichten sehr wohl dadurch nachgekommen, dass sie versucht habe…
…Geschäftsführer in der Gesellschaft überhaupt in der Lage gewesen wäre, die Abgabenverbindlichkeiten zu bedienen, ohne umgekehrt andere Gläubiger in ihren Rechten und Forderungen zu verkürzen. Reichen hingegen die vorhandenen Mittel zur Abführung der Lohnsteuer nicht aus, so besteht die Verpflichtung des Geschäftsführers entsprechend niedrigere Gehälter…
…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes von einer schuldhaften Pflichtverletzung des Geschäftsführers auszugehen, was zu dessen Inanspruchnahme als Haftender führt. Ungeachtet des Grundsatzes der Gleichbehandlung aller andrängenden Gläubiger hätte der Bf. die einzubehaltende Lohnsteuer zur Gänze abzuführen gehabt, weswegen er zu Recht für die bei der GmbH nicht…
…das Unternehmen weiterzuführen. Auch der Masseverwalter habe dazu bereits seine Zustimmung erteilt, weil aus einer Weiterführung für die Gläubiger eine höhere Quote zu erzielen sein werde als bei einer Zerschlagung des Unternehmens im Konkursverfahren. Es werde daher jedenfalls ein Zwangsausgleich angestrebt, welcher zu einer ordnungsgemäßen…
…in diesem Beurteilungszeitraum getätigten Zahlungen an das Finanzamt den insgesamt zu Beginn dieses Zeitraumes fälligen samt den in diesem Zeitraum fällig gewordenen Abgabenverbindlichkeiten gegenüberzustellen (Finanzamt-Zahlungsquote im einheitlichen Beurteilungszeitraum). Wird der Nachweis der Gläubigergleichbehandlung nicht in nachvollziehbarer Weise erbracht, liege es im Ermessen des Finanzamtes…
…dem Gleichbehandlungsgrundsatz hat der Vertreter vorhandene Mittel zwar nicht in erster Linie zur Begleichung der Abgabenschulden zu verwenden, er darf allerdings auch nicht den Abgabengläubiger schlechter behandeln, als alle anderen Gläubiger; er darf also nicht andere Verbindlichkeiten vor den Abgabenschulden erfüllen. Sind zwar Geldmittel vorhanden…
…BAO als unbegründet abgewiesen. II.) Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Mit Vorhalt der belangten Behörde vom 7.12.2017 wurde die Beschwerdeführerin aufgefordert den Nachweis der Gläubigergleichbehandlung iSd …
…das Vermögen der Gesellschaft eröffnete Konkursverfahren nach erfolgter Schlussverteilung aufgehoben worden sei. In diesem Zusammenhang wurde der Bf ua aufgefordert, Nachweise für die Gleichbehandlung aller Gläubiger vorzulegen. In Beantwortung dieses Vorhaltes teilte der Bf dem Finanzamt am 7. Mai 2019 zusammengefasst mit, dass die Höhe…
…Firma1*** iHv insgesamt € 255.282,56 Stellung zu nehmen, insbesondere einen Nachweis der Gläubigergleichbehandlung vorzulegen und seine wirtschaftlichen Verhältnisse bekannt zu geben. Mit Schreiben vom 16.2.2017 legte der Beschwerdeführer seine wirtschaftlichen Verhältnisse dar, listete seine Verbindlichkeiten zum Zeitpunkt der Konkursanmeldung auf und…
…und 12/2021 innerhalb seiner Vertretungsperiode, welche über die Insolvenzeröffnung hinaus aktenkundig sei, fällig geworden und daher nicht aus dem Haftungsbescheid auszuscheiden. Zur Gläubigergleichbehandlung seien nur pauschale Behauptungen aufgestellt worden; aus den übermittelten Kontoauszügen sei lediglich ersichtlich, dass Miete, Versicherungen und verschiedene laufende Ausgaben bezahlt…
…Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Mit Vorhalt der belangten Behörde vom 8.8.2017 wurde der Beschwerdeführer aufgefordert den Nachweis der Gläubigergleichbehandlung iSd § 9 BAO bezüglich bestimmter bei der *…
…Wolfgang Enzlberger am 29.11.2024 mit, dass er den Beschwerdeführer nicht mehr vertrete. Mit Beschluss vom 14.1.2025 wurde dem Beschwerdeführer noch einmal die Möglichkeit eingeräumt den Nachweis der Gläubigerbleichbehandlung vorzulegen. Dieser Aufforderung kam der Beschwerdeführer nicht nach. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen Festgestellter…
…und die Abgabenschulden daher im Verhältnis zu anderen Verbindlichkeiten nicht schlechter behandelt habe. Die Abgaben seien an den Fälligkeitstagen nicht entrichtet worden. Eine Gläubigergleichbehandlung sei dem Finanzamt nicht vorgelegt worden. Dem Bf. als Vertreter der Gesellschaft sei daher eine schuldhafte Verletzung der abgabenrechtlichen Pflichten anzulasten…
…Die Quote des Sanierungsverfahrens sei bereits in Abzug gebracht worden. Mit Eingabe vom 13.7.2023 erhob der Beschwerdeführer rechtzeitig Beschwerde und brachte vor, dass die vorhandenen Mittel auf alle Gläubiger gleichmäßig verteilt worden seien. Eine detaillierte Berechnung werde innerhalb der nächsten 14 Tage nachgereicht…
…Die Quote des Sanierungsverfahrens sei bereits in Abzug gebracht worden. Mit Eingabe vom 13.7.2023 erhob der Beschwerdeführer rechtzeitig Beschwerde und brachte vor, dass die vorhandenen Mittel auf alle Gläubiger gleichmäßig verteilt worden seien. Eine detaillierte Berechnung werde innerhalb der nächsten 14 Tage nachgereicht…
…Argumente in der Beschwerde verwiesen. Mit der Ladung zur mündlichen Verhandlung vom 5.11.2024 wurde dem Beschwerdeführer nochmals die Gelegenheit gegeben, eine der Rechtsprechung des VwGH entsprechende Liquiditätsaufstellung zum Nachweis der Gläubigergleichbehandlung an das Bundesfinanzgericht zu übermitteln. Außerdem wurde er aufgefordert aktuelle Buchhaltungsunterlagen vorzulegen…
…fehlender Mittel nicht möglich gewesen. Gemäß der Gleichbehandlungspflicht seien die Geschäftsführer bemüht gewesen, soweit wie möglich alle Gläubiger zu bedienen und somit auch die Tilgung der Abgabenschulden anteilig zu erledigen. Da eine gänzliche Entrichtung mangels ausreichender Liquidität nicht möglich gewesen sei, ergab sich der aushaftende…
…liegt eine objektive Pflichtverletzung vor. Im Haftungsverfahren muss der Geschäftsführer darlegen, warum er die Abgaben nicht entrichtet hat. Die Lohnsteuer ist unabhängig von der Gleichbehandlung anderer Gläubiger zu entrichten. Eine Haftung entfällt nur, wenn wegen fehlender Mittel keine Löhne ausgezahlt wurden. Der zur Haftung herangezogene…
…Juli 2021 wurde die Beschwerdeführerin zunächst auf die beabsichtigte Heranziehung zur Haftung aufmerksam gemacht und ihr die Gelegenheit gegeben, sich dazu zu äußern, insbesondere einen Nachweis der Gläubigergleichbehandlung zu erbringen. Der Vorhalt wurde bei der Beschwerdeführerin hinterlegt. Eine Stellungnahme erfolgte nicht. Mit Haftungsbescheid vom 30…