…aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören (Z 1), andererseits Gewinnungsbewilligungen nach dem Berggesetz 1975 sowie Apothekengerechtigkeiten (Z 2). Strittig ist im vorliegenden Fall, ob der von der beschwerdeführenden Partei für im Kaufvertrag als Inventar bezeichneten Positionen geleistete Kaufpreis als Gegenleistung der Grunderwerbsteuer unterliegt. Gem §…
…bestimmt sich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes. Zum Grundstück werden jedoch nicht gerechnet: 1. Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören, 2. Gewinnungsbewilligungen nach dem Berggesetz 1975, BGBl. Nr. 259, in der jeweils geltenden Fassung sowie Apothekengerechtigkeiten. (2) Den Grundstücken…
…bestimmt sich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes. Zum Grundstück werden jedoch nicht gerechnet: 1. Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören, 2. Gewinnungsbewilligungen nach dem Berggesetz 1975, BGBl. Nr. 259, in der jeweils geltenden Fassung sowie Apothekengerechtigkeiten. (2) Den Grundstücken…
…bestimmt sich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes. Zum Grundstück werden jedoch nicht gerechnet: 1. Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören, 2. Gewinnungsbewilligungen nach dem Berggesetz 1975, BGBl. Nr. 259, in der jeweils geltenden Fassung sowie Apothekengerechtigkeiten. (2) Den Grundstücken…
…i 1", "i 2" und "i 3" festgestellt und die jeweiligen Grundstücke in den Gemeinden ***2*** und Vindobona zugeordnet; die Bf. verfügt über aufrechte Gewinnungsbewilligungen nach dem MinroG; Beweis 2. Mit Bescheid des Bundesministeriums für Wirtschaft, Jugend und Familie vom 30.1.2014, Zahl: BMFWJ…
…bestimmt sich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes. Zum Grundstück werden jedoch nicht gerechnet: 1. Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören, 2. Gewinnungsbewilligungen nach dem Berggesetz 1975, BGBl. Nr. 259, in der jeweils geltenden Fassung sowie Apothekengerechtigkeiten. (2) Den Grundstücken…
…dritter Satz GrEStG 1987 einerseits Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören (Z 1), andererseits Gewinnungsbewilligungen nach dem Berggesetz 1975 sowie Apothekengerechtigkeiten (Z 2). Gemäß § 294 ABGB versteht man unter Zugehör dasjenige, was mit einer Sache in fortdauernde Verbindung gesetzt wird…
…bestimmt sich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes. Zum Grundstück werden jedoch nicht gerechnet: 1. Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören, 2. Gewinnungsbewilligungen nach dem Berggesetz 1975, BGBl. Nr. 259, in der jeweils geltenden Fassung sowie Apothekengerechtigkeiten. (2) Den Grundstücken…
…sich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes. Zum Grundstück werden jedoch nicht gerechnet: 1. Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören. 2. Gewinnungsbewilligungen nach dem Berggesetz 1975, BGBl. Nr. 259, in der jeweils geltenden Fassung sowie Apothekengerechtigkeiten. (2) Den Grundstücken stehen…
…Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören (Z. 1 leg. cit.), Gewinnungsbewilligungen nach dem Berggesetz 1975 sowie Apothekengerechtigkeiten (Z. 2 leg. cit.) gerechnet. Gemäß § 296 ABGB werden die zu einem liegenden Gute gehörigen Werkzeuge und Gerätschaften insofern für unbewegliche Sachen gehalten, als sie zur…
…bestimmt sich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes. Zum Grundstück werden jedoch nicht gerechnet: 1. Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören, 2. Gewinnungsbewilligungen nach dem Berggesetz 1975, BGBl. Nr. 259, in der jeweils geltenden Fassung sowie Apothekengerechtigkeiten. Erwägungen Die Beschwerdeführerin…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. über die Beschwerde der Bf, vertreten durch Eder SteuerberatungsgmbH & CoKG, Babenbergerring 9a, 2700 Wiener Neustadt, gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt vom 22.03.2013 betreffend Energieabgabenvergütung für das Jahr 2011 zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache der Bf., vertreten durch V, gegen die Bescheide des FA Klagenfurt vom 16.10.2012 betreffend Energieabgabenvergütung für das Jahr 2011 und vom 09.07.2013 betreffend Energieabgabenvergütung für das Jahr…
Die Bewertung des erhaltenen Wertgutscheines hat im Zeitpunkt des Zuflusses zu erfolgen (vgl. zB Mayr/Hayden in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG19, Tz 50 zu § 15). Geldwerte Vorteile sind gemäß § 15 Abs. 2 Z 1 EStG 1988 mit dem Betrag zu bewerten, den ein Letztverbraucher…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R über die Beschwerde der Bf gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt vom 21.03.2013 betreffend Energieabgabenvergütung für das Jahr 2011 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Mag. Patrick Brandstetter in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***V***, über die Beschwerde vom 27. April 2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Braunau Ried Schärding (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 27. März 2015 betreffend…
Um aber überhaupt Investoren für diese Hochrisikobranche (Mining von Kryptowährungen) im Jahr 2017 erreichen und gewinnen zu können, ist bei einer kick-off-Veranstaltung im ***18*** 2017 und im Kapitalmarktprospekt, das der Begebung der Genussrechte zugrunde gelegen ist, damit geworben worden, dass den Investoren je…
Hält man sich vor Augen, dass die vom Prüfer hinzugeschätzten Einnahmen in Höhe von jährlich 3% des Wareneinsatzes im Durchschnitt im Beschwerdezeitraum rd. 2,8% der Erlöse dieses Zeitraumes betragen, so vermag sich der Senat dem Einwand der Bf. nicht anzuschließen, dass mit den bestehenden…
Eine unterlassene Benennung des Vertreters im Rahmen einer Zustellverfügung mache die Zustellung nicht rechtswidrig bzw. unwirksam (vgl. Ritz, BAO, § 13 Zustellgesetz, Rz 11: „Im Regelfall zweckmäßig erscheint es, bei einer GmbH (…) als Empfänger die GmbH zu bezeichnen. Diesfalls kann die tatsächliche Zustellung etwa an…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***RA***, ***AdrRA***, über die Beschwerde vom 15. Juni 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 12. Mai 2016 betreffend Festsetzung der…