…durch ein Gewinnspiel überschritten wurde. Leider konnte ich durch Mangel an Beweisen meine Unschuld nicht vollständig belegen, da mir der Gewinnschein durch einen Wohnungseinbruch gestohlen wurde. Zum Zweiten habe ich im Jahr 2012 durch ein Insolvenzverfahren einen Betrag von ca. 22.000 Euro ausbezahlt bekommen…
…Das Verhältnis zwischen A und der Beschwerdeführerin bestand im Wesentlichen bloß darin, dass A der Beschwerdeführerin im Jahr 2002 einen „Gewinnschein“ (verbriefte Risikobeteiligung) übertrug und sich die Beschwerdeführerin mittels schriftlicher Vereinbarung dafür dazu verpflichtete, gewisse Bankverbindlichkeiten des A zu tilgen und persönliche gerichtliche Verfahrenskosten von…
…Nach erfolgter Wette erhält der Teilnehmer einen Wettschein, welcher bei einem Gewinn nach Ablauf des Rennens durch Eingabe einer Zahlenkombination eingelesen wird. Das Gerät druckt einen Gewinnschein, mit dem der Gewinn an der Kasse in bar behoben werden kann. 2. Kassensystem/Lokalwette: Im Wettlokal besteht…
…Zuge der Verschmelzung wurde eine Forderung gegen die H. Privatstiftung sowie eine Darlehensforderung gegen Michael I. übernommen. Im Dezember 2007 erwarb die Bf. Gewinnscheine der J. AG (= F. AG = G. AG) für EUR 2 Mio, im Dezember 2008 neuerlich für EUR 6 Mio…
…erfolgt oder die Gewinnausfolgung durch den Glücksspielautomaten, als einem spezielleren Glücksspielapparat selbst erfolgt. Der Umstand, dass die Hundewettautomaten im Falle eines Gewinnes einen dementsprechenden Gewinnschein ausdrucken, mit welchem der Gewinn in bar ausbezahlt werden kann, ändert nichts daran, dass im konkreten Fall die Entscheidung über…
…nicht auf deren Vorliegen verzichtet, entsteht die Genussscheinrendite für die Berechnungsperiode bis zur Höhe, bis zu der die Voraussetzungen Gewinnscheinrendite erfüllt sind. (3) Die Genussscheinrendite der Genussscheininhaber ist vorrangig gegenüber Gewinnansprüchen der Gesellschafter, dh die Vorrangige Genussscheinrendite genießt Vorrang vor Gewinnausschüttungen. Die Gesellschafter gehen ihrer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.DDr. Hedwig Bavenek-Weber in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 12. Dezember 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 14. November 2011, Steuernummer ***BF1StNr1***, betreffend…