IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache der BF, ADR, ADR2 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 1. Juli 2011 zu ErfNr.******/2010, StNr*** betreffend Gesellschaftsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als…
3.1 Finanzmittelbedarf In der Jahresplanung 20102 wurde bei einem Investitionsvolumen von 20.967 TEUR ein Finanzierungsdelta von 14.085 TEUR ermittelt, wobei sich der zeitliche Finanzmittelbedarf durch die aktuellen Ereignisse vorrangig ins 2. Halbjahr 2010 (bzw. zum Teil auch in Folgejahre) verschieben wird. Einerseits…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in den Beschwerdesachen Bf., Adr., vertreten durch Ernst & Young Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungs GmbH, Wagramer Straße 19, 1220 Wien, über die Beschwerden vom 31. August 2012 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache A. GmbH, Adr., vertreten durch Dr. Lothar Hofmann, LL.M., Johannesgasse 15, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 20. September 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. über die Beschwerde der Bf., vertreten durch BKS Steuerberatung GmbH & Co KG, Untere Hauptstr 10, 3150 Wilhelmsburg an der Traisen, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 08.08.2013…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache der S, vertreten durch StB über die Beschwerde vom 25.7.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 19.6.2015 zu Erfassungsnummer 1…
"Vor dem Hintergrund der mit Ablauf des 31. Juli 2008 in Kraft getretenen Aufhebung des § 1 Abs. 1 Z 2 ErbStG durch den Verfassungsgerichtshof (Erkenntnis vom 15. Juni 2007, G 23/07 u. a.), des infolge des Zeitablaufs immer kleiner werdenden Kreises potentiell von der…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache XY GmbH u Mitges, Adr, vertreten durch Theiss Puchinger StB und WP GmbH, Wohllebeng 16/6, 1040 Wien gegen…
…Tatbestand aus. Laut Rz 1227 UmgrStG der Umgründungssteuerrichtlinien würde nach Ansicht der Finanzverwaltung nur dann eine Gesellschaftssteuerpflicht entstehen, wenn eine Kapitalgesellschaft als Einbringender fungieren würde: In diesem Fall bestünde zumindest nach Ansicht der Finanzverwaltung keine Gesellschaftssteuerbefreiung für Rechtsvorgänge, durch welche die Einbringungsfähigkeit des Vermögens nach §…
…November 2012 hat die Bf, nunmehrige Beschwerdeführerin, =Bf., jeweils freiwillige Leistungen ihrer Gesellschafter in Höhe von insgesamt 600.000 € angezeigt und hiefür als gemeinnützige Gesellschaft Steuerbefreiung beantragt. Da der Bf. auch nach Ausschöpfung des Rechtsmittelweges die Gemeinnützigkeit nicht zuerkannt wurde, hat das Finanzamt für…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache der Bf., vertreten durch die Treuratio Steuerberatungs-GmbH, über die Beschwerde vom 11. Dezember 2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Z vom 1. Dezember 2015 betreffend Körperschaftsteuervorauszahlungen für das…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache des VORNAME FAMILIENNAME als Rechtsnachfolger der FAMILIENNAME GmbH, ADRESSE, vertreten durch Steuer- und Wirtschaftberatung GmbH, Ferstelg. 6/7, 1090 Wien über die Beschwerde vom 02.10.2012 gegen den Bescheid der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Diana Sammer in der Beschwerdesache Bf., Adresse, über die Beschwerde vom 6.3.2013 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 6.2.2013, ErfNr. betreffend Gesellschaftsteuer zu…
Dr.-Herrmann-Gasse 3 9020 Klagenfurt am Wörthersee www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag.Ju.Dex über die Beschwerde der Bf., vertreten durch die Steuerberatungskanzlei, gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt vom 19. Mai…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter über die als Beschwerde zu erledigende Berufung der Bf. vertreten durch die Josef Klug & Partner Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungs GmbH, in 8010 Graz, Hallerschloßstraße 1, vom 12.07.2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache Fa, Adr, vertreten durch Steuerberater, gegen den Bescheid des FA GVG vom 17.06.2013, ErfNr, betreffend Gesellschaftssteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache der X, vertreten durch Y, gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 24. Juni 2009, Steuernummer, betreffend Gesellschaftsteuer für den Einbringungsvertrag vom 0000 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende ***Ri1***, die Richterin***Ri*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***SenLR1*** und ***SenLR2*** in der Beschwerdesache [...], [...], vertreten durch die TPA Steuerberatung, Wiedner Gürtel 13, Turm 24, 1100 Wien, über die Beschwerde vom 21. Dezember 2012 gegen den…
Angesichts der klaren Regelung in der Stiftungsurkunde, wäre es insbesondere bei dem gegebenen Naheverhältnis zwischen den Beteiligten, an den Beteiligten gelegen, in eindeutiger Weise das Vorliegen eines Darlehens- oder Kreditverhältnisses durch klare vertragliche Abmachungen, spätestens im Zeitpunkt der jeweiligen Leistung zu belegen, wenn dies entgegen…
…sich die Besitzfrist für den anlässlich der Gründung der P. C. GmbH erworbenen Geschäftsanteil auf mehr als zwei Jahre belaufen, sodass die Gesellschaftsteuerbefreiung hierfür dem Grunde nach jedenfalls zum Tragen kommt und von der Behörde auch berücksichtigt wurde. Dieser außerhalb der Besitzfrist des § 22 Abs…