…noch nicht einbezahlte Stammeinlage von 17.500,- wurde abgedeckt. Das neue Stammkapital wird in der Bilanz mit 100.000,- ausgewiesen. Die Gewinnausschüttung wurde nicht der Kapitalertragsteuer unterzogen. Laut Prüfung: Die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln durch Gewährung von Freianteilen bezw. Gratisaktien (Kapitalberichtigung) nach dem Kapitalberichtigungsgesetz BGBl. Nr…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Richard Tannert als Vorsitzenden des Finanzstrafsenates Linz 1 in der Finanzstrafsache gegen A, geb. am xxxxx, ehem. Geschäftsführer, wohnhaft XXXA, vertreten durch Martin Friedl, Steuerberater, Marktplatz 2, 4650 Lambach, wegen Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch DSC Doralt Seist Csoklich Rechtsanwälte GmbH, Währingerstraße 2-4, 1090 Wien, über die Beschwerde vom 24. Mai 2018 gegen den Bescheid des Zollamtes Wien (nun Zollamt…
Zusammenfassend ist daher festzustellen, dass der Beschwerde gegen die Abweisung des Antrages auf Erstattung der Eingangsabgaben gemäß Artikel 239 ZK durch das Zollamt aus den genannten Gründen kein Erfolg beschieden war. Auch dem Antrag auf Erstattung der Abgabenerhöhung im Ausmaß von EUR 1.525,10…
…von EUR 35.000 …, welches zur Gänze bar einbezahlt ist, unter Heranziehung von Gesellschaftsmitteln um EUR 965.000 … auf EUR 1.000.000 … gemäß den Bestimmungen des Kapitalberichtigungsgesetzes zu erhöhen. 2. Hierzu wird festgehalten, dass der Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31.03…
…anzugeben, ob im Zeitraum, in dem er Vertreter der GmbH war, aus Gesellschaftsmitteln andere anfallende Zahlungen geleistet worden seien. Sofern die GmbH bereits zu den jeweiligen Fälligkeitstagen der Abgaben nicht mehr über ausreichende liquide Mittel zur (vollen) Bezahlung aller Verbindlichkeiten verfügt habe, werde der Bf…
…das Finanzamt in der Beschwerdevorentscheidung darauf hingewiesen, dass im gegenständlichen Verfahren keine Unterlagen vorgelegt worden wären, wonach die sichergestellten Geldmittel der Beschwerdeführerin nicht aus Gesellschaftsmitteln stammen würden. Solche Unterlagen wurden auch der Stellungnahme vom 4.8.2021 nicht angeschlossen. Sofern mit dem im Vorlageantrag gestellten…
…und nicht entrichtet worden und die nunmehr bei der Gesellschaft uneinbringlich seien. Das Finanzamt wies den Bf darauf hin, dass er als Geschäftsführer für die Entrichtung dieser Abgaben aus den Gesellschaftsmitteln verantwortlich gewesen sei. Er möge darlegen, weshalb er nicht dafür habe Sorge tragen können…
…hat der für die Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Zahlungspflichten nunmehr neu verantwortliche Vertreter dafür zu sorgen, dass auch diese "Altverbindlichkeiten" aus den vorhandenen Gesellschaftsmitteln entrichtet werden. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hat der Vertreter darzutun, aus welchen Gründen ihm die Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten unmöglich gewesen ist…
…habe der für die Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Zahlungspflichten nunmehr neu verantwortliche Vertreter dafür zu sorgen, dass auch diese Altverbindlichkeiten aus den vorhandenen Gesellschaftsmitteln entrichtet würden. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes habe der Vertreter darzutun, aus welchen Gründen ihm die Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten unmöglich gewesen sei…
…habe der für die Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Zahlungspflichten verantwortliche Vertreter dafür zu sorgen, dass auch diese "Altverbindlichkeiten" aus den vorhandenen Gesellschaftsmitteln entrichtet werden. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes habe der Vertreter darzutun, aus welchen Gründen ihn die Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten unmöglich gewesen sei. Der Nachweis…
… 30) handelt. (7) Bei Tauschvorgängen im Sinne des § 6 Z 14 ist der gemeine Wert der hingegebenen Anteile anzusetzen. Für Freianteile auf Grund einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln gilt § 6 Z 15. § 19 KStG 1988 lautet in der für den Beschwerdezeitraum maßgebenden Fassung: Auflösung und Abwicklung…
… 30) handelt. (7) Bei Tauschvorgängen im Sinne des § 6 Z 14 ist der gemeine Wert der hingegebenen Anteile anzusetzen. Für Freianteile auf Grund einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln gilt § 6 Z 15. § 19 KStG 1988 lautet in der für den Beschwerdezeitraum maßgebenden Fassung: Auflösung und Abwicklung…
…auch, dafür entsprechende Beweisanbote zu erstatten. Sie werden daher aufgefordert anzugeben, ob im Zeitraum, in dem Sie als Vertreter der Firma "T-GmbH" für die Bezahlung der die Gesellschaft treffenden Abgaben verantwortlich waren, aus Gesellschaftsmitteln andere anfallende Zahlungen (z.B. Kredit- od. Leasingraten, Lieferantenzahlungen, Lohnzahlungen…
…hat der für die Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Zahlungspflichten nunmehr neu verantwortliche Vertreter dafür zu sorgen, dass auch diese "Altverbindlichkeiten" aus den vorhandenen Gesellschaftsmitteln entrichtet werden. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hat der Vertreter darzutun, aus welchen Gründen ihm die Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten unmöglich gewesen ist…
…sondern auch, dafür entsprechende Beweisanbote zu erstatten. Sie werden daher aufgefordert anzugeben, ob im Zeitraum, in dem Sie als Vertreterin der Firma ML für die Bezahlung der die Gesellschaft treffenden Abgaben verantwortlich waren, aus Gesellschaftsmitteln andere anfallende Zahlungen (z.B. Kredit- ad. Leasingraten, Lieferantenzahlungen, Lohnzahlungen…
…sondern auch dafür entsprechende Beweisanbote zu erstatten. Sie werden daher aufgefordert anzugeben, ob im Zeitraum, in dem Sie als Vertreter der Firma X-GmbH für die Bezahlung der die Gesellschaft treffenden Abgaben verantwortlich waren, aus Gesellschaftsmitteln andere anfallende Zahlungen (z.B. Kredit- od. Leasingraten, Lieferantenzahlungen…
…sondern auch dafür entsprechende Beweisanbote zu erstatten. Sie werden daher aufgefordert anzugeben, ob im Zeitraum, in dem Sie als Vertreter der Firma M-GmbH für die Bezahlung der die Gesellschaft treffenden Abgaben verantwortlich waren, aus Gesellschaftsmitteln andere anfallende Zahlungen (z.B. Kredit- od. Leasingraten, Lieferantenzahlungen…
…sei er für die Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Pflichten der KG, insbesondere die vorschriftsmäßige Entrichtung der Abgaben aus den verwalteten Gesellschaftsmitteln verantwortlich gewesen. Bei Verletzung dieser Obliegenheit müsse das Finanzamt nach ständiger Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes bis zum Beweis des Gegenteils von einer schuldhaften und für den…
…auch dafür, entsprechende Beweisanbote zu erstatten. Sie werden daher aufgefordert anzugeben, ob im Zeitraum, in dem Sie als Vertreter der Firma S-GmbH für die Bezahlung der die Gesellschaft treffenden Abgaben verantwortlich waren, aus Gesellschaftsmitteln andere anfallende Zahlungen (z.B. Kredit- od. Leasingraten, Lieferantenzahlungen, Lohnzahlungen…