…noch nicht einbezahlte Stammeinlage von 17.500,- wurde abgedeckt. Das neue Stammkapital wird in der Bilanz mit 100.000,- ausgewiesen. Die Gewinnausschüttung wurde nicht der Kapitalertragsteuer unterzogen. Laut Prüfung: Die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln durch Gewährung von Freianteilen bezw. Gratisaktien (Kapitalberichtigung) nach dem Kapitalberichtigungsgesetz BGBl. Nr…
…sich um jenen Betrag, welcher bei anteilsmäßiger Befriedigung der Forderungen aus den vorhandenen Gesellschaftsmitteln (somit bei aliquoter Verteilung der vorhandenen Mittel an die Gläubiger entsprechend dem jeweiligen prozentuellen Anteil der Verbindlichkeiten an den Gesamtverbindlichkeiten) an die Abgabenbehörde abzuführen gewesen wäre (z.B. UFS 19.7…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Richard Tannert als Vorsitzenden des Finanzstrafsenates Linz 1 in der Finanzstrafsache gegen A, geb. am xxxxx, ehem. Geschäftsführer, wohnhaft XXXA, vertreten durch Martin Friedl, Steuerberater, Marktplatz 2, 4650 Lambach, wegen Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch DSC Doralt Seist Csoklich Rechtsanwälte GmbH, Währingerstraße 2-4, 1090 Wien, über die Beschwerde vom 24. Mai 2018 gegen den Bescheid des Zollamtes Wien (nun Zollamt…
Zusammenfassend ist daher festzustellen, dass der Beschwerde gegen die Abweisung des Antrages auf Erstattung der Eingangsabgaben gemäß Artikel 239 ZK durch das Zollamt aus den genannten Gründen kein Erfolg beschieden war. Auch dem Antrag auf Erstattung der Abgabenerhöhung im Ausmaß von EUR 1.525,10…
…Pflichtverletzung annehmen darf. In der Regel wird nämlich nur der Geschäftsführer jenen ausreichenden Einblick in die Gebarung der GmbH haben, der ihm entsprechende Behauptungen und Nachweise ermöglicht. Hatte der Geschäftsführer Gesellschaftsmittel zur Verfügung, die zur Befriedigung sämtlicher Schulden der Gesellschaft nicht ausreichten, so ist er…
…von EUR 35.000 …, welches zur Gänze bar einbezahlt ist, unter Heranziehung von Gesellschaftsmitteln um EUR 965.000 … auf EUR 1.000.000 … gemäß den Bestimmungen des Kapitalberichtigungsgesetzes zu erhöhen. 2. Hierzu wird festgehalten, dass der Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31.03…
…in weiterer Folge im Zeitpunkt der bescheidmäßigen Festsetzung dieser Abgaben zu den Zahlungsterminen gemäß § 210 Abs. 4 BAO keine Gesellschaftsmittel mehr vorhanden seien. Zur Fälligkeit der haftungsgegenständlichen Abgaben werde auf die Aufgliederung verwiesen. Das Verschulden sei in der Nichteinhaltung dieser Zahlungstermine zu erblicken. Der Zeitpunkt…
…in weiterer Folge im Zeitpunkt der bescheidmäßigen Festsetzung dieser Abgaben zu den Zahlungsterminen gemäß § 210 Abs. 4 BAO keine Gesellschaftsmittel mehr vorhanden seien. Zur Fälligkeit der haftungsgegenständlichen Abgaben werde auf die Aufgliederung verwiesen. Das Verschulden sei in der Nichteinhaltung dieser Zahlungstermine zu erblicken. Der Zeitpunkt…
…Kontoverdichtung sei der Mittelabfluss rekonstruierbar. Die Einholung dieser Beweise werde daher zum Nachweis dafür beantragt, dass dem Beschwerdeführer weder direkt noch indirekt Gesellschaftsmittel zugeflossen seien. Die belangte Behörde gehe verfehlt von einem Schwarzgeschäft aus. Es würden sämtliche Verträge in schriftlicher Form vorliegen; sie seien im…
…anzugeben, ob im Zeitraum, in dem er Vertreter der GmbH war, aus Gesellschaftsmitteln andere anfallende Zahlungen geleistet worden seien. Sofern die GmbH bereits zu den jeweiligen Fälligkeitstagen der Abgaben nicht mehr über ausreichende liquide Mittel zur (vollen) Bezahlung aller Verbindlichkeiten verfügt habe, werde der Bf…
…abgabenrechtlichen Pflichten des Vertreters gehöre insbesondere dafür zu sorgen, dass die Abgaben entrichtet würden. Aufgrund der Aktenlage sei davon auszugehen, dass zwar Gesellschaftsmittel vorhanden gewesen seien, diese aber nicht zur (anteiligen) Entrichtung der Abgabenschulden verwendet worden seien. Da bei Tilgung der Schulden der Gesellschaft die…
…das Finanzamt in der Beschwerdevorentscheidung darauf hingewiesen, dass im gegenständlichen Verfahren keine Unterlagen vorgelegt worden wären, wonach die sichergestellten Geldmittel der Beschwerdeführerin nicht aus Gesellschaftsmitteln stammen würden. Solche Unterlagen wurden auch der Stellungnahme vom 4.8.2021 nicht angeschlossen. Sofern mit dem im Vorlageantrag gestellten…
…und nicht entrichtet worden und die nunmehr bei der Gesellschaft uneinbringlich seien. Das Finanzamt wies den Bf darauf hin, dass er als Geschäftsführer für die Entrichtung dieser Abgaben aus den Gesellschaftsmitteln verantwortlich gewesen sei. Er möge darlegen, weshalb er nicht dafür habe Sorge tragen können…
…Begleichung aller Verbindlichkeiten verwendet und die Abgabenschulden daher im Verhältnis nicht schlechter als andere Verbindlichkeiten behandelt habe. Aufgrund der Aktenlage sei davon auszugehen, dass zum Zeitpunkt der Abgabenfälligkeiten zwar noch Gesellschaftsmittel vorhanden gewesen seien, diese aber nicht zur (anteiligen) Entrichtung der Abgabenschulden verwendet worden seien…
…näher darzustellen, dass er bei der Verfügung über die Gesellschaftsmittel den Abgabengläubiger nicht benachteiligt habe. In seinen Stellungnahmen vom 4.4.2017 und 4.5.2017 legte der Beschwerdeführer die Ursachen für die Insolvenz der Gesellschaft näher dar, die im Wesentlichen auf die "Fälligstellung" der…
…sei seit 11.9.2015 Vertreter der Primärschuldnerin und daher für die Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Pflichten verantwortlich gewesen. Der Beschwerdeführer möge darlegen, dass bei der Verfügung über die Gesellschaftsmittel das Gleichbehandlungsgebot beachtet worden sei. Werde dieser Nachweis nicht erbracht, liege es im Ermessen des Finanzamtes…
…hat der für die Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Zahlungspflichten nunmehr neu verantwortliche Vertreter dafür zu sorgen, dass auch diese "Altverbindlichkeiten" aus den vorhandenen Gesellschaftsmitteln entrichtet werden. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hat der Vertreter darzutun, aus welchen Gründen ihm die Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten unmöglich gewesen ist…
…habe der für die Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Zahlungspflichten nunmehr neu verantwortliche Vertreter dafür zu sorgen, dass auch diese Altverbindlichkeiten aus den vorhandenen Gesellschaftsmitteln entrichtet würden. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes habe der Vertreter darzutun, aus welchen Gründen ihm die Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten unmöglich gewesen sei…
…habe der für die Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Zahlungspflichten verantwortliche Vertreter dafür zu sorgen, dass auch diese "Altverbindlichkeiten" aus den vorhandenen Gesellschaftsmitteln entrichtet werden. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes habe der Vertreter darzutun, aus welchen Gründen ihn die Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten unmöglich gewesen sei. Der Nachweis…