IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache des Bf, über die Beschwerde vom 14.03.2016 gegen den Haftungsbescheid der belangten Behörde Finanzamt vom 22.02.2016 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Anschrift, über die Beschwerde vom 30.4.2013 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA Wien 4/5/10 vom 8.4.2013, Steuernummer XY, betreffend Haftung gemäß § 12 BAO…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Einzelrichter über die als Beschwerde zu erledigende Berufung des Beschwerdeführers, vom 27.11.2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Judenburg Liezen vom 25.10.2012 betreffend Haftung gemäß § 12 BAO zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R. in der Beschwerdesache Bf., Adresse, über die Beschwerde vom 27. April 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling vom 30. März 2012 betreffend Haftung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R über die Beschwerde des A , in B , vertreten durch Rechtsanwälte C , in D , vom 20. Februar 2013, gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 22. Jänner 2013, betreffend Haftungsinanspruchnahme gemäß §12 Bundesabgabenordnung (BAO…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R über die Beschwerde des A , in B , vertreten durch Rechtsanwälte C , in D , vom 20. Februar 2013, gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 22. Jänner 2013, betreffend Haftungsinanspruchnahme gemäß §12 Bundesabgabenordnung (BAO…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat in der Beschwerdesache MV als Masseverwalter der Beschwerdeführerin A, (Bf.) über die Beschwerde vom 02.12.2014 gegen den Haftungsbescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 10.11.2014, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 26…
Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag | 02/13 | 329,80 | Umsatzsteuer | 01/13 | 224.156,61 | Lohnsteuer | 03/13 | 14.178,93 | Dienstgeberbeitrag | 03/13 | 3.512,16 | Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag | 03/13 | 312…
So fanden in dieser Zeit am 03.09.2003 und 22.06.2006 auch in den Geschäftsräumlichkeiten der Gemeinschuldnerin und der ebenfalls dort residierenden H1 GesU sowie in der Wohnung des Geschäftsführers dieser beiden Gesellschaften neben mehreren anderen Unternehmen (insgesamt 9 konzertierte... Ende des Schriftsatzes…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter RR in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch Pöschl & Partner Wirtschafttreuhand- und Steuerberatungs-GmbH, Waidmannsdorfer Straße 10, 9020 Klagenfurt, gegen den Bescheid des FA Klagenfurt vom 5. Juni 2009, betreffend Geltendmachung einer Haftung gemäß § 9 iVm…
…müsse entgegengehalten werden, dass eine dem bürgerlichen Recht entgegenstehende Vereinbarung Dritten gegenüber unwirksam sei (VwGH 16.9.2003, 99/14/0276). In diesem Zusammenhang sei darauf zu verweisen, dass die Gesellschafterhaftung gemäß § 12 BAO verschuldensunabhängig sei. Anders als etwa bei der Vertreterhaftung nach § 9 BAO…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Jim Ruhs, Wollzeile 18/16, 1010 Wien, gegen den Bescheid des FA Bruck Eisenstadt Oberwart vom 28. Juni 2013 betreffend Haftung gemäß § 12 BAO zu Recht erkannt: Der…
…Insolvenzeröffnung einige Zahlungen zu den Abgabenkonten durchgeführt worden seien. Aufgrund der unabgeschlossenen Insolvenz-/Sanierungsarbeiten der Primärschuldnerin sei eine persönliche Gesellschafterhaftung/Geschäftsführer aktuell ausgeschlossen. Sämtliche Umstände und Angebote hierzu fänden sich in der Beschwerde. Weiters sei anzumerken und richtigzustellen, dass die Nettogehälter zwar ausbezahlt worden seien…
…nicht nur die Gesellschaft mit ihrem eigenen Gesellschaftsvermögen den Gesellschaftsgläubigern hafte, sondern der Haftungsfonds um das Privatvermögen der (Komplementär-)Gesellschafter erweitert sei. Diese Gesellschafterhaftung sei freilich nur ein Teilelement dessen, was üblicherweise mit der Charakterisierung als "Gesamthandschaft" zum Ausdruck gebracht werde. Dies betreffe die Selbstorganschaft…
…iVm § 128 UGB auch für Zeiträume, in denen der Bf noch gar kein bzw. lediglich ein beschränkt haftender Gesellschafter der primärschuldnerischen Gesellschaft war, erfolgte damit zu Recht. 3.1. Die Geltendmachung der Gesellschafterhaftung gem. § 12 BAO liegt, wie jede Haftungsinanspruchnahme, im Ermessen der Abgabenbehörde. Entscheidungen…
…Abgaben seien aufgrund einer schuldhaften Pflichtverletzung des zweiten Gesellschafters nicht entrichtet worden wären und stammte diese Schulden großteils aus früheren Zeiten, lässt sich nichts gewinnen, weil die Gesellschafterhaftung nach § 12 BAO verschuldensunabhängig ist. Zudem handelt es sich bei den offenen Abgaben im Wesentlichen um solche…
…entrichtet worden wären und diese Schulden großteils aus früheren Zeiten stammen würden, lässt sich nichts gewinnen, weil die Gesellschafterhaftung nach § 12 BAO verschuldensunabhängig ist. Die Haftungsinanspruchnahme liegt im Ermessen der Abgabenbehörde. Die im Rahmen des § 224 BAO zu treffende Ermessensentscheidung iSd 20 BAO ist innerhalb…
…wenn die betreffende Abgabe beim Primärschuldner uneinbringlich ist (VwGH 25.6.1990, 89/15/0067). Die, die Gesellschafterhaftung nach § 9 Abs. 2 Z 2 KVG sachlich rechtfertigende Rechtsbeziehung zwischen der Kapitalgesellschaft als Eigenschuldner und dem leistenden Gesellschafter als Haftungspflichtigen ergibt sich aus ihrer gemeinsamen Beteiligung…
…Dies wirtschaftlicher Sicht des ökonomisch betroffenen österreichischen Gesellschafters/Unternehmens zu sehen. Es wurden die Schwierigkeiten aufgrund einer Vielzahl von Vorschriften bei Bergbauunternehmen geschildert sowie auf die unzureichende Rechtslage in der Gesellschafterhaftung in der Slowakei hingewiesen. Zutreffend betont Lippert: "Die Beendigung des unternehmerischen Engagements in einer…
…8 des Berufungsschreibens] 3. beachtliche außersteuerliche Gründe - Gesellschafterhaftung Der Darstellung der Zielsetzung der Beschränkung der persönlichen und unbeschränkten Haftung des Gesellschafters DI V für Schulden der Gesellschaft wurde bereits in der Stellungnahme vom 29.09.2010 breiter Raum gewidmet. Es wurde dabei unter anderem exemplarisch…