…aufgrund einer übernommenen und in der Folge schlagend gewordenen Bürgschaftsverpflichtung zugunsten der Gesellschaft, an welcher der Bürge beteiligt ist, prinzipiell nicht abzugsfähig. Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass Aufwendungen, die dem Ges-Gf in seiner einkommensteuerlich relevanten Sphäre erwachsen, entweder durch seine Tätigkeit als Geschäftsführer…
…Einkünften aus Kapitalvermögen In dem Erkenntnis vom 20.06.1990, 90/13/0064 führt der VwGH betreffend den für Kredite einer GmbH als Bürge zur Zahlung herangezogenen Gesellschafter Folgendes aus: „Bei den Einkünften aus Kapitalvermögen, bei denen der Begriff der Werbungskosten am engsten gefaßt wird…
…und diesen nahestehende Personen zu erhalten). Die beiden anderen Geschäftsführer der GmbH, die ebenfalls als Bürgen herangezogen worden seien, seien seine Cousins; sie alle drei seien nicht Gesellschafter gewesen. Die Frage, ob auch andere Arbeitnehmer der F GmbH eine Bürgschaftsverpflichtung zugunsten ihrer Dienstgeberin eingegangen wären…
…Geschäftsführerbezüge sei erst eine weitere Folge des Fortbestandes der Gesellschaft und trete daher gegenüber dem primären Zweck der Einlage in den Hintergrund (VwGH vom 24.09.2007, 2005/15/0041). 7.) Der Bf. möge unstrittig als Bürge für die Verbindlichkeiten der ***Z*** GmbH herangezogen worden…
…der nachfolgenden Tätigkeit als kaufmännischer Leiter und Geschäftsführer weiter zugestanden. Dies betreffe somit nicht seine Stellung als Gesellschafter. Auf die Abhaltung einer mündlichen Verhandlung vor dem Senat werde verzichtet. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Sachverhalt Am 22. Juli 2009 wurde zwischen der ***A*** GmbH und dem…
…nur Anspruch auf den nach dem Jahresabschluss als Überschuss der Aktiven über die Passiven sich ergebenden Bilanzgewinn, soweit dieser nicht aus dem Gesellschaftsvertrag oder durch einen Beschluss der Gesellschaft von der Verteilung ausgeschlossen ist. Damit bewirkt § 82 Abs 1 GmbHG eine umfassende Vermögensbindung der GmbH…
…auf die Frage, ob die Wohnung im Obergeschoß schon ihrer Erscheinung nach auf die private Nutzung durch den Gesellschafter und Geschäftsführer Dr. St. abgestellt ist. Feststellungen dahingehend, dass die Vermietung (insbesondere auch die Höhe des Mietzinses) als solche einem Fremdvergleich nicht standhält, fehlen hingegen vollends…
…GmbH 1***, sondern auch der Beschwerdeführer selbst (jeweils als Bürge und Zahler gemäß § 1357 ABGB) von der kreditgewährenden Bank zur Haftung über 100% der mit Vertrag vom gleichen Tag eingeräumten Finanzierungssumme (EUR 200.000,00) verpflichtet wurden. Ein fremder Dritte hat sich somit - trotz einer…
…Mit Schreiben vom 24.11.2011 teilte die Bank1 dem Beschwerdeführer mit, dass das Bankinstitut der Firma GmbH einen Kredit eingeräumt habe, zu dem der Beschwerdeführer für einen Teilbetrag von 5.021,-- € die Haftung als Bürge und Zahler übernommen hat. Der Beschwerdeführer wurde aufgefordert…
…in die Gesellschaft vor, die die Anschaffungskosten der Beteiligung erhöht (vgl. VwGH 7.9.1993, 90/14/0028; 24.1.1990, 86/13/0162). Nach allgemeiner Lebenserfahrung ist es nicht üblich, dass ein Arbeitnehmer der Wechselschuld seines konkursreifen Arbeitgebers als Bürge beitritt, sodass eine derartige…
…Er bezog als Geschäftsführer der Gesellschaft Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Mit Schreiben vom 28.4.2010 wurde dem Beschwerdeführer von der Bank mitgeteilt, dass er, aufgrund seiner übernommenen Haftung als Bürge für die GmbH, im Rahmen einer Kreditrückzahlung in Anspruch genommen wird. In der Folge…
…GmbH sei schlussendlich unter anderem eine persönliche Haftung des Geschäftsführers ***Bf1*** verlangt worden. Dies habe als Absicherung der SK gedient, um den Geschäftsführer zu motivieren, die Sanierungsschritte wie vereinbart und die Liegenschaftsverkäufe im Sinne der Sparkasse umzusetzen. Da der Geschäftsführer zu diesem Zeitpunkt auch Bürgermeister…
…Die Feststellung, wonach diese Überweisungen vor dem Hintergrund der "kurzfristigen Sicherung der Liquidität und mit dem Ziel der Vermeidung einer Insolvenz der ***GmbH***" und "damit einhergehend der Sicherung seiner Einkünfte als Geschäftsführer der Gesellschaft" geleistet wurden, ergibt sich aus dem Vorbringen in der gegenständlichen Beschwerde…
…GmbH-Geschäftsführers (Doralt, EStG13, § 16 Tz 18). Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis VwGH 30.05.2001, 95/13/0288 , ausgesprochen, dass Zahlungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH auf Grund einer Inanspruchnahme als Haftender für Abgabenschulden und Sozialversicherungsbeiträge keine nicht abziehbaren Einlagen in die GmbH…
…seiner selbständigen Erwerbstätigkeit bei der ***Y*** AG (= Bezeichnung im Geschäftsverkehr, betrieben aber als Mitunternehmerschaft im Rahmen einer Gesellschaft nach bürgerlichem Recht) zurückzuführen ist." Somit hat das Finanzamt in der Begründung der Beschwerdevorentscheidung vom 30. April 2019 zutreffend auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 13…
…auf Abhaltung einer mündlichen Verhandlung zurückgezogen. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Sachverhalt Im Beschwerdezeitraum 2015 bezog die Bfin. von der Pensionsversicherungsanstalt ***9*** ausschließlich Pensionsbezüge in der Höhe von € 28.522,75. Die Bfin bezog bis 21.11.2000 als Geschäftsführerin/Gesellschafterin der ***5*** GmbH (Firmenbuchnummer…
…bürgerlichen Rechtes vorzunehmen. Vom Finanzamt wurde das Vorliegen eines Missbrauchs von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes zwar ins Treffen gebracht, wesentliche Ermittlungen, die diese Feststellung begründen, aber unterlassen. Feststellungen aufgrund von Ermittlungen, inwieweit die Zurverfügungstellung des Gebäudes an den Bf. als Geschäftsführer der Gesellschaft…
…errichtete Wohnhaus wird seit Ende 2001 an die Fa. Firmenname2 GmbH vermietet und von dieser wiederum als Teil des Geschäftsführerbezuges zur Verfügung gestellt. Nach Ansicht der Betriebsprüfung stellt dies eine völlig ungewöhnliche und unangemessene Gestaltungsform dar, die mit dem Grundsatz der Fremdüblichkeit nicht vereinbar ist…
…aktiv tätige Geschäftsführer oder der passive Gesellschafter als Eigenkapitalgeber - kommt zweifelsfrei der Geschäftsführer als Verursacher in Frage. Sogar die Finanzbehörde selbst folgt diesem Verursacherprinzip - also der Zuordnung von nachträglichen Ausgaben im Zusammenhang mit der Durchgriffshaftung auf den Geschäftsführer einer GmbH im abgabenrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Bereich…
…die Tätigkeit der Kanzlei ursprünglich als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR) begonnen worden sei. Zu diesem Zeitpunkt sei auch die gesamte Kanzleiorganisation gestaltet worden, welche bis zum heutigen Tag in gleicher Form beibehalten worden sei. Im Jahr 2005 sei durch eine Einbringung nach Art III UmgrStG…