…ein Geschäftsführerhonorar in Höhe von € 5.500,00 netto monatlich aus. Zusätzlich führte er noch Dienstgeberbeiträge (DB) und Zuschläge zu den Dienstgeberbeiträgen (DZ) als wesentlich beteiligter Gesellschaftergeschäftsführer ab, welche von der steuerlichen Vertretung berechnet wurden. Aus der monatlichen Abrechnung seines Geschäftsführerhonorars war im Jahr…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache der Bf gegen die Bescheide des Finanzamtes A vom 9.5.2008 betreffend die Festsetzung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichfonds für Familienbeihilfe und des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag für die Jahre 2004 und…
…K sei seit Mai 2004 Prokurist und ab Dezember 2006 Geschäftsführer der Beschwerdeführerin gewesen. Nach Abschluss der „Consulting- und Managementverträge" habe die Beschwerdeführerin Geschäftsführerhonorare an die C GmbH und K GmbH bezahlt, für die sie weder den Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen noch den Zuschlag…
Hätte es tatsächlich im Zeitraum 2009-2015 die von der bf GmbH in ihrem Schreiben vom 14.11.2022 erwähnten Anpassungsvereinbarungen, die zwischen 2009 und 2012 datiert waren, gegeben (die angeblichen Anpassungsvereinbarung von 2012 habe angeblich bis einschließlich 2013 gewirkt, vgl Anpassungsvereinbarung, datiert vom 9…
26.600 €…Holding GmbH (jedenf. 1.1.2008-12.4.2010) 25.900 €….Holding GmbH (13.4.2010-25.1.2015) 26.600 €….Holding GmbH (26.1.2015-25.9.2019) 8.400 €……Ing. ………
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die RichterinR in der Beschwerdesache ***Bf1***, vertreten durch RÄ, über die Beschwerde vom 16. April 2018 gegen die Bescheide des Finanzamtes FA vom 21. März 2018 betreffend Körperschaftsteuer 2012 bis 2015, Steuernummer ***StNr***, zu Recht erkannt: Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache **Bf1**, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Tissot Steuerberatungs GmbH, Promenade 17, 4020 Linz, und **Bf2**, ***Bf2-Adr***, vertreten durch HASCH & PARTNER Rechtsanwälte GmbH, Landstraße 47, 4020 Linz, über die Beschwerde vom 6…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache Beschwerdeführerin, vertreten durch Steuerberatungsgesellschaft gegen den Bescheid des Finanzamt Graz-Stadt vom 28.05.2014, KVZ 2014 betreffend Körperschaftsteuervorauszahlungen zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist…
Die Prüfung der Angemessenheit der Geschäftsführervergütung bezieht sich auf den Betrieb der KG. Bei einer GmbH & Co KG kann eine unangemessene Gewinnverteilung ua dann vorliegen, wenn die KG der GmbH deren Aufwendungen für die Geschäftsführung unangemessen niedrig vergütet (vgl. EStR 2000 19.2.2.2…
Aignerstraße 10 5026 Salzburg www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache P(G), Adr., vertreten durch die Wals Treuhand Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH, Lagerhausstraße 24, 5071 Wals, gegen den Bescheid des…
…Übrige Aufwendungen/ Betriebsausgaben' geltend. In dieser Summe war laut einer zusätzlichen Aufgliederung des Bf enthalten: das Betriebsausgabenpauschale vom Geschäftsführerhonorar mit 6% (Betrag: 4.607,28 €) und das Vorsteuerpauschale mit 1,8% in Höhe von 1.382,18 €, insgesamt diese 5.989,46 €…
…25 a Abs 1 VwGG). Entscheidungsgründe Ablauf des Verfahrens: Bericht des Finanzamtes (FA) über das Ergebnis der Außenprüfung (AP-Bericht) vom 13.9.2016, Beilage zur Niederschrift: Im Rahmen der letzten GPLA-Prüfung seien Geschäftsführerhonorare , die einer zwischengeschalteten Personengesellschaft (S1 & S2 OG) bezahlt worden seien…
…25 a Abs 1 VwGG). Entscheidungsgründe Ablauf des Verfahrens: Bericht des Finanzamtes (FA) über das Ergebnis der Außenprüfung (AP-Bericht) vom 13.9.2016, Beilage zur Niederschrift: Im Rahmen der letzten GPLA-Prüfung seien Geschäftsführerhonorare , die einer zwischengeschalteten Personengesellschaft (EM & UT OG) bezahlt worden seien…
…Aufwendungen beschränkten sich auf die AfA und Betriebskosten der Wohnung sowie Steuerberatung, Geschäftsführerhonorar fiel keines an. Die von der G gegebenen Zuschüsse deckten sich daher mit dem jeweiligen Jahresfehlbetrag: 2015 32.111,02 Euro 2016 24.719,32 Euro 2017 29.216,98 Euro Im…
…steuerliche Vertretung teilte mit, dass es sich bei der Nichtverrechnung von Mieten um einen sogenannten Vorteilsausgleich handelt, da Herr D bzw. früher auch Herr F dafür auf Geschäftsführerhonorare verzichtet haben. Es wurden keine schriftlichen Verträge bzw. Vereinbarungen in der Vergangenheit getroffen. Der steuerliche Vertreter bergründete…
…steuerliche Vertretung teilte mit, dass es sich bei der Nichtverrechnung von Mieten um einen sogenannten Vorteilsausgleich handelt, da Herr F bzw. früher auch Herr C dafür auf Geschäftsführerhonorare verzichtet haben. Es wurden keine schriftlichen Verträge bzw. Vereinbarungen in der Vergangenheit getroffen. Der steuerliche Vertreter bergründete…
…Arbeitsleistung des ***5*** ***4*** profitierte. Insgesamt wurde daher Herrn ***5*** ***4*** in wirtschaftlicher Betrachtungsweise eine angemessene Vergütung für seine Tätigkeit für die Beschwerdeführerin gewährt, welche sich aus dem ausgewiesenen Geschäftsführerhonorar und dem Gewinnanteil als stiller Gesellschafter, der über eine angemessene Verzinsung des Kapitalanteils hinausgeht, zusammensetzt…
…dass der zu 100% beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer, Herr ***1***, von der Bf monatlich € 700,00 (jährlich € 8.400,00) als Geschäftsführerhonorar erhalten habe, welches (in diesen Jahren) nicht in die Bemessungsgrundlage ua. für die Berechnung des Dienstgeberbeitrages und des Zuschlages dazu einbezogen worden…
…steuerliche Vertretung teilte mit, dass es sich bei der Nichtverrechnung von Mieten um einen sogenannten Vorteilsausgleich handelt, da Herr T bzw. früher auch Herr B dafür auf Geschäftsführerhonorare verzichtet haben. Es wurden keine schriftlichen Verträge bzw. Vereinbarungen in der Vergangenheit getroffen. Der steuerliche Vertreter bergründete…
…bei der FS AG (lt. E-Mail der FS AG erhielt der Bf. ein monatliches Geschäftsführerhonorar iHv netto 2.500,00 €) bezog der Bf. im Beschwerdejahr auch (negative) Einkünfte aus Gewerbebetrieb aus seiner Tätigkeit als selbständiger K in X, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung…