…einmal das Doppelte der Wegzeit bei ausschließlicher Pkw-Benützung (50 min x 2). Da die Gesamtwegzeit die grundsätzlich jedenfalls zumutbare Wegzeit von 90 min nur geringfügig und auch nur in einer Richtung übersteigt, aber jedenfalls nicht mehr als 2,5 Stunden (150 min) und nicht…
…von 43 km (17 km davon mit dem PKW und 1 km Fußweg), wobei die Gesamtwegzeit zwischen 87 Minuten und 98 Minuten liegen würde. Rechtliche Beurteilung Zu Spruchpunkt I (teilweise Stattgabe) 1. Feststellungen Die Beschwerdeführerin erzielte im Streitjahr 2013 aus einer Vollzeitanstellung nichtselbstständige Einkünfte iHv…
…der öffentlichen Verkehrsmittel nicht möglich bzw. nicht zumutbar sei. Außerdem wies er auf eine Gesamtwegzeit von über 2,5 Stunden hin. Das Finanzamt legte die Beschwerde dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vor und wies im Vorlagebericht darauf hin, dass der Bf. seinen Dienst an der überwiegenden…
…Verkehrsmittels sei auch dann zumutbar, wenn ein Teil der Wegstrecke (weniger als die Hälfte) mit dem PKW zurückgelegt werden müsse (Park & Ride), und die Gesamtwegzeit von 90 Minuten in einer Richtung nicht überschritten werde. Diese Voraussetzungen seien im Beschwerdefall gegeben. Die Benützung der Bahn sei…
…der Regel nach 19:00 Uhr statt) Daher kann der Arbeitsweg anhand von Fahrplänen der ÖBB und dem Fahrplan vom Verkehrsverbund Ost-Region (www.vor.at) wie folgt dargestellt werden: [Grafik] Aufgrund der obigen Ausführungen ergibt sich eine Gesamtwegzeit von 186 min (= 3 Stunden…
…Stunde 19 Minuten. Die Gesamtwegzeit beträgt daher bei ausschließlicher Benützung eines KFZ 2 Stunden 38 Minuten pro Arbeitstag. Die Wegzeit umfasst dabei die Zeit vom Verlassen der Wohnung bis zum Arbeitsbeginn oder vom Verlassen der Arbeitsstätte bis zur Ankunft in der Wohnung, also Gehzeit oder…
…Erläuterungen zu § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 sei eine zumutbare Gesamtwegzeit von 90 Minuten für die einfache Fahrtstrecke zu entnehmen. Unzumutbar seien jedenfalls mehr als dreimal so lange Fahrzeiten mit den Massenbeförderungsmitteln als mit dem eigenen Kfz. UFS 14.4.2010, RV/0311…
…und in Anlehnung an eine Entscheidung des UFS, der gemäß im Verhältnis der täglichen Gesamtwegzeit zur täglichen Normalarbeitszeit eine Wegzeit von drei Stunden zur Verrichtung einer Arbeitszeit von acht Stunden zweifelsfrei einen realistischen Grenzwert darstelle,beantragte der Bf. im Rahmen der Beschwerdeerledigung das große Pendlerpauschale…
…von öffentlichen Verkehrsmitteln auf Grund eines gezogenen Fahrtdauer- bzw. Gesamtwegzeitvergleichs mit dem Kfz nach dem Urteil gerecht und billig denkender Menschen - für das tägliche Pendeln zwischen Wohnung und Arbeitsstätte des Bf – als sinnvoll erweist oder nicht. Das Bundesfinanzgericht betrachtet den Vergleichswert "der dreifachen Fahrzeit mit…
…OZ 17 und OZ 18). Dass sich unter Einbeziehung der Strecke vom Familienwohnsitz der Familie des Bf in der ***Marktgemeinde 1*** zur Universität Graz eine Gesamtwegzeit von durchschnittlich bis zu zweieinhalb Stunden ergibt, gründet sich ebenfalls auf eine Internetrecherche des Gerichts vom 22.2.2024…
…aber auch dann zumutbar, wenn die Gesamtfahrzeit für die einfache Fahrtstrecke nicht mehr als 90 Minuten beträgt. Eine Gesamtwegzeit (in einer Richtung) von eineinhalb Stunden wird aber nicht nur im Nahbereich, sondern allgemein als zumutbar anzusehen sein (UFS 6.12.12, RV/0399-I/12…
…aber auch dann zumutbar, wenn die Gesamtfahrzeit für die einfache Fahrtstrecke nicht mehr als 90 Minuten beträgt. Eine Gesamtwegzeit (in einer Richtung) von eineinhalb Stunden wird aber nicht nur im Nahbereich, sondern allgemein als zumutbar anzusehen sein (UFS 6.12.12, RV/0399-I/12…
…aber auch dann zumutbar, wenn die Gesamtfahrzeit für die einfache Fahrtstrecke nicht mehr als 90 Minuten beträgt. Eine Gesamtwegzeit (in einer Richtung) von eineinhalb Stunden wird aber nicht nur im Nahbereich, sondern allgemein als zumutbar anzusehen sein (UFS 6.12.12, RV/0399-I/12…
…aber auch dann zumutbar, wenn die Gesamtfahrzeit für die einfache Fahrtstrecke nicht mehr als 90 Minuten beträgt. Eine Gesamtwegzeit (in einer Richtung) von eineinhalb Stunden wird aber nicht nur im Nahbereich, sondern allgemein als zumutbar anzusehen sein (UFS 6.12.12, RV/0399-I/12…
…aber auch dann zumutbar, wenn die Gesamtfahrzeit für die einfache Fahrtstrecke nicht mehr als 90 Minuten beträgt. Eine Gesamtwegzeit (in einer Richtung) von eineinhalb Stunden wird aber nicht nur im Nahbereich, sondern allgemein als zumutbar anzusehen sein (UFS 6.12.12, RV/0399-I/12…
…aber auch dann zumutbar, wenn die Gesamtfahrzeit für die einfache Fahrtstrecke nicht mehr als 90 Minuten beträgt. Eine Gesamtwegzeit (in einer Richtung) von eineinhalb Stunden wird aber nicht nur im Nahbereich, sondern allgemein als zumutbar anzusehen sein (UFS 6.12.12, RV/0399-I/12…
…aber auch dann zumutbar, wenn die Gesamtfahrzeit für die einfache Fahrtstrecke nicht mehr als 90 Minuten beträgt. Eine Gesamtwegzeit (in einer Richtung) von eineinhalb Stunden wird aber nicht nur im Nahbereich, sondern allgemein als zumutbar anzusehen sein (UFS 6.12.12, RV/0399-I/12…
… | | 60 Aus diesen Aufstellungen ist ersichtlich, dass die Verwendung öffentlicher Verkehrsmittel möglich und zumutbar ist. Die Gesamtwegzeit liegt unter 90 Minuten. Der Bf. kann rechtzeitig um 6 Uhr morgens seinen Dienst antreten. Das Begehren des Bf. war daher in diesem Punkt als…
…aber auch dann zumutbar, wenn die Gesamtfahrzeit für die einfache Fahrtstrecke nicht mehr als 90 Minuten beträgt. Eine Gesamtwegzeit (in einer Richtung) von eineinhalb Stunden wird aber nicht nur im Nahbereich, sondern allgemein als zumutbar anzusehen sein (UFS 6.12.12, RV/0399-I/12…
…8 km. Diese Strecke kann mit einem Regionalbus (Linie 180) zurückgelegt werden. Die diesbezügliche Einstiegsstelle befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Familienwohnsitz der Familie des Bf. Unter Einbeziehung dieser Strecke ergibt sich eine Gesamtwegzeit zum Hauptbahnhof Leoben von mehr als einer Stunde. 2. Beweiswürdigung…