…Genfer Flüchtlingskonvention. Dagegen erfüllt ein subsidär Schutzberechtigter die Voraussetzungen für die Anerkennung als Flüchtling nicht und befindet sich aus einem anderen Grund außerhalb seines Landes, liefe aber bei seiner Rückkehr Gefahr, einen ernsthaften Schaden zu erleiden. Der subsidiäre Schutzstatus sollte den in der Genfer Flüchtlingskonvention…
…und die Revision nicht zugelassen. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Rechtsgrundlagen Genfer Flüchtlingskonvention Gemäß Art 1 GFK idF des Zusatzprotokolls von 1967 (BGBl 78/1974) ist ein Flüchtling jede Person, die sich außerhalb ihres Heimatlandes befindet, weil sie dort eine begründete Furcht vor Verfolgung…
…für subsidiär Schutzberechtigte gemäß § 52 AsylG" ausgestellt. Das Bescheiddatum lässt sich gegebenenfalls auch dem Zentralen Melderegister entnehmen. Nach herrschender Meinung ist die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) nur auf Flüchtlinge, nicht aber auch auf subsidiär Schutzberechtigte anwendbar (in diesem Sinn auch Rebhahn/Pfalz/Stella, Sozialleistungen an "international…
…des Asylberechtigten, wenn glaubhaft ist, dass ihm im Herkunftsstaat Verfolgung iSd Art. 1 Abschnitt A Z 2 der Genfer Flüchtlingskonvention droht. Der Status des subsidiär Schutzberechtigten ist gemäß § 8 AsylG 2005 einem Fremden zuzuerkennen, der in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt hat, wenn…
…S. d. des Art. 1 Abschnitt A Z 2 Genfer Flüchtlingskonvention droht. Der Status des subsidiär Schutzberechtigten ist gemäß § 8 AsylG 2005 einem Fremden zuzuerkennen, der in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt hat, wenn dieser in Bezug auf die Zuerkennung des Status des…
…eine Person, der die Flüchtlingseigenschaft gemäß Buchstabe e oder der subsidiäre Schutzstatus gemäß Buchstabe g zuerkannt wurde; c) "Genfer Flüchtlingskonvention" das in Genf abgeschlossene Abkommen vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge in der durch das New Yorker Protokoll vom 31. Januar 1967…
…gegeben. Ebenso besteht für beide Personengruppen Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. Demzufolge sind laut OGH vom 13.09.2018, GZ 10 Ob 28/18t, Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention (BGBl 1955/55, GFK) und dem Flüchtlingsprotokoll (BGBl 1974/78) österreichischen Staatsbürgern iSd § 2 Abs…
…sind. Gemäß Art. 29 Zif. 1 der Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, BGBl 55/1955 idF BGBL 78/1974 (Genfer Flüchtlingskonvention), sollen die vertragschließenden Staaten Flüchtlingen in ihrem Gebiet keine Gebühren, Abgaben oder Steuern irgendwelcher Art auferlegen, die anders oder höher als jene sind…
…im Sinne der VO sind gemäß ihrem Art. 1 lit. g nur Personen im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention. Daran hat in dem von der VO geregelten Bereich der sozialen Sicherheit auch die neue Statusrichtlinie nichts geändert (siehe oben). Schließlich scheitert die Anwendung der VO schon…
…S. d. des Art. 1 Abschnitt A Z 2 Genfer Flüchtlingskonvention droht. Der Status des subsidiär Schutzberechtigten ist gemäß § 8 AsylG 2005 einem Fremden zuzuerkennen, der in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt hat, wenn dieser in Bezug auf die Zuerkennung des Status des…
…Gemäß Art. 29 Z 1 der Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, BGBl. 55/1955 idF BGBl. 78/1974 (Genfer Flüchtlingskonvention), sollen die vertragschließenden Staaten Flüchtlingen in ihrem Gebiet keine Gebühren, Abgaben oder Steuern irgendwelcher Art auferlegen, die anders oder höher als jene sind, die…
…Gemäß Art. 29 Z 1 der Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, BGBl. 55/1955 idF BGBl. 78/1974 (Genfer Flüchtlingskonvention), sollen die vertragschließenden Staaten Flüchtlingen in ihrem Gebiet keine Gebühren, Abgaben oder Steuern irgendwelcher Art auferlegen, die anders oder höher als jene sind, die…
…der Russischen Föderation keine Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der EU, und als subsidiär Schutzberechtigte auch kein Flüchtling im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention. Dass dieses Verordnung als "Auslegungsbehelf" für einen nicht unter ihren Anwendungsbereich fallenden Sachverhalt dienen soll, ergibt sich weder aus dem von der Beschwerdeführerin ins…
…Gemäß Art. 29 Z 1 der Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, BGBl. 55/1955 idF BGBl. 78/1974 (Genfer Flüchtlingskonvention), sollen die vertragschließenden Staaten Flüchtlingen in ihrem Gebiet keine Gebühren, Abgaben oder Steuern irgendwelcher Art auferlegen, die anders oder höher als jene sind, die…
…Gemäß Art. 29 Z 1 der Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, BGBl. 55/1955 idF BGBl. 78/1974 (Genfer Flüchtlingskonvention), sollen die vertragschließenden Staaten Flüchtlingen in ihrem Gebiet keine Gebühren, Abgaben oder Steuern irgendwelcher Art auferlegen, die anders oder höher als jene sind, die…
…Gemäß Art. 29 Z 1 der Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, BGBl. 55/1955 idF BGBl. 78/1974 (Genfer Flüchtlingskonvention), sollen die vertragschließenden Staaten Flüchtlingen in ihrem Gebiet keine Gebühren, Abgaben oder Steuern irgendwelcher Art auferlegen, die anders oder höher als jene sind, die…
…und genießen auch Schutz durch die Genfer Flüchtlingskonvention. Dagegen erfüllt ein subsidär Schutzberechtigter die Voraussetzungen für die Anerkennung als Flüchtling nicht und befindet sich aus einem anderen Grund außerhalb seines Landes. Der subsidiäre Schutzstatus sollte den in der Genfer Flüchtlingskonvention festgelegten Schutz für Flüchtlinge ergänzen…