…2022 forderte das Finanzamt die Bf. auf, folgende Unterlagen vorzulegen: Rechnungen über die beantragten Katastrophenschäden Kopie der Niederschrift, die von der Gemeindekommission über die Schadenserhebung aufgenommen wurde Nachweis über die Eigentümereigenschaft zum Zeitpunkt des Schadenfalles Nachweis über Ersätze wie z. B. Katastrophenfonds, Versicherung. In der…
…erforderlich sei, dass dem zuständigen Finanzamt die von den Gemeindekommissionen über die Schadensbehebung aufgenommene Niederschriften vorgelegt werden. Die in der Niederschrift getroffenen Schadensfeststellungen oder - bei Fehlen von Gemeindekommissionen - die dem Katastrophenfond vorgelegten Unterlagen betreffend Fremdleistungen seien regelmäßig die Grundlage die steuerliche Berücksichtigung der Schadensbeseitigungskosten. Die…
…Schadenserhebung aufgenommenen Niederschrift nachzuweisen. Die in der Niederschrift getroffenen Schadensfeststellungen oder - bei Fehlen von Gemeindekommissionen - die dem Katastrophenfonds vorgelegten Unterlagen betreffend Fremdleistungen seien regelmäßig die Grundlage für die steuerliche Berücksichtigung der Schadensbeseitigungskosten. Da im Fall des Beschwerdeführers eine Niederschrift der Gemeindekommission bzw. des Katastrophenfonds über…
…Er wurde zur Nachweisführung durch Vorlage der entsprechenden Befundaufnahme der Gemeindekommission und der Rechnung über die erbrachte Fremdleistung aufgefordert. Erstmals den Ausführungen des Bf im Vorlageantrag vom 13.09.2019 und der schriftlichen Eingabe vom 16.10.2020 an das Bundesfinanzgericht ist dazu zu entnehmen…
…2006, GZ. RV/0442-1/04). Für die steuerliche Berücksichtigung seien dem zuständigen Finanzamt grundsätzlich die von den Gemeindekommissionen über die Schadenserhebung aufgenommenen Niederschriften bzw. die dem Katastrophenfonds vorgelegten Unterlagen betreffend Fremdleistungen vorzulegen, die regelmäßig die Grundlage für die steuerliche Berücksichtigung der Schadensbeseitigungskosten seien. Nach…
…wird, dass das schädigende Ereignis tatsächlich eingetreten und der Schaden entstanden ist. Es ist dabei erforderlich, dass dem zuständigen Finanzamt die von den Gemeindekommissionen über die Schadenserhebung aufgenommenen Niederschriften vorgelegt werden. Überdies sind die Schadensbeseitigungskosten selbst durch Rechnungen zu belegen (vgl. BFG vom 22. Juli…
…erforderlich, dass dem zuständigen Finanzamt die von den Gemeindekommissionen über die Schadenserhebung aufgenommenen Niederschriften vorgelegt werden. Die in der Niederschrift getroffenen Schadensfeststellungen oder - bei Fehlen von Gemeindekommissionen - die dem Katastrophenfonds vorgelegten Unterlagen betreffend Fremdleistungen sind regelmäßig die Grundlage für die steuerliche Berücksichtigung der Schadensbeseitigungskosten. Überdies…
…entstanden ist. Es ist dabei erforderlich, dass dem zuständigen Finanzamt die von den Gemeindekommissionen über die Schadenserhebung aufgenommenen Niederschriften vorgelegt werden. Überdies sind die Schadensbeseitigungskosten selbst durch Rechnungen zu belegen (LStR 838f). Außer den Rechnungen mit Vermerken wie „Blitzschlag“ und „Sturmschaden“ konnte der Bf. keine…