…diese Begünstigtenstellung nie verzichtet. Es sei daher davon auszugehen, dass die Töchter ihre Pflichtteilsansprüche gegenüber der Privatstiftung nur hinsichtlich des "Privatvermögens" des Verstorbenen geltend machten und die darüber hinaus getätigten Zahlungen als freiwillige Zuwendungen getätigt worden seien. B/14. Die Bf. erstattete zu dieser Stellungnahme…
…11.2011 vor, worin sich die Erbin gegenüber der Bf verpflichtet die, ihr aus der Verlassenschaft des o.a. Erblassers eingeantwortete, Darlehensforderung von € 100.000,00 aus dem Darlehensvertrag vom 12.02.2008 abzutreten, und sich die Bf. gegenüber der Erbin verpflichtet, dieser die…
…gegenüber allen anderen Möglichkeiten eine überragende Wahrscheinlichkeit oder gar die Gewissheit für sich hat und alle anderen Möglichkeiten absolut oder mit Wahrscheinlichkeit ausschließt oder zumindest weniger wahrscheinlich erscheinen lässt (vgl. Ritz, BAO5, § 167 Tz 8 mit vielen weiteren Nachweisen). In Befolgung dieser Grundsätze ist der…
…60 festgestellt und beträgt der gemäß Abgabenänderungsgesetz 1981 um 35% erhöhte Einheitswert seither (umgerechnet) € 4.287,70. Mit Schreiben vom 10. Jänner 2007 meldete die Bezirkshauptmannschaft X unter Hinweis auf § 38 NÖ Sozialhilfegesetz 2000, LGBl. 9200 folgende noch nicht verjährte Sozialhilfekosten zur Verlassenschaft an: …
…einerseits und gegenüber dem Pflichtteilsberechtigten andererseits unterschiedliche Bewertungen und Bewertungsmethoden heranziehe. Ausgehend davon, dass der Pflichtteilsberechtigte eben einen Teil (im konkreten Fall ein Viertel) des Vermögens des Verstorbenen geltend mache, sei nicht erklärlich wie es sein könne, dass den Erben, dem die gesamte Verlassenschaft eingeantwortet…
…Friedrichgasse 6/II, 8010 Graz, vom 24.04.2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 17.03.2023 betreffend Pfändung einer Geldforderung erkannt: Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Daniela Regina Denk über die Beschwerde des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vom 19. Oktober 2022 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 10. Oktober 2022 betreffend Pfändung einer Geldforderung 2022 zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde…
…Passiva der Verlassenschaft durch den Verkauf der Liegenschaft getilgt worden. Kurze Zeit danach habe P-5 mit den Erben Kontakt aufgenommen, da er erfahren habe, dass die Liegenschaft verkauft worden sei, und eine weitere Forderung von € 450.000,00, die ihm gegenüber der Erblasserin…
…davon aus, dass die beiden Kinder (Geschwister des Beschwerdeführers) gegenüber ihrem verstorbenen Vater ebenfalls eine Unterhaltspflicht trifft. Dies würde selbst bei Stattgabe der Beschwerde die außergewöhnliche Belastung des Beschwerdeführers um zwei Drittel vermindern. Laut Verlassenschaftsabhandlung wurden den beiden Geschwistern je ATS 70.000,00, das…
…sei, wodurch sich der Wert der Verlassenschaft gegenüber der Inventarisierung auf € 1.557.907,22 erhöht habe, der entsprechende Anteil des Bf betrage somit € 346.201,60. Der Tilgung der Realschulden durch die Erben stehe die entsprechende Forderung der Firma ***3*** gegenüber, weshalb…
…sei, wodurch sich der Wert der Verlassenschaft gegenüber der Inventarisierung auf € 1.557.907,22 erhöht habe, der entsprechende Anteil des Bf betrage somit € 346.201,60. Der Tilgung der Realschulden durch die Erben stehe die entsprechende Forderung der Firma ***3*** gegenüber, weshalb…
… 19 Abs. 3 GebG 1957 geltend gemacht. Der belangten Behörde wurde dazu mit Beschluss vom 11. Mai 2017 vorgehalten: "Im gegenständlichen Fall sind die Gebührenbescheide vom 19.04.2016 angefochten, mit denen gegenüber den Beschwerdeführern jeweils die Gebühr gemäß § 33 TP 18 GebG wie folgt…
… 19 Abs. 3 GebG 1957 geltend gemacht. Der belangten Behörde wurde dazu mit Beschluss vom 11. Mai 2017 vorgehalten: "Im gegenständlichen Fall sind die Gebührenbescheide vom 19.04.2016 angefochten, mit denen gegenüber den Beschwerdeführern jeweils die Gebühr gemäß § 33 TP 18 GebG wie folgt…
… 19 Abs. 3 GebG 1957 geltend gemacht. Der belangten Behörde wurde dazu mit Beschluss vom 11. Mai 2017 vorgehalten: "Im gegenständlichen Fall sind die Gebührenbescheide vom 19.04.2016 angefochten, mit denen gegenüber den Beschwerdeführern jeweils die Gebühr gemäß § 33 TP 18 GebG wie folgt…
… 19 Abs. 3 GebG 1957 geltend gemacht. Der belangten Behörde wurde dazu mit Beschluss vom 11. Mai 2017 vorgehalten: "Im gegenständlichen Fall sind die Gebührenbescheide vom 19.04.2016 angefochten, mit denen gegenüber den Beschwerdeführern jeweils die Gebühr gemäß § 33 TP 18 GebG wie folgt…
…über. Für den Umfang der Inanspruchnahme des Rechtsnachfolgers gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes." Ein Fall einer Gesamtrechtsnachfolge (Universalsukzession) im zivilrechtlichen Sinn, in dem § 19 Abs 1 BAO anzuwenden ist, ist beispielsweise die Erbfolge nach §§ 547 und 797 ABGB. Wird die Verlassenschaft jedoch armutshalber abgetan (…
…Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch Dr. Franz Essl, Erzabt-Klotz-Straße 12, 5020 Salzburg, über die Beschwerde vom 10. März 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt (nun Finanzamt Österreich) vom 19. Februar 2018 betreffend Pfändung einer Geldforderung 2018…
…11.213,22 | + zuzüglich 1/4 des Verkehrswertes | 65.000,00 | + Forderung Mitarbeitervorsorgekassen | 5.189,05 | + Einkommensteuergutschrift | 2.890,00 | | | | 164.973,18 Die Kosten für die Durchführung der Verlassenschaftsabhandlung betrugen € 2.693,58…
…VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit dem angefochtenen "Bescheid - Pfändung einer Geldforderung" vom 20. März 2013 pfändete das Finanzamt die Pensionsansprüche des Berufungswerbers gegenüber der Pensionsversicherungsanstalt. Festgehalten wurde, dass der Berufungswerber Abgaben einschließlich Nebengebühren in Höhe von € 23.514,51 mitsamt Gebühren und Barauslagen dieser…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Monika Fingernagel in der Beschwerdesache Verlassenschaft nach ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, betreffend Beschwerde vom 15. November 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 7. November 2018 betreffend Einkommensteuer 2006 Steuernummer ***BF1StNr1*** beschlossen: Das…