…das Betreiben von Fahrgeschäften (Kinder-Karussells, Ringelspiele, Hochschaubahnen, Autodrome, Luft- und Schiffschaukeln, Riesenräder, Achterbahnen, Wildwasserbahnen, Grotten- und Geisterbahnen, Freifalltürme, Kindereisenbahnen), Laufgeschäften (Spiegellabyrinthe) und Spielgeschäften (Schießbuden, Dosenwerfen, Pfeilwerfen). Im Streitfall liegt die Vielfalt an Schaustellungen, Belustigungen und Fahrgeschäften aller Art, wie sie auf derartigen Veranstaltungen angeboten…
…auftreten, werden heute auch solche Unternehmen als Schausteller bezeichnet, die nicht Künste, sondern Belustigungsgeschäfte, Schaustellungen und Fahrgeschäfte aller Art (wie etwa Schießbuden, Grotten- und Geisterbahnen, Ringelspiele, Schaukeln, usw) anbieten und zwar unabhängig davon, ob es sich dabei um sesshafte oder nicht sesshafte Schausteller handelt (vgl…