…weder Arbeitsausübungsstaat noch Ansässigkeitsstaat war. In dem in der Beschwerde zitierten Erkenntnissen (E, 26.02.2015, 2012/15/0128 und 23.02.2017, Ro 2014/15/0050) wurde vom VwGH zum Besteuerungsrecht von Gehaltsfortzahlungen wegen Dienstfreistellung bis zum Kündigungstermin diese Rechtslage bereits klar dargestellt: "Wird…
…Tätigkeit erfolgen. Wird ein Arbeitnehmer nach ausgesprochener Kündigung vom Dienst unter "Gehaltsfortzahlung" bis zum Kündigungstermin freigestellt, so sind die in dieser Zeit bezogenen Vergütungszahlungen nach Auffassung des VwGH im Sinne des Kausalitätsprinzips keine für die Untätigkeit (ungenutzte Arbeitsbereitschaft) während der Dienstfreistellung bezogenen Vergütungen. Derartige Zahlungen…
…15 MA Rz 77). Wird ein Arbeitnehmer nach ausgesprochener Kündigung vom Dienst unter "Gehaltsfortzahlung" bis zum Kündigungstermin freigestellt, so sind die in dieser Zeit bezogenen Vergütungszahlungen nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs im Sinne des Kausalitätsprinzips keine für die Untätigkeit (ungenutzte Arbeitsbereitschaft) während der Dienstfreistellung bezogenen Vergütungen…
…MA Rz. 77). Wird ein Arbeitnehmer nach ausgesprochener Kündigung vom Dienst unter ‚Gehaltsfortzahlung‘ bis zum Kündigungstermin freigestellt, so sind die in dieser Zeit bezogenen Vergütungen nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs im Sinne des Kausalitätsprinzips keine für die Untätigkeit (ungenutzte Arbeitsbereitschaft) während der Dienstfreistellung bezogenen Vergütungen. Derartige…
…im Jahr 2013 steuerfreie Einkommensersätze erhalten habe, die gemäß § 3 Abs 2 EStG 1988 eine besondere Steuerberechnung nach sich ziehen würden. Dabei würden die für das restliche Kalenderjahr bezogenen Einkünfte auf den Zeitraum des Erhalts der steuerfreien Bezüge umgerechnet, so als ob sie auch während…
…447,05 | ergibt folgende festgesetzte Einkommensteuer | € 1.307,47 Die Berechnung der Bemessungsgrundlage und der Höhe der Abgabe sind dem als Anlage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen, das einen Bestandteil dieses Bescheidspruches bildet. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…vom 23.09.2019 wird gemäß § 278 Abs. 1 BAO unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde aufgehoben. II. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung I. Verfahrensgang Die Beschwerdeführerin (Bf…
…279 BAO als unbegründet abgewiesen. Der Beschwerdeführer wird zur Haftung für Lohnsteuer für das Jahr 2020 für die Arbeitnehmerin ***AN*** in Höhe von EUR 7.985,45 herangezogen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz …
…beantwortet wird. Im gegenständlichen Fall liegt keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vor. Weder fehlt es an einer Rechtsprechung des VwGH, noch weicht die Entscheidung von der Rechtsprechung des VwGH ab. Es ist daher die Revision nicht zulässig. Beilage: 3 Berechnungsblätter Wien, am 19. Dezember 2022
Die Berechnungsmethode wäre nachvollziehbar. Auch wenn einigen der bekannten Argumente der Bf. - wie dem Umstand, dass steuerfreie Taggelder auch am arbeitsfreien Wochenende nach dem Kollektivvertrag zustehen würden - nicht Rechnung getragen wurde, möchte die Bf. anbieten, der Berechnungsmethode präjudiziell zuzustimmen, falls dies den Abschluss des Verfahrens…
…April 2021 betreffend Haftung zur Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer, Festsetzung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für das Kalenderjahr 2015 nach der am 25. Februar 2026 durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird…
…betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2013, Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2014 sowie über die Beschwerde vom 30. März 2017 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2015 Steuernummer ***BF1StNr1*** nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 29. Juni 2023 in Anwesenheit der Schriftführerin Claudia Zengin zu Recht erkannt: I. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert…
…erkannt: Der Beschwerde wird Statt gegeben. Der Bescheid betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2010 wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art…
…keine sonstigen Bezüge iSd § 67 Abs 6 EStG 1988 darstellen, ihnen aber die Funktion von Ruhe- und Versorgungsbezügen zukommt. Sie werden vergleichbar Betriebspensionen für (wenn auch begrenzte) Zeiträume nach Beendigung der Dienstverhältnisse laufend ausbezahlt. Solcherart handelt es sich um Bezüge iSd § 5 Abs. 2 lit…
…28.02.2004 ***8***, 01.03.2004-28.02.2009 Entsendung nach Österreich 01.03.2009-31.10.2018 ***9*** Wien 01.11.2018-31.12.2018 ***16*** 01.01.2019-30.09.2021 ***6*** (NL) 30.09.2021 Auflösung des Dienstverhältnisses (…). Festzuhalten ist…
…Steuernummer, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2018 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensablauf und Sachverhalt Mit Schreiben vom 08…
…Die Urlaubsersatzleistung dient - wie ausführlich dargelegt wurde - vielmehr der Abgeltung in der Zeit des (beendeten) Dienstverhältnisses erbrachter Leistungen des Dienstnehmers. Die Auffassung des Finanzamtes hätte daher eine (rechtlich nicht zulässige) Besteuerung nach einem fingierten Geschehen zur Folge. Bei der wirtschaftlichen Betrachtungsweise (§ 21 BAO) gilt ferner…
…erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 Abs 1 Bundesabgabenordnung (BAO) als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 27. November 2012 setzte die belangte Behörde…
…durch den Richter R in der Beschwerdesache des Bf gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 26.5.2010 betreffend Einkommensteuer 2008 (Arbeitnehmerveranlagung) zu Recht erkannt: Die Beschwerde vom 2.6.2010 wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art…
…Begründend führte das Finanzamt aus, dass die Begünstigung nach § 67 Abs. 8 lit. b EStG 1988 (ein Fünftel steuerfrei) nur berücksichtigt werden könne, wenn gleichzeitig mit der Dienstfreistellung die zustehenden Entgelte in einer Summe ausbezahlt würden. Abgesehen von der erforderlichen Auszahlung der gesamten ab 1…