…worden. Nach der Aktenlage sind die Berufungen beim Finanzamt jedoch nicht eingegangen . Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes erfolgt die Beförderung einer Sendung durch die Post auf die Gefahr des Absenders. Die Beweislast für das Ein langen des Schriftstückes bei der Behörde trifft den Absender…
…ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, dass die Beförderung einer Sendung durch die Post auf Gefahr des Absenders erfolgt. Die Beweislast für das Einlangen des Schriftstückes bei der Behörde trifft den Absender. Dafür reicht der Beweis der Postaufgabe nicht. Für die Übermittlung im Wege des Telefax gilt…
…Postaufgabe am letzten Tag der Frist erfolgt, sofern das Rechtsmittel überhaupt bei der Behörde einlangt (vgl zB VwGH 20.1.1983, 82/16/0119). Die Beförderung der Sendung durch die Post erfolgt auf Gefahr des Absenders. Eine Partei, die entgegen der allgemein zu erwartenden prozessualen…
…ist. Das Einlangen des Anbringens bei der Behörde spielt hier (unter diesem Gesichtspunkt) nur insoweit eine Rolle, als die Beförderung durch die Post auf Gefahr des Absenders erfolgt; denn wenn auch gemäß § 33 Abs. 3 die Tage des Postenlaufes in eine Frist nicht eingerechnet werden…
…der ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, dass die Beförderung einer Sendung durch die Post auf Gefahr des Absenders erfolgt. Die Beweislast für das Einlangen des Schriftstückes bei der Behörde trifft den Absender. Das gilt für Postaufgabe gleichermaßen wie für die Übermittlung im Wege des Telefax (VwGH…
…des Finanzamts entgegen, dass Schriftstücke auf Gefahr des Absenders unterwegs seien, d.h. dass das Risiko, dass die Beschwerde beim Finanzamt nicht eingelangt ist, die Beschwerdeführerin trage. Unter Hinweis auf Achatz/Haslehner in Quantschnigg/Achatz/Haidenthaler/Trenkwalder/Tumpel (Hrsg.), Gruppenbesteuerung (2005), 236 werde seitens des…
…Ra 2016/13/0039). Die Beförderung durch die Post erfolgt auf Gefahr des Absenders (VwGH 7.11.1989, 88/14/0223). Die Beweislast für das Einlangen des Schriftstückes bei der Behörde trifft den Absender. Dafür reicht der Beweis der Postaufgabe nicht aus (VwGH 26.7…
…des Finanzamts entgegen, dass Schriftstücke auf Gefahr des Absenders unterwegs seien, d.h. dass das Risiko, dass die Beschwerde beim Finanzamt nicht eingelangt ist, die Beschwerdeführerin trage. Unter Hinweis auf Achatz/Haslehner in Quantschnigg/Achatz/Haidenthaler/Trenkwalder/Tumpel (Hrsg.), Gruppenbesteuerung (2005), 236 werde seitens des…
…Ra 2016/13/0039). Die Beförderung durch die Post erfolgt auf Gefahr des Absenders (VwGH 7.11.1989, 88/14/0223). Die Beweislast für das Einlangen des Schriftstückes bei der Behörde trifft den Absender. Dafür reicht der Beweis der Postaufgabe nicht aus (VwGH 26.7…
…der belangten Behörde jedoch nicht mehr möglich ist. Die Beförderung des Beschwerdeschriftsatzes vom 7. September 2015 durch die Post erfolgte auf Gefahr des Absenders (vgl VwGH 7. November 1989, 88/14/0223). Die Beweislast für das Einlangen des Schriftstückes bei der Behörde trifft den Absender…
…zum 17.1.2013, im Bereich des Denkmöglichen liege. Ausgeschlossen werden könne jedoch, dass Poststücke fast zwei Monate in der Poststelle "liegenbleiben". Entsprechend der unten dargestellten rechtlichen Beurteilung erfolgt die Beförderung einer Sendung durch die Post jedoch prinzipiell auf Gefahr des Absenders, diesen trifft daher…
…bei ihnen einlangende Anbringen, für deren Behandlung sie nicht zuständig sind, ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu verweisen. Der letzte Satz des § 311 Abs 2 BAO in der bis 31. Dezember 2013 gültigen…
…auf Gefahr des Absenders (VwGH 28.4.2005, 2004/16/0238; 1.3.2007, 2005/15/0137; 10.8.2010, 2010/17/0067; 6.7.2011, 2008/13/0149). Die Beweislast für das Einlangen des Schriftstückes bei der Behörde trifft nach der Judikatur den Absender…
…Übermittlung der Berufung auf das Postausgangsbuch verwiesen. In diesem Zusammenhang wird auf die ständige Rechtsprechung des VwGH verwiesen, nach der die Beförderung einer Sendung durch die Post auf Gefahr des Absenders erfolgt. Die Beweislast für das Einlangen des Schriftstückes bei der Behörde trifft den Absender…
…Amtshandlung wesentliche Information übermittelt wird, bedeutete dies auch nicht, dass diese Information grundsätzlich dem Finanzamt als in einem Verfahren einschreitende Behörde zugekommen wäre. Die Nachricht reiste auf Gefahr des Absenders des E-Mails (vgl. bezüglich Anbringen bereits Stoll, BAO 847 f; VwGH 28.6.2001…
…wobei ein Gegenbeweis zulässig ist (vgl. VwGH vom 27.1.1995, Zl. 94/02/0400). Die Beförderung einer Sendung durch die Post erfolgt auf Gefahr des Absenders (vgl. VwGH vom 28.4.2005, Zl. 2004/16/0238), den hinsichtlich der Postaufgabe die Beweislast trifft. Hat…
…erfolgt die Beförderung einer Sendung durch die Post auf Gefahr des Absenders und trifft diesen auch die Beweislast für das Einlangen des Schriftstückes bei der Behörde (z.B. VwGH 6.7.2011, 2008/13/0149). Auf Anfrage des (damals für die Erledigung der Beschwerde zuständigen…
…gerichtet werden, wird die Einreichung unter Verwendung eines Telekopierers (Telefaxgerätes) zugelassen." Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, dass die Beförderung einer Sendung durch die Post auf Gefahr des Absenders erfolgt. Die Beweislast für das Einlangen des Schriftstückes bei der Behörde trifft den Absender. Dafür reicht…
…des Verwaltungsgerichtshofes, dass die Beförderung einer Sendung durch die Post auf die Gefahr des Absenders erfolgt. Die Beweislast für das Einlangen des Schriftstückes bei der Behörde treffe den Absender (siehe VwGH vom 06.07.2011, 2008/13/0149). In dem das Verfahren anderer Eigentümer des…
…Ergebnis, dass die Sendung noch nicht an den Empfänger übergeben wurde. In diesem Zusammenhang ist die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ins Treffen zu führen, wonach die Beförderung einer Sendung durch die Post auf die Gefahr des Absenders erfolgt. Eine Eingabe gilt nur dann als eingebracht, wenn…