3.1.2.1. Buschenschank ist grundsätzlich Teil des (Haupt)BetriebesErtragsteuerlich ist ein Buschenschank kein land- und forstwirtschaftlicher Nebenbetrieb, sondern unmittelbarer Bestandteil des land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetriebes. Der Weinbuschenschank stellt eine besondere Vermarktungsform des selbsterzeugten Weines im Rahmen des Weinbaubetriebs dar und ist nach der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Woisetschläger & Dr. Mutschlechner Wirtschaftstreuhand - Steuerberatungsgesellschaft mbH., Wopfnerstraße 5, 6130 Schwaz, über die Beschwerde vom 10. September 2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes Kufstein Schwaz vom…
…Grafik] Die Bf. widersprach der Erklärung des FA, mit Einführung des Zeitstempels habe - auch ausgelöst durch Vorahnungen betreffend einer zukünftigen Registrierkassenpflicht oder der Einführung der neuen Gastwirtepauschalierung - eine "Verhaltungsänderung" der Bf. eingesetzt. Sie berief sich auf Aussagen des Geschäftsführers von ***Lieferant M***. Sie habe…
…EStG (Einnahmen/Ausgaben Rechnung), im Jahr 2006 wurde der Gewinn aus Gewerbebetrieb gem. § 17 EStG (Gastwirtepauschalierung) ermittelt. Beim gegenständlichen Betrieb handelt es sich um eine Bar, die Öffnungszeiten liegen zwischen 17.00 Uhr abends und den späten Nachtstunden. Das Speisenangebot geht über Kabanossi, Laugenstangerl bzw…
…BAO5, § 299 Rz 10). Ob im gegenständlichen Fall eine normale Gewinnermittlung durchgeführt und der Besteuerung zugrunde gelegt wird oder - bei Vorliegen der Voraussetzungen - die Gastwirtepauschalierung in Anspruch genommen wird, sei ein steuerliches Wahlrecht, das im Rahmen der Steuererklärung und auch später in jeder Lage des…
…BAO5, § 299 Rz 10). Ob im gegenständlichen Fall eine normale Gewinnermittlung durchgeführt und der Besteuerung zugrunde gelegt wird oder - bei Vorliegen der Voraussetzungen - die Gastwirtepauschalierung in Anspruch genommen wird, sei ein steuerliches Wahlrecht, das im Rahmen der Steuererklärung und auch später in jeder Lage des…
…durch Nachweise entkräften könne. So kenne zB die Behörde bei einer Gastwirtepauschalierung aus der Umsatzsteuerabrechnung sehr genau das tatsächliche Ausmaß der Energie- und Raumkosten, trotzdem sei der Ansatz des 8 %-igen Pauschales durch den Steuerpflichtigen zulässig und könne von der Finanzbehörde nicht durch die tatsächlichen…
Die allfällige nachträgliche - aufgrund der hier im Speziellen gegebenen Aktenlage grundsätzlich denkmögliche - Konstatierung eines fortgesetzten Deliktes (zur Rechtsfigur eines solchen siehe z.B. die diesbezüglichen Ausführungen von Fellner, FinStrG, Anm 35 ff zu § 33; Köck/Judmaier/Kalcher/Schmitt, Finanzstrafgesetz I5, Rz 30 ff zu § 1…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***2***, über die Beschwerde vom 14. November 2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 22. September 2011 betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2007…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, gegen die Bescheide des Finanzamtes (St.Nr. xxx) vom 12. September 2012, betreffend Umsatz- und Einkommensteuer 2008, 2009 und 2010 zu Recht erkannt: Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen…
Durch den Verzicht auf einen Vorlageantrag wurden die Bescheide auch formell rechtskräftig. Das verhindert einen Wechsel von der Regelbesteuerung (vollständige Einnahmen-Ausgaben-Rechnung) zur Gaststättenpauschalierung. Das deckt sich sowohl mit allen Kommentarstellen wie auch der Verwaltungsübung, weshalb diese letztgültigen Beschwerdevorentscheidungen nicht rechtswidrig sind und auch…
Die steuerlichen Agenden wurden in den verfahrensgegenständlichen Zeiträumen durch die bestellte Steuerberatungskanzlei wahrgenommen, die auch Erstauskünfte für eine Betriebsaufnahme als Buschenschank im Rahmen einer Pauschalierung für landwirtschaftliche Betriebe erteilt hat. Die Beschuldigten haben jedoch in Kenntnis der dafür bestehenden Vorgaben diese Kriterien nicht erfüllt und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Dr. Adebiola Bayer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch Dr. Michael Velik, Florianigase 1/6, 1080 Wien, über die Beschwerde vom 28. September 2021 gegen den Bescheid des Magistrats der Stadt Wien - Rechnungs…
Auch der Einwand, wonach zu berücksichtigen gewesen wäre, dass im Dezember 2003 eine Weinstube fertig gestellt und im Folgejahr teilweise hochwertige Weine erworben worden seien, lässt die Schätzung nicht für unsachlich erscheinen. Die Bf lässt offen, wie und in welchem Ausmaß diesem Umstand bei der…
16c. Pauschale Reiseaufwandsentschädigungen, die von begünstigten Rechtsträgern im Sinne der §§ 34 ff BAO, deren satzungsgemäßer Zweck die Ausübung oder Förderung des Körpersportes ist, an Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer (zB Trainer, Masseure) gewährt werden, in Höhe von bis zu 120 Euro pro Einsatztag, höchstens aber 720…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Mag.Dr. Thomas Leitner in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Marksteiner & Partner Steuerberatungs- u. Wirtschaftsprüfungs- GmbH & Co KG, Kirchenberg 13, 4310 Mauthausen, über die Beschwerde vom 8. Jänner 2021 gegen den Bescheid des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Gabriele Krafft in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch COUNT IT TAX gsp Steuerberatung GmbH, Technologiestraße 5, 1120 Wien, über die Beschwerde vom 7. März 2025 gegen die Bescheide des Finanzamtes für Großbetriebe…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Unger & Unger Steuerberatungs- gesellschaft mbH, Strohgasse 25, 1030 Wien, über die Beschwerde vom 14. Juli 2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs vom 10…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache NN GmbH, Adresse, gegen die Bescheide des Magistrates der Stadt Wien - Abteilung 6 - Rechnungs-und Abgabenwesen DII vom 09.01.2012, Zl. MA 6/DII/R2 - 1386/2011, betreffend Vergnügungssteuer für…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht (BFG) hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch DSG - WirtschaftstreuhandgmbH, Heinrichstraße 97, 8010 Graz, über die Beschwerde vom 28.Okt.2015, beim Finanzamt X eingelangt am 2. November 2015 gegen den Bescheid…