…funktionaler Betrachtungsweise (Funktion der Wirtschaftsgüter innerhalb des Betriebes) nach dem jeweiligen Betriebstypus (Art des Betriebes) zu beantworten. Es können für einen Betrieb auch mehrere wesentliche Betriebsgrundlagen bestehen (s DKMZ/Doralt § 24 Rz 17). Die Rechtsprechung unterscheidet zwischen • ortsgebundenen Tätigkeiten (zB Gastronomieunternehmungen wie Kaffeehäuser, Hotels, Pensionen…
…aus diesem Grunde Investitionen vorgenommen wurden, ist in diesem Zusammenhang nicht von Bedeutung (vgl. VwGH 19.9.1995, Zl. 95/14/0038). Nach der Rechtsprechung des VwGH handelt es sich bei Gastronomieunternehmungen wie Cafehäuser, Hotels, Konditoreien, um ortsgebundene Tätigkeiten, ihre wesentlichen Betriebsgrundlagen sind das Grundstück…
…Zl. 91/17/0119, und vom 11. Dezember 2009, Zl. 2009/17/0224). Bei Gastronomieunternehmungen zählen das Gebäude und die Einrichtung, nicht jedoch das Warenlager und das Personal zu den wesentlichen Grundlagen des Unternehmens (vgl. die hg. Erkenntnisse vom 9. August 2001, Zl. 2000/16…
…Betriebsgrundlage richtet sich nach der Art des Betriebes und nach der Funktion des Wirtschaftsgutes. Nach dem Erkenntnis des VwGH vom 20.11.1990, 90/14/0122, betreiben Gastronomieunternehmungen, dazu ist zweifelsohne auch die gegenständlich geführte Discothek mit Restaurant zu zählen, nach ihrem Typ ortsgebundene Tätigkeiten…
Die getätigten Aufwendungen sind nicht strittig. Auch die Erhöhung des Wareneinsatzes um 99 Euro/Jahr kann übernommen werden, da zwar für Kaffee, Kakao und Tee weniger Wareneinsatz angesetzt wurde, so jedoch der Schnapseinkauf berücksichtigt wird. [...] Zu Spruchpunkt II. (Revision) Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes…
Nicht zutreffend sind daher die diesbezüglichen Ausführungen der Bf in ihrer Bescheidbeschwerde vom ... Juni 2017, dass der Pachtvertrag keinerlei Verweis auf den Franchisevertrag enthalte, bloße Erwähnungen des Franchisevertrages im Pachtvertrag seien und eine mangelnde rechtlich relevante Bezugnahme des Pachtvertrages auf den Franchisevertrag bestünde. Ganz im…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende Dr. Christine Smolle und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Anna Mechtler-Höger, Mag. Gertraud Lunzer und Mag. Petra-Maria Ibounig in der Beschwerdesache Bf., Bf.Adresse, vertreten durch Diligentia-Wirtschaftsprüfung- und Steuerberatungsges.m.b.H., Mühlstraße…