…Gebiet gelegenen Anschlussstrecken, sowie die Beförderung auf ausländischen Durchgangsstrecken, soweit eine durchgehende Abfertigung nach Inlandstarifen erfolgt. Gleiches gilt für eine Güterbeförderungsleistung, wenn der Leistungsempfänger ein Nichtunternehmer im Sinne des Abs. 5 Z 3 ist. (11) Die folgenden sonstigen Leistungen werden dort ausgeführt, wo der Unternehmer…
…Gebiet gelegenen Anschlussstrecken, sowie die Beförderung auf ausländischen Durchgangsstrecken, soweit eine durchgehende Abfertigung nach Inlandstarifen erfolgt. Gleiches gilt für eine Güterbeförderungsleistung, wenn der Leistungsempfänger ein Nichtunternehmer im Sinne des Abs. 5 Z 3 ist. (11) Die folgenden sonstigen Leistungen werden dort ausgeführt, wo der Unternehmer…
…Gebiet gelegenen Anschlussstrecken, sowie die Beförderung auf ausländischen Durchgangsstrecken, soweit eine durchgehende Abfertigung nach Inlandstarifen erfolgt. Gleiches gilt für eine Güterbeförderungsleistung, wenn der Leistungsempfänger ein Nichtunternehmer im Sinne des Abs. 5 Z 3 ist. (11) Die folgenden sonstigen Leistungen werden dort ausgeführt, wo der Unternehmer…
…Gebiet gelegenen Anschlussstrecken, sowie die Beförderung auf ausländischen Durchgangsstrecken, soweit eine durchgehende Abfertigung nach Inlandstarifen erfolgt. Gleiches gilt für eine Güterbeförderungsleistung, wenn der Leistungsempfänger ein Nichtunternehmer im Sinne des Abs. 5 Z 3 ist. (11) Die folgenden sonstigen Leistungen werden dort ausgeführt, wo der Unternehmer…
…Gebiet gelegenen Anschlussstrecken, sowie die Beförderung auf ausländischen Durchgangsstrecken, soweit eine durchgehende Abfertigung nach Inlandstarifen erfolgt. Gleiches gilt für eine Güterbeförderungsleistung, wenn der Leistungsempfänger ein Nichtunternehmer im Sinne des Abs. 5 Z 3 ist. (11) Die folgenden sonstigen Leistungen werden dort ausgeführt, wo der Unternehmer…
…Gebiet gelegenen Anschlussstrecken, sowie die Beförderung auf ausländischen Durchgangsstrecken, soweit eine durchgehende Abfertigung nach Inlandstarifen erfolgt. Gleiches gilt für eine Güterbeförderungsleistung, wenn der Leistungsempfänger ein Nichtunternehmer im Sinne des Abs. 5 Z 3 ist. (11) Die folgenden sonstigen Leistungen werden dort ausgeführt, wo der Unternehmer…
…Gebiet gelegenen Anschlussstrecken, sowie die Beförderung auf ausländischen Durchgangsstrecken, soweit eine durchgehende Abfertigung nach Inlandstarifen erfolgt. Gleiches gilt für eine Güterbeförderungsleistung, wenn der Leistungsempfänger ein Nichtunternehmer im Sinne des Abs. 5 Z 3 ist. (11) Die folgenden sonstigen Leistungen werden dort ausgeführt, wo der Unternehmer…
…Gebiet gelegenen Anschlussstrecken, sowie die Beförderung auf ausländischen Durchgangsstrecken, soweit eine durchgehende Abfertigung nach Inlandstarifen erfolgt. Gleiches gilt für eine Güterbeförderungsleistung, wenn der Leistungsempfänger ein Nichtunternehmer im Sinne des Abs. 5 Z 3 ist. (11) Die folgenden sonstigen Leistungen werden dort ausgeführt, wo der Unternehmer…
…Gebiet gelegenen Anschlussstrecken, sowie die Beförderung auf ausländischen Durchgangsstrecken, soweit eine durchgehende Abfertigung nach Inlandstarifen erfolgt. Gleiches gilt für eine Güterbeförderungsleistung, wenn der Leistungsempfänger ein Nichtunternehmer im Sinne des Abs. 5 Z 3 ist. (11) Die folgenden sonstigen Leistungen werden dort ausgeführt, wo der Unternehmer…
…Gebiet gelegenen Anschlussstrecken, sowie die Beförderung auf ausländischen Durchgangsstrecken, soweit eine durchgehende Abfertigung nach Inlandstarifen erfolgt. Gleiches gilt für eine Güterbeförderungsleistung, wenn der Leistungsempfänger ein Nichtunternehmer im Sinne des Abs. 5 Z 3 ist. (11) Die folgenden sonstigen Leistungen werden dort ausgeführt, wo der Unternehmer…
…Umsatzsteuer-Handbuch 2025 § 21 Rz 2796). Das Vorsteuererstattungsverfahren ist ausschließlich für Unternehmer vorgesehen, die im Inland keine Umsatzsteuer schulden (weil sie keine Umsätze, nur steuerfreie Güterbeförderungsleistungen, nur reverse-charge-Umsätze oder nur Umsätze im Rahmen eines Dreiecksgeschäftes ausführen, vgl § 1 Abs 1 Verfahren für die…
…April 2019 eine Besprechung der Ergebnisse der Umsatzsteuersonderprüfung in Anwesenheit von Vertretern der Beschwerdeführerin stattgefunden habe. In Hinblick auf die Versagung des Vorsteuerabzugs führte die belangte Behörde begründend aus, dass die Beschwerdeführerin Güterbeförderungsleistungen an die slowenische Gesellschaft ***K d.o.o.*** erbracht habe, die gemäß …
…NameXXX GmbH habe im Auftrag der Firma XY Handels GmbH Transporte ab der polnisch-tschechischen Grenze nach Österreich durchgeführt bzw. organisiert. Von der Fa. ***1*** W Spolka wurde eine Rechnung vom 05.11.2004 über innergemeinschaftliche Güterbeförderungsleistungen gelegt. Die Leistungen wurden folgendermaßen bezeichnet: Steinkohle, Verladekontrolle…
…Vorsteuerbeträge an nicht im Inland ansässige Unternehmer vor, wenn diese die im Erstattungszeitraum 1. überhaupt keine Umsätze oder 2. nur steuerfreie grenzüberschreitende Güterbeförderungsleistungen oder 3. nur Umsätze, bei denen die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht oder 4. im Inland nur Umsätze im Rahmen eines Dreiecksgeschäftes…
…6.2008, 2005/13/0016). Folgen für das Erstattungsverfahren der Beschwerdeführerin Das Vorsteuererstattungsverfahren ist ausschließlich für Unternehmer vorgesehen, die im Inland keine Umsatzsteuer schulden (weil sie keine Umsätze, nur steuerfreie Güterbeförderungsleistungen, nur reverse-charge-Umsätze oder nur Umsätze im Rahmen eines Dreiecksgeschäftes ausführen, vgl § 1…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache A, Adresse1, Türkei, vertreten durch V, Rechtsanwalts-Partnerschaft, Adresse2, über die Beschwerde vom 22. November 2012 gegen den Bescheid der belangten Behörde Zollamt Linz Wels vom 7. November 2012, Zahl: 520000…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache GesmbH gegen die Bescheide des FA Graz-Stadt vom 14.09.2010, betreffend Umsatzsteuer 2005, 2006 und 2007 zu Recht erkannt: Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes abgeändert. Die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache GmbH gegen die Bescheide des FA Graz-Stadt vom 14.09.2010, betreffend Umsatzsteuer 2005, 2006 und 2007 zu Recht erkannt: Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes abgeändert. Die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch Vertreter, über die Beschwerde vom 18.4.2013 gegen den Bescheid der belangten Behörde ZA Linz Wels vom 4.4.2013, Zahl: 520000/xxxx/04/2012 betreffend die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache GmbH gegen die Bescheide des FA Graz-Stadt vom 14.09.2010 betreffend Umsatzsteuer 2005, 2006 und 2007 zu Recht erkannt: Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes abgeändert. Die…