IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R über die Beschwerden der Bf., vertreten durch Stb, a) vom 23. Februar 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 21. Jänner 2009 betreffend Umsatz- und Körperschaftsteuer für die…
…wird festgehalten, dass entgegen den Ausführungen der Bf. in ihren div. Schriftsätzen bis dato kein plausibler auf den gegenständlichen Fall vom bisher auch judizierten branchenüblichen Schätzwert betreffend Funkfahrten- und Leer-KM-Anteil abweichender Grund nachgewiesen bzw. glaubhaft gemacht wurde. Wie bereits in Pkt. 2…
…zB dass der Bf. keine Funkfahrten durchführe. Nach seiner Fahrpreiskalkulation der durchschnittlichen Taxierträge ergebe sich ein Wert von ca € 0,85km bis € 1,00 pro km. In der beiliegenden Neuberechnung werde mit einem durchschnittlichen Taxiertrag von € 1,00/km gerechnet. 3.) Erlöse…
…12., 25.12., 27.12. und 30.12. wurden keine Umsätze in die Umsatzliste eingetragen obwohl nachweislich Funkfahrten durchgeführt wurden (siehe Taxifunkabrechnung für Dezember 2014 als Beilage). Das sind auch nur die Fahrten, die über Taxifunk vermittelt wurden, also ohne Fahrten vom Taxistandplatz, welche vom…
…nicht davon ausgegangen werden, dass der Bf Fahrgäste abweisen würde, wenn diese nicht zur Oper fahren wollen. Die Angaben des Bf, dass nur jede zwangzigste Fahrt eine Funkfahrt darstelle, können nicht widerlegt werden. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Fahrgäste, die der Bf…
…| | | 1,20 Bei der o.a. Kalkulation wurde der Funkfahrtenanteil mit 40 % als branchenüblich geschätzt. Der Leer-Kilometeranteil wurde bis inklusive 2005 mit 44 % und ab 2006 mit 45 % angesetzt. Damit liegt der Leer-Kilometeranteil im Fremdvergleich über den bei bloß glaubhaft…