…Fassung des Fremdenrechtspakets 2005 zu beurteilen. Demnach hätten Personen, die nicht österreichische Staatsbürger seien, nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie selbst sowie die anspruchsvermittelnden Kinder entweder einen Aufenthaltstitel nach den §§ 8 oder 9 NAG hätten oder ihnen Asyl nach dem Asylgesetz 2005 gewährt worden…
…1997 gewährt wurde." Durch das "Fremdenrechtspaket 2005", BGBl. I 100/2005, hat der Gesetzgeber eine Änderung der Rechtslage auf dem Gebiet des Asyl- und Fremdenrechts vorgenommen. Im Zuge dieser Reform wurde auch § 3 FLAG neu gefasst. Art. 12 des Fremdenrechtspaketes 2005, BGBl. I 100/2005…
…die am 31. Dezember 2005 bereits anhängig waren, noch nach den Bestimmungen des Asylgesetzes 1997 zu Ende zu führen sind. § 55 FLAG 1967 ist in diesem Zusammenhang so zu verstehen, dass § 3 FLAG 1967 in der zitierten Fassung des Fremdenrechtspakets 2005 für Personen, deren Asylverfahren…
…Bedeutung. Da die BF bereits im Dezember 2002 den Antrag auf Gewährung des internationalen Schutzes eingebracht habe und zum Zeitpunkt des lnkrafttretens des Fremdenrechtspakets 2005 ihr Asylverfahren weiterhin anhängig gewesen sei, sei im gegenständlichen Fall - unbeschadet der mit Wirkung ab 01.01.2006 vorgenommenen Änderungen - …
…jedenfalls § 3 Abs. 1 bis 3 FLAG 1967 in der Fassung des Fremdenrechtspaketes 2005 anzuwenden ist. Der Gesetzgeber wollte mit § 55 Abs. 1 FLAG 1967 eine Übergangsregelung für Ende 2005 offene Asylverfahren schaffen, nicht aber über den Abschluss des Asylverfahrens hinaus die alte Rechtslage versteinern…
…die am 31. Dezember 2005 bereits anhängig waren, noch nach den Bestimmungen des Asylgesetzes 1997 zu Ende zu führen sind. § 55 FLAG 1967 ist in diesem Zusammenhang so zu verstehen, dass § 3 FLAG 1967 in der zitierten Fassung des Fremdenrechtspakets 2005 für Personen, deren Asylverfahren…
…dem Fremdenrechtspaket 2005, BGBl. I Nr. 100, wurde § 3 FLAG geändert und lautete sodann: "§ 3. (1) Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, haben nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes ..... oder nach § 54 des Asylgesetzes 2005…
…Die Richtlinie 2004/38/EG über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, regelt dies zusammenfassend. Die darin näher bestimmten Rechte sowie die Einschränkungen werden innerstaatlich im NAG umgesetzt. Durch das Fremdenrechtspaket 2005 wurden für…
…Verwaltungsgerichtshof jener Beschwerde gegen die Bescheide des unabhängigen Bundesasylsenates nicht stattgegeben, sondern deren Behandlung abgelehnt hatte. Die belangte Behörde hat deshalb für den Streitzeitraum ab Oktober 2007 zutreffend § 3 FLAG idF des Fremdenrechtspaketes 2005 angewendet. Dass die dort genannten Voraussetzungen für die Zuerkennung der Familienbeihilfe…
…Die Richtlinie 2004/38/EG über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, regelt dies zusammenfassend. Die darin näher bestimmten Rechte sowie die Einschränkungen werden innerstaatlich im NAG umgesetzt. Durch das Fremdenrechtspaket 2005 wurden für…
…Die Richtlinie 2004/38/EG über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, regelt dies zusammenfassend. Die darin näher bestimmten Rechte sowie die Einschränkungen werden innerstaatlich im NAG umgesetzt. Durch das Fremdenrechtspaket 2005 wurden für…
…Abs. 2 auf den Anspruch auf FB vermittelnde Kinder, die jeweils nicht österreichische Staatsbürger sind. Zur Novellierung des § 3 FLAG 1967 mit Fremdenrechtspaket 2005 BGBl I Nr. 2005/100, in Geltung ab 1.1.2006, wurde in den Gesetzesmaterialien (RV, 952 der Beilagen XXII. GP…
…Der Streitzeitraum März 2009 bis Juni 2010 fällt gänzlich in die Fassung des § 3 Abs 1 FLAG, 1967 nach Umsetzung des Fremdenrechtspakets 2005, BGBl I 100/2005 (Fremdenrechtspaket 2005) . Das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) 2005 setzt die Unionsbürgerrichtlinie (Freizügigkeitsrichtlinie) 2004/38/EG um. Die im…
…sind, eine „Anmeldebescheinigung“ auszustellen. Dieses Erfordernis wird durch die Bestimmung der Z 1 umgesetzt. Im Einzelnen gilt hinsichtlich der Anmeldebescheinigung § 53." Zu den mit dem Fremdenrechtspaket 2005 geänderten Bestimmungen des § 3 Abs. 1 und Abs. 2 FLAG wird in den erläuternden Bemerkungen ausgeführt: "(1) Personen…
…Rechtslage des § 3 FLAG idF des Fremdenrechtspaketes 2005 gestützt (vgl S. 1 des Bescheides) und sich deshalb nicht mit dem im Verwaltungsverfahren erstatteten Vorbringen des Beschwerdeführers konkret auseinander gesetzt. Im Hinblick auf das am 31. Dezember 2005 anhängige Asylverfahren ist im vorliegenden Fall § 3 FLAG…
…I Nr. 100/2005 (Fremdenrechtspaket 2005) erhielt § 3 FLAG folgende Fassung: (1) Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, haben nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl. I Nr. 100/2005, rechtmäßig in Österreich aufhalten…
…der Lebensinteressen im Bundesgebiet haben. Mit der Neufassung des § 2 Abs. 8 FLAG durch das Fremdenrechtspaket 2005 wurde das Erfordernis des Mittelpunkts der Lebensinteressen im Bundesgebiet generell für alle Anspruchsberechtigten normiert. Das soll dazu dienen, den entsprechenden Nahebezug zu Österreich sicher zu stellen (EB RV…
…BGBl. I Nr. 142/2004, nur bis zu dem Monat, in dem der Asylantrag des Beschwerdeführers abgewiesen wurde (also bis Oktober 2011), anzuwenden. Ab November 2011 ist dann jedoch § 3 FLAG 1967 idF des Fremdenrechtspaketes 2005, BGBl. I Nr. 100/2005, anzuwenden. Die darin geforderten…
…Zeitpunkt der Geburt und der Asylantragstellung meines Kindes zur Folge hätte, dass die Regelungen des FLAG 1967 idF Fremdenrechtspaket 2005 zur Anwendung kommen und ich daher keinen Anspruch auf Familienbeihilfe haben würde. Dies ist unrichtig. Mein Anspruch auf Familienbeihilfe richtet sich nach der auf mich…
…2004, wurde § 3 Abs. 2 FLAG geändert und lautete dann: "(2) Abs. 1 gilt nicht für Personen, die sich seit mindestens 60 Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten, sowie für Staatenlose und Personen, denen Asyl nach dem Asylgesetz 1997 gewährt wurde." Mit Art. 12 des Fremdenrechtspakets…