…BGBl. I Nr. 142/2004, zur Anwendung. Nach rechtskräftigem Abschluss des Asylverfahrens kommt für die daran anschließenden Monate § 3 FLAG idF des Fremdenrechtspaketes zur Anwendung (vgl. z.B. VwGH vom 22.10.2015, Ra 2014/16/0018 sowie 2013/16/0206 v. 2.7.2015)…
…3 FLAG noch in der Fassung des Pensionsharmonisierungsgesetzes, BGBl I Nr. 142/2004, oder in der Fassung des Fremdenrechtspaketes 2005 anzuwenden sind. Rechtslage und Erwägungen Die Familienbeihilfe wird nach § 10 Abs. 2 FLAG vom Beginn des Monats gewährt, in dem die Voraussetzungen für den Anspruch…
…der Begründung dieser Entscheidung führt die Abgabenbehörde unter Verweis auf die Bestimmungen des § 3 Abs. 1 FLAG idF des Fremdenrechtspaketes sinngemäß aus, dass eine Beihilfenanspruchsberechtigung nur für jene Personen gegeben sei, denen Asyl nach dem AsylG gewährt wurde und auch den Kindern dieser Status zugesprochen…
…Rz 345, verwiesen; darnach sei ein Nachzug ihres Ehegatten auf Grund fremdenrechtlicher Besitmmungen nicht eher möglich gewesen. Es werde beantragt, ihr für die betreffenden 7 Monate die geltend gemachten Aufwendungen von je € 306,00 als Kosten für Familienheimfahrten als Werbungskosten zuzugestehen. Das Finanzamt hat…
…der Bf. auf § 55 FLAG 1967, demzufolge § 3 FLAG 1967 in der Fassung des Fremdenrechtspaketes 2005 für Personen, denen gegenüber gemäß § 75 Asylgesetz 2005 das Asylverfahren noch nach dem Asylgesetz 1997 abgeführt werde, auch für Zeiträume ab 1.1.2006 nicht anzuwenden sei. Für diesen…
…d.F. BGBI. I 2006/168 richtet). Der Antrag auf Gewährung der Familienbeihilfe für Ihre Kinder ist daher nach der gesetzlichen Regelung des § 3 FLAG in der Fassung des Fremdenrechtspaketes 2005 zu beurteilen. Nach dieser Regelung haben Personen, die nicht Österreichische Staatsbürger sind, nur dann…
…durch das Bundesamt, allenfalls im Rechtsmittelweg durch das Bundesverwaltungsgericht. Die praktische Ausfolgung des Aufenthaltstitels erfolgt stets durch das Bundesamt in einem eigenen Ausfolgungsverfahren (i.d.S. Filzwieser/Frank/Kloibmüller/Raschhofer, Asyl- und Fremdenrecht, Kommentar, Wien-Graz 2016, 996). Kommt es zum Ausspruch, die Erlassung einer…
…1. Sachverhalt Das Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel legte gegenständliche Beschwerde am 6. Dezember 2016 mit folgender Sachverhaltsdarstellung vor: "Sachverhalt: Das Bundesamt für Fremdenrecht und Asyl übermittelte einen amtlichen Befund über die nicht entrichtete Beschwerdegebühr in Höhe von € 30,00 gem. § 2 Abs…
…zu verstehen, dass § 3 Abs. 1 bis 3 FLAG 1967 i.d.F. des Fremdenrechtspaketes 2005 für Personen, denen gegenüber gemäß § 75 Asylgesetz 2005 das Asylverfahren noch nach dem AsylG 1997 abgeführt wird, auch für Zeiträume ab 1.1.2006 nicht anzuwenden ist. Für diesen…
…des Bf, seiner Gattin und den beiden Kindern erbeten. In der Folge wurde seitens der Bezirkshauptmannschaft (BH) XX, Abteilung Fremdenrecht, dem Finanzamt mit mail vom 23.11.2016 zum Betreff "Aufenthaltsrecht von Drittstaatsangehörigen mit Saisonierbewilligungen" in Zhg mit dem Aufenthaltsrecht des Bf mitgeteilt: Nach § 31…
…elektronischen Verfahren eingescannten, nicht lesbaren) Aufenthaltstitel, - eine Einreichbestätigung der MA 35 vom 16.12.2010 über einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels "Daueraufenthalt EG", - eine Kopie des serbischen Reisepasses, - einen Ausbildungsvertrag, - einen Auszug aus dem Ratgeber Fremdenrecht, - eine Kopie der NAG-Karte ("Niederlassungsnachweis", Gültigkeit bis…
…gültigen Aufenthaltstitel für Österreich gehabt hätte. Die Bf erhob am 8.10.2013 Beschwerde und führte dazu aus, dass sie am 1.1.2006 (Inkrafttreten des Fremdenpaketes 2005) ein offenes Verfahren nach dem Asyl-oder Fremdenrecht anhängig gehabt hätte und auf Grund von § 55 Abs…
…Beschwerden daher gebührenpflichtig waren. Der Gesetzgeber fügte in weiterer Folge dem § 70 Asylgesetz 2005 durch das Fremdenrechtsänderungsgesetz 2018 folgenden Satz an: "Die Befreiung von Gebühren, Verwaltungsabgaben und Barauslagen gilt auch im Beschwerdeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht." Im Sinne dieser höchstgerichtlichen Judikatur müsste in § 14 TP 6…
…Gründe, warum die Verlegung des Familienwohnsitzes in die Nähe des Beschäftigungsortes unzumutbar sind: pflegebedürftige Angehörige, die am selben Familienwohnsitz leben; fremdenrechtliche Vorschriften, die den Nachzug der Familienmitglieder ausschließen; Unterhalts- und betreuungsbedürftige Kinder, die am gemeinsamen Familienwohnsitz leben und eine Mitübersiedlung der gesamten Familie aus wirtschaftlichen…
…Angaben zu möglichen Einkünften der Gattin gemacht. Aus einem ergänzenden Schriftsatz lässt sich jedoch implizit schließen, dass diese unbedeutend sind. Hinsichtlich der Unzumutbarkeit einer Wohnsitzverlegung nach Österreich wird mit den restriktiven fremdenrechtlichen Bestimmungen betreffend Drittstaatangehörigen z.B. mit bestehenden Quoten argumentiert. Des Weiteren werde gemäß …
…§ 24 Abs. 1 3. Satz NAG ist der Antragsteller bis zur rechtskräftigen Entscheidung über seinen Antrag weiterhin rechtmäßig im Bundesgebiet aufhältig. In den Materialien zur Regierungsvorlage zum Fremdenrechtspaket (BGBl. 100/2005) wird zum § 24 NAG ausgeführt, dass mit dieser Bestimmung in einer Zusammenschau von Abs…
…vier bis fünf Jahren befristet ist - bei Unzumutbarkeit der (Mit)Übersiedlung von pflegebedürftigen Angehörigen (die am Familienwohnsitz wohnen) - solange aufgrund fremdenrechtlicher Bestimmungen ein Familiennachzug nicht möglich ist - wenn im gemeinsamen Haushalt am Familienwohnsitz unterhaltsberechtigte und betreuungsbedürftige Kinder wohnen und eine (Mit)Übersiedlung der gesamten Familie…
…mit vier bis fünf Jahren befristet ist bei Unzumutbarkeit der (Mit)Übersiedlung von pflegebedürftigen Angehörigen (die am Familienwohnsitz wohnen) solange aufgrund fremdenrechtlicher Bestimmungen ein Familiennachzug nicht möglich ist wenn im gemeinsamen Haushalt am Familienwohnsitz unterhaltsberechtigte und betreuungsbedürftige Kinder wohnen und eine (Mit)Übersiedlung der gesamten…
…in Österreich aufgrund der unterschiedlichen Immobilienpreise aus dem Verkaufserlös der Liegenschaft am Familienwohnsitz nicht möglich. Schließlich sei die Verlegung des Familienwohnsitzes nach Österreich aufgrund der restriktiven fremdenrechtlichen Bestimmungen iZm der nach wie vor quotenpflichtigen Erteilung von Daueraufenthaltstiteln zum Zweck der Familiengemeinschaft in Österreich für sog…
…Zusammenhang mit der Erlangung eines Aufenthaltstitels gebührenfrei. Sowohl die Gebührenfreit nach der genannten Gesetzesbestimmung des NAG als auch nach § 69 a Abs.1 Z 4 und Z 6 FrÄG (Fremdenrechtsänderungsgesetz 2009) diene dem Rechtschutz des Kindeswohls. Es wäre planwidrig, wenn im Beschwerdeverfahren zur Erlangung eines…