…auf den diesbezüglichen Eintragungen im Firmenbuch. Die Feststellung in Bezug auf die Tätigkeit der ***GmbH*** in der Baubranche sowie die in diesem Zusammenhang in den Jahren 2016 bis 2019 als Fremdaufwand verbuchten Eingangsrechnungen haben ihre Grundlage in den Ausführungen und Darstellungen im Anhang zu Tz…
…52 | | | | Summe | 26.381,52 | 83.344,23 | 202.415,28 | 178.159,00 | vom Fremdaufwand | 14% | 44% | 63% | 66% Neben den nicht anerkannten Fremdleistungen wurde auch zahlreichen weiteren Aufwendungen der Betriebsausgabencharakter…
…gemachten Aufwendungen (Zahlungen an Subfahrer 2013, 2014) berücksichtigt. Dadurch verringern sich die Einkünfte aus Gewerbebetrieb 2013 und 2014 wie folgt: 2013 2014 Einkünfte aus Gewerbebetrieb: 17.956,80 18.715,99 abzüglich Fremdaufwand 13.505,00 10.359,00 zzgl. geschätzter Aufwand 6.000,00 …
…GmbH und/oder sichergestellte entsprechende E-Mails reichen bei weitem nicht aus, einerseits die dem geltend gemachten Fremdaufwand zugrunde liegenden Vertragsverhältnisse (rechtlich) als absolute Scheingeschäfte und die portugiesischen Arbeiter als Dienstnehmer der GmbH zu qualifizieren, zumal diese Gespräche trotz der Verantwortung des Angeklagten (Werkverträge) angesichts…
…Arbeiten beim Maschinenring würden aktuell mit 11 € vergütet. Detaillierte Aufzeichnungen zu den Stunden gebe es nicht. 6) Der Fremdaufwand mit insgesamt 900 € habe damit im Schnitt nur cirka 90 Stunden über einen Zeitraum von cirka 15 Wochen, also 6 Stunden pro Woche entsprochen…
…Doch genau das – Vorliegen von Arbeitslohn – ist in einem Fall wie diesem auszuschließen, bei dem es mit der Abgeltung von Putz- und Reinigungsdiensten um die Substitution von Fremdaufwand geht. Die hier auf dem Prüfstand stehenden Zahlungen sind – so unser Fazit – kein Arbeitslohn iS eines (allenfalls…
…ist. Es wird von der Betriebsprüfung auch gar nicht in Zweifel gezogen, dass die Aufzeichnungen des Berufungswerbers grundsätzlich korrekt geführt wurden. Dennoch wird das Fehlen der als „Grundaufzeichnungen“ bezeichneten Detail-Aufzeichnungen hinsichtlich des Fremdaufwandes zum Anlass genommen, eine pauschale Zuschätzung zu den Erlösen vorzunehmen. Ein…
…dass auch zu Unrecht erfasste betriebsfremde Lohnaufwendungen dafür ursächlich sein könnten, und damit ja auch eine mögliche Abgabenhinterziehung (durch die Geltendmachung des Fremdaufwandes im betrieblichen Rechenwerk) durchaus im Raum stand, hinlänglich bekannt gewesen ist und sich dennoch zur dargestellten Verhaltensweise entschlossen hat. Anders verhält es…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Silvia Gebhart in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, unvertreten, über die Beschwerde vom 11. Mai 2016 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf vom 12. April 2016, betreffend Einkommensteuer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch CONSULTATIO Revision und Treuhand Steuerberatung GmbH & Co KG, Karl-Waldbrunner-Platz 1, 1210 Wien, über die Beschwerde vom 02.02.2007 gegen die Bescheide der belangten Behörde FA…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache betreffend Frau ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 19. Jänner 2017 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 19. Dezember 2016 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2014 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt:  …
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. az in der Beschwerdesache der Bf , vertreten durch Herrn DI GF , Adr1 , Adr2 , gegen die Wiederaufnahme – und Sachbescheide des Finanzamtes Dorf vom 3.6.2013 betreffend Körperschaftsteuer 2009 und 2010 und gegen die Anspruchszinsenbescheide…
Die Vertreterin des Finanzamtes erwiderte, dass die Anerkennung von Aufwendungen für die Testinfrastruktur nicht gleichzeitig die Anerkennung von Kosten für private Räumlichkeiten bedingt, weil grundsätzlich auch für anerkannte und im privaten Bereich aufgestellte Standcomputer und andere Arbeitsmittel im privaten Wohnbereich keine Raumkosten steuerlich abgesetzt werden…
– Die Berufsverbände und Interessenvertretungen müssen sich nach ihrer Satzung und tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich oder überwiegend mit der Wahrnehmung der beruflichen Interessen ihrer Mitglieder befassen. – Die Beiträge können nur in angemessener, statutenmäßig festgesetzter Höhe abgezogen werden. 4. a) Beiträge des Versicherten zur Pflichtversicherung in der gesetzlichen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch seine Richterin MMag. Elisabeth Brunner über die Beschwerden des Y***Z***, vertreten durch RPC - Reschenhofer & Partner Consulting Steuerberatung GesmbH, 1010 Wien, Lichtenfelsgasse 5 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf (nunmehr…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R in der Beschwerdesache BW, Adr, PLZ E, gegen den Bescheid des Finanzamtes XY vom 11. Oktober 2013 betreffend Einkommensteuer 2012 (Arbeitnehmerveranlagung), Steuernummer StNr, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf., Adresse von 23.07.2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 25.06.2013 betreffend Einkommensteuer 2012 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende R1 und die weiteren Senatsmitglieder R2, R3, R4 im Beisein der Schriftführerin X in der Beschwerdesache der Bf., vertreten durch Dr. Hans M. Slawitsch Wirtschaftstreuhandgesellschaft KG, Strauchergasse 16, 8020 Graz, über die Beschwerde vom 24…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in den Beschwerdesachen des AAA, Adresse, gegen die Bescheide des Finanzamtes Oststeiermark vom 4. März 2013 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2011 und betreffend Vorauszahlung an Einkommensteuer für das Jahr 2013 zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Dr. Sebastian Pfeiffer, LL.M., die Richterin Mag. Barbara Gangl sowie die fachkundigen Laienrichter Dipl.Ing. Wolfgang Weichselbraun und Manfred Fiala in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch APP Steuerberatung GmbH, Schenkenstraße 4 Tür…