…wäre der Alkohol mit dem zugelassenen Vergällungsmittel Methylethylketon in der gesetzlich vorgeschriebenen Form vergällt jederzeit bewilligt worden. Ein Freischeininhaber sei zum unversteuerten Bezug und zur steuerfreien Verwendung von Alkohol berechtigt. Eine Einschränkung auf den Bezug aus dem Steuergebiet ergebe sich daraus nicht. Mit Beschwerdevorentscheidungen I…
…der unversteuerte Bezug und die steuerfreie Verwendung durch einen gesonderten Betankungsschein zu bewilligen. Solche gesondert ausgestellten Betankungsscheine sind zu befristen (Höchstdauer drei Jahre). Auf Antrag des Freischeininhabers ist eine Verlängerung um jeweils bis zu drei Jahre möglich. § 14 MinStG ist auf derartige Verlängerungen sinngemäß anzuwenden. …
…Betrag von € 186,58 ausgemessen. Es hat seine Entscheidung im Wesentlichen darauf gestützt, die Bf. habe als Freischeininhaberin unversteuert bezogenen Alkohol bestimmungswidrig verwendet. Dagegen wendet sich die in offener Frist eingebrachte Bescheidbeschwerde vom 6. Oktober 2014. Im Wesentlichen wird in dieser von der Bf…
…für diese Mengen die Steuerschuld gemäß § 21 Abs. 1 Z 2 lit. b MinStG. Der Steuerschuldner (im Regelfall der Freischeininhaber) hat diese gemäß § 23 Abs. 6 MinStG beim zuständigen Zollamt schriftlich anzumelden, die Steuer zu berechnen und zu entrichten. Im Zuge einer amtlichen Aufsichtsmaßnahme im…
…der unversteuerte Bezug und die steuerfreie Verwendung durch einen gesonderten Betankungsschein zu bewilligen. Solche gesondert ausgestellten Betankungsscheine sind zu befristen (Höchstdauer drei Jahre). Auf Antrag des Freischeininhabers ist eine Verlängerung um jeweils bis zu drei Jahre möglich. § 14 MinStG ist auf derartige Verlängerungen sinngemäß anzuwenden. …
…der unversteuerte Bezug und die steuerfreie Verwendung durch einen gesonderten Betankungsschein zu bewilligen. Solche gesondert ausgestellten Betankungsscheine sind zu befristen (Höchstdauer drei Jahre). Auf Antrag des Freischeininhabers ist eine Verlängerung um jeweils bis zu drei Jahre möglich. § 14 MinStG ist auf derartige Verlängerungen sinngemäß anzuwenden. …