…hat, sind die Nachfeststellungsbescheide in Rechtskraft erwachsen und haben daher für das Grunderwerbsteuerverfahren hinsichtlich der Frage ob eine oder mehrere wirtschaftliche Einheiten vorliegen, Bindungswirkung. Zudem wäre es der Beschwerdeführerin auch vor der Durchführung des Realteilungsvertrages freigestanden einen Fortschreibungsantrag (§ 193 BAO) an das Lagefinanzamt zu stellen…
…hat, sind die Nachfeststellungsbescheide in Rechtskraft erwachsen und haben daher für das Grunderwerbsteuerverfahren hinsichtlich der Frage ob eine oder mehrere wirtschaftliche Einheiten vorliegen, Bindungswirkung. Zudem wäre es der Beschwerdeführerin auch vor der Durchführung des Realteilungsvertrages freigestanden einen Fortschreibungsantrag (§ 193 BAO) an das Lagefinanzamt zu stellen…
…hat, sind die Nachfeststellungsbescheide in Rechtskraft erwachsen und haben daher für das Grunderwerbsteuerverfahren hinsichtlich der Frage ob eine oder mehrere wirtschaftliche Einheiten vorliegen, Bindungswirkung. Zudem wäre es der Beschwerdeführerin auch vor der Durchführung des Realteilungsvertrages freigestanden einen Fortschreibungsantrag (§ 193 BAO) an das Lagefinanzamt zu stellen…
… 28b Abs. 2 GrStG nach fünf Jahren der Verjährung. Einem im Jahr 2013 gestellten Fortschreibungsantrag für 2005 ist im Jahr 2013 auch durch eine amtswegige Fortschreibung nicht nachzukommen, da die - nach Ansicht des Bf ihm zurück zu zahlenden - im Antrag bezeichneten Grundsteueransprüche ab 2005 im…
…12. 2012 ergibt ("auch für die Vorjahre 2007-2011"). Da das Finanzamt mit dem beschwerdegegenständlichen Bescheid ausdrücklich über den "Antrag vom K vom 06.12.2012, eingebracht am 07.12.2012" abgesprochen hat, ist auch nur dieser Fortschreibungsantrag zum 1. Jänner 2012 verfahrensgegenständlich ("Sache"); vgl…
… 28.07.2017, RV/7100667/2010). Die Beschwerde war daher im Ergebnis als unbegründet abzuweisen. Auf die der Bf. offenstehende Möglichkeit der Stellung eines Fortschreibungsantrages gemäß § 193 Abs. 2 BAO in Verbindung mit § 28 BewG 1955 wurde von der belangten Behörde bereits hingewiesen. Zulässigkeit einer…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R über den Antrag des ASt., vertreten durch Dr. Peter Schulte, Steuerberater, Grabenweg 68, 6020 Innsbruck, der gegen das Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom 6.3.2019, RV/2100158/2013 erhobenen und zu RR/2100017/2019 protokollierten außerordentlichen Revision…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke im Beschwerdeverfahren betreffend die Beschwerde des ***1*** ***2***, ***3***, ***4***, vertreten durch Mag. Margot Artner, Rechtsanwältin, 1060 Wien, Luftbadgasse 4/3, als Sachwalterin bzw. Erwachsenenvertreterin vom 14.12.2017 gegen den Bescheid des…
Der Nachweis der voraussichtlich dauernden Erwerbsunfähigkeit ist gemäß § 8 Abs. 6 FLAG 1967 grundsätzlich durch eine Bescheinigung des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen auf Grund eines ärztlichen Sachverständigengutachtens zu führen. Auch eine voraussichtlich dauernde Erwerbsunfähigkeit infolge einer psychischen Erkrankung vermittelt einen Familienbeihilfeanspruch (vgl. BFG 10…
Beschluss aufschiebende Wirkung Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Revisionssache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch Zacherl Schallaböck Proksch Manak Kraft Rechtsanwälte GmbH, Teinfaltstraße 8/5.01, 1010 Wien, über den Antrag des Revisionswerbers vom 20.11.2023, der erhobenen außerordentlichen Revision vom…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke im Beschwerdeverfahren betreffend die Beschwerde der ***1*** ***2*** ***3***, ***4*** ***5***-***6***, ***7***, vertreten durch Ing. Mag. Thomas Robert Benda, Rechtsanwalt, 2700 Wiener Neustadt, Rudolf Diesel Straße 26, als Erwachsenenvertreter vom 31.3.2022 gegen den…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke in der Beschwerdesache als Beschwerde weiterwirkende Berufung des A B C, Adresse, vertreten durch DSA Edeltraud Fenzl, Verein VertretungsNetz- Sachwalterschaft, 2020 Hollabrunn, Ausstellungsstrasse 6/29, vom 25.7.2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg…
Beschluss aufschiebende Wirkung Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***1*** in der Revisionssache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Maria Lisa Aidin Rechtsanwältin, Paracelsusstraße 27, 5020 Salzburg, über den Antrag des Revisionswerbers vom 31. Juli 2023, der Revision vom 31. Juli 2023 gegen den Beschluss…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R über den Antrag des X, vom 21. Dezember 2016, vertreten durch Dr. Helmut Klementschitz, Rechtsanwalt, Friedrichgasse 6, 8010 Graz, der gegen das Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom 22. September 2016, RV/2100819/2014, betreffend Zurückweisung eines Antrags auf…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri über den Antrag der Rw vom 14.12.2017, der gegen das Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom 24.12.2017, Zahl RV/2100758/2012, betreffend die Festsetzung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe für die Jahre 2006 bis…
Beschluss aufschiebende Wirkung Das Bundesfinanzgericht fasst durch den Richter***Ri*** in der Revisionssache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch LIKAR Rechtsanwälte GmbH, Pestalozzistraße 1/II/13, 8010 Graz, über den Antrag des Revisionswerbers vom 2. Februar 2026, gegen das Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom 18. Dezember 2025…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. über den Antrag der Revisionswerberin RW vertreten durch VT, der gegen das Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom xx.xx.xxxx, RV/******, betreffend Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag erhobenen und zur Zahl RR/**** protokollierten Revision…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die Beschwerde der A B, Adresse_Bf, vom 5.8.2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling, 2500 Baden, Josefsplatz 13, vom 8.7.2014, wonach der Antrag "vom 18.4…
Die Steuerermittlung anhand einer Kontrollrechnung führt zu nachstehendem Ergebnis: | Gesamtbetrag Einkünfte lt FA | 36.815,41 | | ALG | 15.357,12 | | Krankengeld | 1.580,88 | | Krankengeld | 282,30 | | Gesamtbetrag Eink. m. Transferzlg. |…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Helga Hochrieser in der Beschwerdesache des Bf., Adr., vertreten durch BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs-u. Steuerberatungsgesellschaft, Kohlmarkt 8-10, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 20.11.2013 gegen den Bescheid des Finanzamts Wien…