…so darf die Tatsache nicht zum Nachteil des Beschuldigten oder der Nebenbeteiligten als erwiesen angenommen werden. Objektive Tatseite: Für die Erfüllung des Tatbildes der Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG kommt es nicht auf die Bekanntgabe der abzuführenden Selbstbemessungsabgaben an das Finanzamt an…
…Erkrankungen Berichtigungen nicht vornehmen konnte, die dann in der Folge noch zu einem weiteren Guthaben führten. Es werden daher die objektive und die subjektive Tatseite bestritten. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG macht sich einer Finanzordnungswidrigkeit schuldig, wer vorsätzlich Abgaben…
…fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet, es sei denn, dass der zuständigen Abgabenbehörde bis zu diesem Zeitpunkt die Höhe des geschuldeten Betrages bekanntgegeben wird; im Übrigen ist die Versäumung eines Zahlungstermines für sich allein nicht strafbar. Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG sind niemals…
…lit . a FinStrG in Höhe von € 300,00 und allfällige Kosten eines Strafvollzuges zu tragen, welche gegebenenfalls mit gesondertem Bescheid der Finanzstrafbehörde festgesetzt werden würden. 2. Die B-GmbH, FNb , ist als belangter Verband für die in Pkt. 1. beschriebenen Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs…
…lit. a FinStrG in Höhe von € 300,00 und allfällige Kosten eines Strafvollzuges zu tragen, welche gegebenenfalls mit gesondertem Bescheid der Finanzstrafbehörde festgesetzt werden würden. 2. Die B-GmbH, FNb, ist als belangter Verband für die in Pkt. 1. beschriebenen Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs…
…objektiven Tatseite der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG insoweit, dass für den Monat 06/2011 eine Vorsteuerkorrektur unterblieben ist und deswegen die Umsatzsteuervorauszahlung für diesen Monat in Höhe von € 145.245,44 nicht spätestens bis zum fünften Tag nach deren Fälligkeit…
…nicht vollständig beim Steuerberater eingelangt, weswegen auch die Umsatzsteuervoranmeldung nicht fristgerecht abgegeben habe werden können. Für die Erfüllung des Tatbildes der Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG kommt es nicht auf die Bekanntgabe der abzuführenden Selbstbemessungsabgaben an das Finanzamt, sondern auf das von…
…Mai 2014 gemeldet, jedoch nicht zeitgerecht entrichtet wurde. Für die Erfüllung des Tatbildes der Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG kommt es nicht auf die zeitgerechte Bekanntgabe an das Finanzamt an, sondern auf die tatbildmäßige Unterlassung der Entrichtung und auf den Vorsatz dazu…
…zum fünften Tag nach Fälligkeit. Die in dieser Bestimmung darüber hinaus erwähnte Bekanntgabe des geschuldeten Betrages bildet keinen Teil des Tatbildes, sondern stellt einen Strafausschließungsgrund dar. Dementsprechend muss sich ein für die Strafbarkeit der Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG geforderter Vorsatz lediglich…
…Kontrollmeldungen), die jeweiligen Bescheide sind in Rechtskraft erwachsen. Diese Feststellungen wurden dem Spruch des Erkenntnisses zugrunde gelegt. Rechtlich ergibt sich aus dem festgestellten Sachverhalt: Für die Verwirklichung einer Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG ist zumindest die Schuldform des Eventualvorsatzes erforderlich, der beim…
…ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Spruchsenates vom 18.5.2016, SpS *****, wurde der nunmehrige Beschwerdeführer N.N. (in der Folge kurz Bf. genannt) des Finanzvergehens der Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG…
…Übermittlung unterblieb, sodass dieser objektive Strafausschließungsgrund nicht gegeben ist. Der objektive Tatbestand (Tatbild) der Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG erschöpft sich im Unterlassen der entsprechenden Entrichtung oder Abfuhr der in dieser Bestimmung genannten Abgaben bis zum fünften Tag nach Fälligkeit. Die in…
…Dies treffe auch auf den Beschuldigten zu, zumal im Tatzeitraum und darüber hinaus monatliche Meldungen durchaus auch fristgerecht erfolgt seien und er in der Vergangenheit bereits mehrfach wegen Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs 1 lit a FinStrG belangt worden sei. Er habe sich dennoch dafür entschieden…
…nachgekommen sei. Daher werde der angefochtene Bescheid nach Durchführung einer Verhandlung über die erhobene Beschwerde aufzuheben sein. In ihrer Beschwerdevorentscheidung verwies die belangte Behörde auf die gesetzlichen Bestimmungen und auf das Straferkenntnis für das Vergehen der Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG. Gleichzeitig…
…sondern anderweitig zu verwenden. Er hat daher diesbezüglich Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG zu verantworten. Betreffend den Voranmeldungszeitraum Juni 2011 hätte der Beschuldigte als Wahrnehmender der steuerlichen Interessen der B-GmbH bis zum 16. August 2011 für die GmbH die Entrichtung einer…
…der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG über die Beschwerde des Beschuldigten vom 24. Juli 2013 gegen das Erkenntnis des Spruchsenats beim Finanzamt Gänserndorf Mistelbach als Organ des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg als Finanzstrafbehörde vom 4. April 2013, SpS, nach Durchführung…
… 13, 33 Abs. 1 FinStrG sowie der Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG für schuldig erkannt, er habe im Bereich des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg als Einzelunternehmer/Architekt vorsätzlich 1.) unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht (§ 119 BAO) durch Abgabe…
…einem Aktenvermerk der Prüferin nach einem Telefonat mit dem Geschäftsführer der GmbH festgehalten, wonach dieser angab, dass diese Vorgangsweise unbeanstandet seit 25 Jahren so gehandhabt wurde. Rechtslage und Erwägungen Gem. § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG macht sich einer Finanzordnungswidrigkeit schuldig, wer vorsätzlich a) Abgaben…
…sich aus dem festgestellten Sachverhalt: Einer Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG macht sich schuldig, wer vorsätzlich Abgaben, die selbst zu berechnen sind, Vorauszahlungen an Umsatzsteuer oder Vorauszahlungen an Abgabe von alkoholischen Getränken nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet oder abführt…
…25.5.2021 nur ***Bf1*** als wirtschaftlichen Eigentümer ausgewiesen habe. Mit Strafverfügung vom 22.4.2022 wurde die Verbandsverantwortlichkeit der ***Bf2*** für Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG begangen durch ihren Entscheidungsträger ***Bf1*** festgestellt und eine Geldbuße von € 2.000,00 ausgesprochen…