…Herr ***1*** nicht mehr an den Einkünften aus der Vermietung der Wohnungseigentumseinheiten Top 1, 2 und 4 der Liegenschaft ***G1***, beteiligt. Das diesbezügliche Fruchtgenussrecht hat sich alleine Frau ***2*** vorbehalten. Da eine der Grundvoraussetzungen für das Feststellen von Einkünften gemäß § 188 BAO nicht erfüllt ist…
…ist der Einkommensteuerbescheid für 2012) Einwendungen gegen im Grundlagenbescheid (das ist der Bescheid über die Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für 2012) getroffene Feststellungen vorgebracht (die Einwendungen fokussieren sich im Wesentlichen darauf, dass ihm die im Grundlagenbescheid festgestellten Einkünfte aus Gewerbebetrieb nicht zugeflossen seien)…
…vom 4. Dezember 2017, Steuernummer ***BF1StNr1***, über die Feststellung von Einkünften gem. § 188 BAO für 2010 zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes…
…Höhe von 5.323,56 EURO (2006), -1.743,04 EURO (2007), -14.369,01 EURO (2008) und -24.108,58 EURO (2009) feststellte und auf die Komplementärin und die Kommanditistin verteilte. Die KG erhob gegen die Bescheide betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO…
…Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für die Jahre 2002 und 2003 sowie betreffend Abweisung des Antrages vom 15. Juli 2011 auf Aufhebung der Berufungsvorentscheidung vom 16. Juli 2010 zur Umsatzsteuer 2003 nach durchgeführter mündlichen Verhandlung I) den Beschluss gefasst: Die Beschwerde betreffend Feststellung von…
…Beschwerde vom 16. März 2013 gegen die als Bescheid intendierte Erledigung des Finanzamtes Österreich (vormals *FA1*) vom 3. Juli 2012 über die Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für das Jahr 2006, und des *Beteiligter2* als Beteiligter der *AB* *GmbH&Co* KG und Mitgesellschafter, *Bf2Adresse…
…jedoch (weil unbekannt) bei Bescheiderlassung unberücksichtigt blieben und erst im Prüfungsverfahren neu hervorgekommen sind. Dem Bescheid über die Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO 2010 wird gemäß § 304 Abs. 4 BAO der Neuerungstatbestand zugrunde gelegt." 2. Zu den Rückstellungen für Umsatzsteuernachforderungen 2002-2009, Bilanz 2010…
…die steuerliche Zuordnung der Einkünfte geändert werden. Es fehlte dieser Vereinbarung auch die Fremdüblichkeit, da sie nicht im Vorhinein abgeschlossen worden sei. Am 2. Juli 2013 reichten die Beschwerdeführer ein als "Berufung gegen den Bescheid über die Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO vom 12…
…der ESt- Veranlagung von den im Feststellungsverfahren getroffenen Feststellungen abzugehen. Hierzu wurde erwogen: Hinsichtlich des nicht strittigen Sachverhaltes wird auf die Veranlagungsakten der Bf. und der X. GesmbH & Co KG (StNr.83-123/4567) verwiesen. Gemäß § 188 Abs 1 BAO werden die Einkünfte (der Gewinn…
…die bescheidmäßigen Feststellungen des Finanzamtes Neunkirchen Wiener Neustadt zu St.Nr. St.Nr1., vormals StNr2., betreffend D-atyp.still zur Kenntnis. Die Nichtfeststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO sei durch das Finanzamt Neunkirchen Wiener Neustadt im Wesentlichen wie folgt begründet worden: Mangels feststehender fehlender tatsächlicher…
…gegen den am 7. Juni 2010 ausgefertigten Bescheid der belangten Behörde Finanzamt B betreffend Umsatzsteuer 2008 und den von derselben Behörde mit gleichem Datum ausgefertigten Bescheid über die Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für das Jahr 2008 zu Recht erkannt: I. Der Bescheid betreffend…
…5/10 (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 12.2.2018 über die Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für das Jahr 2015 nach einer am 14.10.2024 durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht: Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Gemäß § 101 Abs 3 BAO sind schriftliche Ausfertigungen…
…05.04.2022 über die Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für 2020, beschlossen: Der Vorlageantrag vom 23.12.2022 wird gemäß § 260 Abs 1 lit a iVm § 264 Abs 4 lit e der Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961 idgF (BAO) als nicht zulässig zurückgewiesen…
…sich aus obigen Ausführungen die Schlussfolgerung, dass der Bescheid vom 22. April 2013 betreffend Feststellung von Einkünften (§ 188 BAO, Grundlagenbescheid für den Einkommensteuerbescheid) aufgrund der zum Tragen kommenden Zustellfiktion gemäß § 101 Abs. 3 BAO gegenüber dem Bf. wirksam geworden ist. Damit ist verfahrensrechtlich das Schicksal…
…den Entnahmewert von € 171.924,58 hinzu. Mit beim Finanzamt am 6.12.2010 eingelangter Eingabe vom selben Tag erhob die Bf. im Wege ihrer steuerlichen Vertretung Beschwerde gegen den Bescheid über die Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für…
…Meßbescheide oder für Abgabenbescheide von Bedeutung sind, diesen Bescheiden zugrunde gelegt, auch wenn der Feststellungsbescheid noch nicht rechtskräftig geworden ist. Nach § 192 BAO besteht im Einkommensteuerverfahren eine Bindung an die im Feststellungsbescheid (Grundlagenbescheid für abgeleitete Bescheide) enthaltene Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO (siehe VwGH…
…Bescheide betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens zur Feststellung der Einkünfte mitumfassen sollen. Aus den Vorlageanträgen geht jedoch klar hervor, dass sich diese nur gegen die Bescheide über die Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO richten. Gemäß dem § 264 Abs. 1 BAO enthalten die Vorlageanträge die Bezeichnung…
…hat durch den Richter Dr. Helmut Staral in der Beschwerdesache GmbH als Rechtsnachfolgerin der KG, betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO 2011 und 2012 beschlossen: Die Beschwerde wird – als unzulässig – zurückgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz …
…werden. TZ 3 Feststellung gemäß § 188 BAO Bis zum Jahr 2012 befanden sich die Liegenschaften im Hälfteeigentum von Frau X Vorname. Ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Liegenschaften wurde ein Fruchtgenussrecht zugunsten Frau X und Herrn X grundbücherlich eingetragen. Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung…
…Beschwerde vom 16. März 2013 gegen die als Bescheid intendierte Erledigung des Finanzamtes Österreich (vormals FA1) vom 6. Juli 2012 über die Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für das Jahr 2005, und des *Beteiligten2* als Beteiligter der *XY* *GmbH&CoKG* und Mitgesellschafter, *Bf2-Adresse…