…BAO Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Bisheriger Verfahrensgang Strittig ist, ob die Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer für den Zeitraum 9…
…Ansgar Unterberger in der Beschwerdesache Bf, in Adresse, vertreten durch UNICONSULT WP und STB GmbH, Bahnhofstraße 35a, 4910 Ried im Innkreis gegen die Bescheide des Finanzamtes Braunau Ried Schärding (StNr. XX/XXX) vom 17. Juli 2012 betreffend die Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer für 4-10/2007…
…Anwendung der §§ 303 bis 304 die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens auf Antrag der Partei vorliegen würden. (4) Innerhalb derselben Abgabenart kann die Festsetzung mehrerer Abgaben desselben Kalenderjahres (Wirtschaftsjahres) in einem Bescheid zusammengefasst erfolgen. Gemäß § 6 Abs. 3 Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992 (KfzStG) hat der Steuerschuldner…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf, gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Land vom 05.10.2015, St.Nr., betreffend die Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer 1-12/2009, 1-12/2010, 1-12/2011, 1-12/2012, 1-12/2013…
…unterliegen der Kraftfahrzeugsteuer Kraftfahrzeuge, die auf Straßen mit öffentlichem Verkehr ohne die kraftfahrrechtlich erforderliche Zulassung (§ 36 KFG) verwendet werden (widerrechtliche Verwendung). Die Kfz-Steuer ist ab Beginn des Kalendermonats, in dem die Frist des § 82 Abs. 8 KFG abläuft, zu erheben. Die Festsetzung der Kfz…
…43, 6020 Innsbruck, gegen die Bescheide des Finanzamtes Innsbruck (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 4. September 2014 betreffend Festsetzung der Normverbrauchsabgabe 2/2010 sowie Kraftfahrzeugsteuer 1-12/2010, 1-12/2011 und 1-9/2012 zu Recht: I) Der Beschwerde wird gem. § 279 BAO Folge gegeben…
…die Bescheide über die Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer für die Zeiträume April bis Juni 2014, Juli bis Dezember 2014, Jänner bis Dezember 2015, Jänner bis Dezember 2016, Jänner bis Dezember 2017 und Jänner bis Juni 2018 ebenfalls abzuweisen. 2.2.3 Unzulässigkeit der Revision (Spruchpunkt III…
…nicht zulässig. Entscheidungsgründe Sachverhalt und Parteienvorbringen Mit Bescheid über die Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer vom 20.09.2016 wurde die Kraftfahrzeugsteuer für 01-12/2015 mit € 653,40 festgesetzt. Begründet wurde ausgeführt, dass gemäß § 1 Abs 1 Z 3 KfzStG der Kfz-Steuer Kraftfahrzeuge unterliegen…
…der Kraftfahrzeugsteuer durch das Finanzamt, nachdem die widerrechtliche Verwendung auf Grund einer Kontrolle oder Anzeige festgestellt wurde. Hinsichtlich des Zeitpunktes, ab wann die Festsetzung möglich ist, war die Verwaltungsübung bisher, die Steuer nach dem 15. des auf den Besteuerungszeitraum zweitfolgenden Monats – gegebenenfalls gemeinsam mit der…
…die Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer (Kfz-Steuer) für die Monate 1-3/2017 und stellte diese am 5. Mai 2017 an den Beschwerdeführer (kurz Bf.) zu. Jeweils ein Bescheid bezog sich auf einen Mercedes A 160 und einer auf einen Mercedes A 200. Dagegen ergriff der…
…Begründend wurde auf die Feststellungen der Niederschrift vom 10.8.2018 (Beilage I im Betriebsprüfungsbericht vom 12.10.2018) verwiesen. Mit fristgerechter Beschwerde vom 30.8.2017 wurde vom Vertreter des Bf. Beschwerde gegen den Bescheid über die Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer für die Monate 1…
…Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer 1-12/2015 wurde angeführt, dass das gegenständliche KFZ nach § 82 Abs. 8 KFZ im Inland zugelassen hätte werden müssen, was jedoch nicht erfolgt sei. Es werde auf den mit selben Datum ergangenen Bescheid betreffend die Festsetzung der Normverbrauchsabgabe verwiesen. Die Festsetzung…
…Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer für die Monate 1-7/2013 wird ersatzlos aufgehoben. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit den angefochtenen Bescheiden vom 3.7.2013 setzte das Finanzamt Kraftfahrzeugsteuer…
…NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Mag. Günter Narat über die Beschwerde vom 6. Dezember 2012 des Beschwerdeführers ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** Steuernummer: ***BF1StNr1***, gegen den Bescheid des Finanzamtes Kufstein Schwaz (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 21. November 2012 betreffend Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer für…
…sei nicht nachvollziehbar. Damit sei der Gegenbeweis zur Standortvermutung des § 82 Abs. 8 KFG nicht erbracht worden. Die Festsetzung der Normverbrauchsabgabe und der Kraftfahrzeugsteuer sei daher zu Recht erfolgt. Gleiches gelte damit auch für die Verhängung des Verspätungszuschlages. Durch den Umstand, dass der der Bf…
…§ 82(8) KFG vor. Für das strittige KFZ werden daher die festgesetzte NoVA und die Kraftfahrzeugsteuer geschuldet. Der Bf. vermeint nun, dass für den Fall der Rechtmäßigkeit der Festsetzung der Steuern der Bf. jedenfalls zu Unrecht als Abgabenschuldner in Anspruch genommen worden sei. Nach seiner…
…NoVA-Festsetzung bekannte Unterfertigung durch den stellvertretenden Teamleiter Herr-Y mit Datum 21.Nov.2018 auf. Die im Spruch des "Bescheides" vom 21.Nov.2018 über die KfzSt-Festsetzung fehlende Information zur Bemessungsgrundlage ist einer angeschlossenen "Beilage zum Bescheid über die Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer für…
…allen) der Gesamtschuldner gegenüber geltend machen darf (Ritz, BAO6, § 6 Tz 2). Sowohl die Kraftfahrzeugsteuer (§ 6 Abs. 3 KfzStG) als auch die Normverbrauchsabgabe (§ 11 Abs. 3 NoVAG 1991) sind Selbstberechnungsabgaben. Nach dem dafür einschlägigen Norminhalt des § 201 BAO ist eine Festsetzung der (Selbstbemessungs-)Abgabe durch…
…die Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer für die Monate Jänner bis September 2017 wird aufgehoben. 4. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang 1. Den Feststellungen der Finanzpolizei in der Niederschrift…
…widerrechtlich. Die Steuerschuld entsteht aber kraft NoVAG mit der Einbringung am 24.04.2014. Die Beschwerde gegen die Festsetzung der NoVA für April 2014 war somit abzuweisen. E. 7 Vorschreibung der KFZ-Steuer § 1 Abs. 1 Z 3 KfzStG 1992 lautet: Der Kraftfahrzeugsteuer unterliegen Kraftfahrzeuge…