…1. Der gegenständlichen Auslegungsfrage kommt insbesondere vor dem Hintergrund, dass bisher (zumindest) in Österreich und Deutschland uneinheitliche Auslegungen des Begriffs der "festen Niederlassung" durch nationale Gerichte bzw Behörden erfolgt sind, nicht nur konkrete Bedeutung für den vorliegenden (die Streitjahre 2009 und 2010 betreffenden) Beschwerdefall zu…
…2018) zu § 3a - Kommentierung Rz 239) 3. Die vom persönlichen Geltungsbereich der Erstattungs-VO umfassten Unternehmer dürfen im Lichte der unionsrechtlichen Vorgaben somit weder den Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit noch eine feste Niederlassung haben, von der aus in Österreich Umsätze bewirkt werden (Ruppe/Achatz, UStG5…
…somit auf die mehrwertsteuerliche Ansässigkeit abzustellen. Diese richtet sich in der Regel nach dem Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit sowie, in Ermangelung eines solchen, nach dem Vorliegen einer festen Niederlassung, von der aus die Umsätze bewirkt werden (vgl EuGH 6.10.2011, Stoppelkamp, C-421/10…
…somit auf die mehrwertsteuerliche Ansässigkeit abzustellen. Diese richtet sich in der Regel nach dem Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit sowie, in Ermangelung eines solchen, nach dem Vorliegen einer festen Niederlassung, von der aus die Umsätze bewirkt werden (vgl EuGH 6.10.2011, Stoppelkamp, C-421/10…
…Finanzgericht Berlin Brandenburg in einem Fall mit Vermieterwohnsitz außerhalb Deutschlands zum Schluss gekommen, dass im Hinblick auf die Belegenheit der vermieteten Wohnung in Deutschland das Kriterium der festen Niederlassung im Inland gegeben sei. Darüber hinaus habe das Finanzgericht Berlin Brandenburg in diesem Fall auch entschieden…
…zugeordnet sind. Solcherart ist nicht darauf abzustellen, ob die Tätigkeit im Inland oder im Ausland entfaltet wird. Eine feste Niederlassung ("Betriebsstätte") in einem anderen Mitgliedsstaat der Gemeinschaft (hier offenkundig angestrebt: in Deutschland) ist kein von dem Unternehmen, zu dem sie gehört, verschiedenes Rechtssubjekt (vgl. EuGH…
…das Beschwerdevorbringen wiederholt und die erklärungsgemäße Veranlagung beantragt. Wenn der Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit bzw. die feste Niederlassung durch die Vermietung einer Wohnung im Inland vorliege, dürfe Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt nicht zur Beurteilung herangezogen werden. 7. Am 18.4.2019 langte eine Ergänzung zum…
…Rates vom 6. Dezember 1979 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Umsatzsteuern - Verfahren zur Erstattung der Mehrwertsteuer an nicht im Inland ansässige Steuerpflichtige" erläutert wird. Demnach dürfen die inländischen Anknüpfungstatbestände "Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit" und "das Vorhandensein einer festen Niederlassung, von wo aus…
…er hat während des Erstattungszeitraums im Mitgliedstaat der Erstattung weder den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit noch eine feste Niederlassung, von der aus Umsätze bewirkt wurden, noch hat er - in Ermangelung eines solchen Sitzes oder einer solchen festen Niederlassung - dort seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort…
…Bf zumindest beim Beginn der jeweiligen Tätigkeiten beabsichtigt hatte, ihre Tätigkeiten über einen längeren Zeitraum in diesen Räumen auszuüben. Es liegt keine sogenannte „fahrende“ Tätigkeit oder eine ähnliche Tätigkeit ohne feste Niederlassung vor. Weiters ist davon auszugehen, dass die Bf in den jeweils genutzten Räumlichkeiten…
…dem Ort, an dem **A** während des beschwerdegegenständlichen Zeitraums ansässig (Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit) war, erbracht. **A** verfügte in Österreich über keine Betriebsstätte (feste Niederlassung). Die beschwerderelevanten sonstigen Leistungen wurden an die Beschwerdeführerin, eine umsatzsteuerlich im Inland ansässige Unternehmerin, erbracht und somit gemäß § 3a Abs…
…Das Finanzamt ging vom Bestehen einer Betriebsstätte (feste Niederlassung mit eigenem Personal und Sachmitteln) aus und unterwarf die erzielten Automatenumsätze der Umsatzsteuer. Mit Schreiben vom 09.01.2017 wurde gegen den Bescheid über die Festsetzung der Umsatzsteuer für den Zeitraum 04-12/2015 Beschwerde eingebracht…
…wurde eine Außenprüfung umfassend die Jahre 2008 bis 2010 durchgeführt. Im Bericht gemäß § 150 über das Ergebnis der Außenprüfung traf der Prüfer folgende beschwerdegegenständliche Feststellungen: Tz. 1 Abziehbare Vorsteuer Betriebsstättenproblematik Der EuGH fordert als Voraussetzung einer festen Niederlassung iSd Art. 9 Abs. 1 der 6…
…bei den Kunden getätigt, wobei er jedoch von der Betriebsstätte in X aus tätig wurde. Es konnten jedoch auch Kundenkontakte in der Betriebsstätte in X selbst festgestellt werden. Die einzige feste Niederlassung, von der aus die Personalgestellungsumsätze der B-s.r.o. bewirkt worden sind…
…Kontrollmitteilung, da dem Prüfer gegenüber seitens des Bf nicht offengelegt worden sei, dass der deutsche Leistungserbringer keine feste Niederlassung in Österreich habe. Somit kam es im Jahr 2018 beim Bf zu einer Außenprüfung für die Umsatzsteuer für das gesamte Jahr 2015. Dabei wurde festgestellt, dass…
…Der Beschwerdeführer könne, da er weder über einen Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit noch über eine feste Niederlassung im Inland verfüge, daher die Kleinunternehmerbefreiung nicht in Anspruch nehmen. Der Beschwerdeführer brachte einen Antrag auf Vorlage seiner Beschwerde an das Bundesfinanzgericht ein und führte ergänzend aus: Er…
…Veranlagungsjahr € 7.407,00. Die Bf. hat in Österreich keinen Wohnsitz, keinen Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit und keine feste Niederlassung. Die Bf. betreibt in Deutschland mit ihrem Gatten eine Land- und Forstwirtschaft in der Rechtsform einer GesbR. Die Entfernung zwischen dem land- und forstwirtschaftlichem…
…Schmelz, C-97/09, Rn 51). Als Anknüpfungstatbestände für die umsatzsteuerliche Ansässigkeit sind nach der Rechtsprechung des EuGH in diesem Zusammenhang in erster Linie der Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit und das Vorhandensein einer festen Niederlassung (Betriebsstätte) von wo aus Umsätze bewirkt werden, heranzuziehen. (EuGH 06…
…Schmelz, C-97/09, Rn 51). Als Anknüpfungstatbestände für die umsatzsteuerliche Ansässigkeit sind nach der Rechtsprechung des EuGH in diesem Zusammenhang in erster Linie der Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit und das Vorhandensein einer festen Niederlassung (Betriebsstätte) von wo aus Umsätze bewirkt werden, heranzuziehen. (EuGH 06…
…der sich im Ausland eines Vermittlers bediene, der über Personal und Sachmittel verfügt, die eine feste Niederlassung kennzeichnen, seine Dienstleistungen am Ort des ausländischen Vermittlers. Auch im gegenständlichen Fall bediene sich die beschwerdeführende Gesellschaft eines Vermittlers im Ausland, welcher über Personal und Sachmittel verfüge um…