IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Dr. Peter Unger, die Richterin Mag. Diana Sammer sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Franz Josef Gross und Mag. Gertraud Lunzer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Baldinger & Partner Unternehmens- und Steuerberatungsgesellschaft mbH, Ferrogasse…
Zum Inhalt der Ärztedienstliste: Der I. Dienst, bezeichnet den sogenannten "Hauptdienst", welcher einen 24 Stunden Dienst darstellt (dauert von 08.00 Uhr bis 8.00 Uhr des nächsten Tages). In der Spalte daneben ist der II. Dienst angeführt, dabei handelt es sich um den sogenannte…
…bzw. keine Feiertage vorhanden seien, würden die steuerfrei abgerechneten Feiertagsakonti der Lohnsteuer unterworfen. In dem Bericht über das Ergebnis der Außenprüfung vom ***3*** ist zu den von der Beschwerde betroffenen Feiertagszuschlägen enthalten, in der Lohnverrechnung würden sogenannte Feiertagsakonti monatlich in gleichbleibender Höhe steuerfrei abgerechnet. Die…
…in den drei weiteren Monaten 750,00 Euro brutto und ab dem siebenten Monat 900,00 Euro brutto inkl. Sonderzahlung und Sonn- und Feiertagszuschlag. Laut Einkommensteuerbescheid 2015 betrugen die steuerpflichtigen Bezüge (KZ 245) aus dieser Tätigkeit insgesamt 8.002,75 Euro. Auf der Homepage des…
…Hinsichtlich der im Lohausweis (als steuerfrei) ausgewiesenen Zuschläge (Sonntags- und Feiertagszuschlag und Nachtarbeitszuschlag) in Höhe von 3.755,00 CHF (x 0,800097 = 3.004,36 Euro) wurde vom Finanzamt eine Kürzung auf den Betrag von 2.552,26 CHF (x 0,800097 =…
…nach § 68 Abs 2 EStG, für welche keine besondere zeitliche Lagerung der Überstunden nötig ist, sei ebenso wenig beanstandet worden wie die begünstigte Besteuerung der Feiertagszuschläge nach § 68 Abs 1 EStG, da diese eindeutig zuordenbar sind. Im Vorlageantrag vom 29.7.2019 wiederholte die Bf…
…Monat anteilsmäßig als Bestandteil Ihres Gehalts ausbezahlt. Somit liegt die Voraussetzung einer steuerlichen Begünstigung gem. § 67 EStG NICHT vor. Lediglich Feiertagszuschläge für tatsächlich erbrachte Arbeitsleistung an Feiertagen zählen zu den steuerfreien Bezügen gem. § 68 EStG. Im Rahmen der Beschwerdeerledigung wurden bei der Erstellung Ihres ausländ…
…1.500 bis € 1.600 netto erhalten. In diesem Betrag seien die Fahrtkosten zu den Baustellen in Höhe von rd. € 200 monatlich enthalten. Feiertagszuschläge habe der Bf. nicht erhalten. Im Jahr 2010 habe für den Bf. ein Arbeitslosengeldtagsatz von € 28,71 gegolten…
…die Pflegefachkräfte von den Stationsschwestern der Spitäler/Pflegeeinrichtungen kontrolliert. Als Entgelt haben die Pflegefachkräfte einen bestimmten Betrag pro Stunde (überwiegend: € 13,00 pro Stunde) erhalten. Zum Teil wurden auch Feiertagszuschläge (€ 36,00), Akutzuschläge (€ 15,00), Prämien für neue Mitarbeiter (€ 30,00…
… 68 Abs. 2 EStG 1988 wurde nicht beanstandet. Auch konnte der steuerfrei ausbezahlte Feiertagszuschlag anerkannt werden, da eine genaue Zuordnung zu den tatsächlich gearbeiteten Feiertagen möglich war." Die Bf. hat trotz zweimaliger Aufforderung durch das BFG im Beschwerdeverfahren keine Unterlagen vorgelegt. Die im Verfahren RV…
…Arbeitgeber1*** noch eine Nachzahlung von Sonn- und Feiertagszuschlägen für den Monat Februar 2022 im Betrag von 25,32 €. Diese wurden vom Arbeitgeber - ebenso wie die im Monat Februar 2022 für den Monat Jänner 2022 ausbezahlten Sonn- und Feiertagszuschläge im Betrag von 102,34 € …
… 68 EStG 1988 kollektivvertraglich geregelt, die Auszahlung von Sonn- und Feiertagszuschlägen und deren Besteuerung nach § 68 EStG 1988 bei tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden an diesen Tagen ist auch unabhängig von verpflichtenden arbeitsrechtlichen Vorschriften (wie etwa Bestimmungen in Gesetzen oder Kollektivverträgen) möglich (vgl idS dazu etwa VwGH…
…Unter der Kennzahl 215 sind vom Arbeitgeber einzutragen: steuerfreie Überstundenzuschläge, steuerfreie Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen, steuerfreie Nacht- und Feiertagszuschläge. Es ist davon auszugehen, dass der Sohn diese Sonderleistungen im Berufspraktikums I erbracht hat. Im Jahr 2019 lag das anteilig zu versteuernde Einkommen unter EUR 10…
…Aus dieser Rechtsprechung bzw. auf Grund der vorliegenden Abrechnungsmodalität der angeführten "Feiertagsentschädigung" ergibt sich somit, dass die Behandlung der "Feiertagsentschädigung" als steuerfreie Feiertagszuschläge nach § 68 Abs. 1 EStG 1988 nicht in Betracht kommt und somit steuerpflichtige Bezugsteile vorliegen. Was die in den Lohnabrechnungen stundenweise angeführten…
…am 20. Juni 2008 beim Landesgericht Krems als Arbeits- und Sozialgericht (GZ. 505) nicht ausbezahlte Ansprüche wie Überstundenentlohnungen, unterkollektivvertragliche Entgelte, Feiertagszuschläge, Jubiläumsgeld sowie die restliche noch ausstehende Abfertigung eingeklagt. Das gerichtliche Verfahren endete mit Vergleich vom 6. Mai 2010, wobei sich der Bf. verpflichtet habe…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 27. März 2021 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 19. März 2021 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2020 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Mag. Armin Treichl, den Richter Dr. Roman Galehr sowie die fachkundigen Laienrichtern Mag. Eva-Maria Düringer und Mag. Tino Ricker in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerden vom 08. September 2015 gegen die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch Confida Hermagor Wirtschaftstreuhandgesellschaft m.b.H., Gösseringlände 7 Tür 2, 9620 Hermagor, über die Beschwerde vom 2. Mai 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Spittal Villach vom 30…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Elisabeth Traxler in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 18. Dezember 2019 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 (nunmehr: Finanzamt für Großbetriebe) vom 22. November 2019 betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 3. Juli 2023 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 6. Juni 2023 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2022 zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird als…