…VwGH 28.5.2024, Ra 2022/15/0018). Der Ansatz des niedrigeren Teilwertes setzt voraus, dass die Anschaffung der Beteiligung oder die Aufwendung weiterer Anschaffungskosten eine Fehlmaßnahme gewesen ist, welche etwa dann vorliegt, wenn nach der Anschaffung Umstände objektiver Natur hervortreten, die den vereinbarten Anschaffungspreis…
…ist für das Bundesfinanzgericht kein ausreichender Umstand, der den Anschaffungspreis als überhöht erscheinen lässt. Ebenso wenig ist eine Fehlmaßnahme durch Hingabe des Gesellschafterzuschusses erkennbar. Die Verluste entstanden vor allem aus der Übernahme des Standortes ***A***. Diese Übernahme war sinnvoll, da die BF nur dadurch eine…
…dass der Teilwert nicht unter den Anschaffungskosten liegt, weil von einem Unternehmer angenommen werden kann, dass er - Fehlmaßnahmen ausgenommen - grundsätzlich nicht mehr für ein Wirtschaftsgut aufwendet, als dieses für seinen Betrieb tatsächlich wert ist. Die Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert ist deshalb grundsätzlich nur dann…
…dann dem Betriebsvermögen zuzuordnen, wenn diese erfolgreich seien. Unternehmerische Entscheidungen blieben, auch wenn sie sich als Fehlmaßnahme erweisen würden, betrieblich veranlasst. Sowohl in der Rechtsprechung als auch in der Literatur sei strittig, ob eine Kapitalgesellschaft überhaupt über außerbetriebliches Vermögen verfügen könne. Dies liege jedoch in…
…die Bf. den kroatischen Markt erschließen wollte und ihr die Kosten dafür bewusst waren. Die bloße Nichterfüllung von selbst gesetzten Plandaten kann keine Teilwertabschreibung begründen. Die Kapitalerhöhung ist ebenfalls keine Fehlmaßnahme gewesen. Gerade bei der Erschließung eines neuen Marktes kann es zu Anlaufverlusten kommen. Nach…
…Bilanzstichtag wesentliche Umstände eingetreten sind, welche die Annahme rechtfertigen, dass am Bilanzstichtag die Wiederbeschaffungskosten in nicht unerheblichem Umfang unter den ursprünglichen Anschaffungskosten liegen oder auf Grund welcher Umstände sich die Anschaffung als Fehlmaßnahme erwiesen hat (VwGH 25.06.2007, 2002/14/0085; 17.04.2008…
…und Bilanzstichtag wesentliche Umstände eingetreten seien, die die Annahme rechtfertigen, am Bilanzstichtag lägen die Wiederbeschaffungskosten in nicht unerheblichem Umfang unter den ursprünglichen Anschaffungskosten oder die Anschaffung sich als Fehlmaßnahme erwiesen habe. Je kürzer der zeitliche Abstand zwischen Anschaffungszeitpunkt und Bilanzstichtag, desto stärker sei die Vermutung…
…deutlich, weil keine höherverzinslichen Anleihen mehr am Markt verfügbar waren. Die Anschaffung der Wertpapiere erfolgte am Sekundärmarkt zum jeweiligen Börsenkurs und es handelte sich bei den Anschaffungen nicht um Fehlmaßnahmen. Die Beschwerdeführerin nahm auf die streitgegenständlichen Wertpapiere (sowohl festverzinsliche als auch "Floater") zeitanteilige Abschreibungen ("Amortisationen")…
…deutlich, weil keine höherverzinslichen Anleihen mehr am Markt verfügbar waren. Die Anschaffung der Wertpapiere erfolgte am Sekundärmarkt zum jeweiligen Börsenkurs und es handelte sich bei den Anschaffungen nicht um Fehlmaßnahmen. Die Beschwerdeführerin nahm auf die streitgegenständlichen Wertpapiere (sowohl festverzinsliche als auch "Floater") zeitanteilige Abschreibungen ("Amortisationen")…
…Vermutung, dass die Anschaffungskosten dem Teilwert entsprächen, weil von einem Unternehmer anzunehmen sei, dass er - Fehlmaßnahmen ausgenommen - grundsätzlich nicht mehr für ein Wirtschaftsgut aufwende, als dieses für seinen Betrieb tatsächlich wert sei. Die Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert sei deshalb grundsätzlich nur dann anzuerkennen, wenn…
…Anschaffungskosten gesunken sind (vgl VwGH 18.07.1995, 91/14/0047; VwGH 21.07.1998, 97/14/0084) oder dass sich die Anschaffung oder die Aufwendung weiterer Anschaffungskosten (Zuschüsse) als Fehlmaßnahme erwiesen hat (vgl VwGH 17.04.2008, 2005/15/0073; VwGH 29.04. 1992…
…an den Nachweis einer Teilwertabschreibung zu stellenden Anforderungen desto größer. Es ist nämlich nicht davon auszugehen, dass ein Kaufmann - Fehlmaßnahmen ausgenommen - nicht mehr für ein Wirtschaftsgut aufwendet, als dieses für seinen Betrieb tatsächlich wert ist (VwGH 25.06.2007, 2002/14/0085). Angesichts des Umstandes…
…15/0051). Da das berufungsgegenständliche Gebäude erst 2007 (Fertigstellungsanzeige vom 3.5.2007) fertiggestellt wurde, sind die Anforderungen an einen Nachweis der Minderung des Teilwertes sehr hoch. Eine Fehlmaßnahme, also das Hervortreten von Umständen objektiver Natur, welche die Anschaffungs- oder Herstellungskosten als überhöht erscheinen lassen…
…15/0051). Da das berufungsgegenständliche Gebäude erst 2007 (Fertigstellungsanzeige vom 3.5.2007) fertiggestellt wurde, sind die Anforderungen an einen Nachweis der Minderung des Teilwertes sehr hoch. Eine Fehlmaßnahme, also das Hervortreten von Umständen objektiver Natur, welche die Anschaffungs- oder Herstellungskosten als überhöht erscheinen lassen…
…15/0051). Da das berufungsgegenständliche Gebäude erst 2007 (Fertigstellungsanzeige vom 3.5.2007) fertiggestellt wurde, sind die Anforderungen an einen Nachweis der Minderung des Teilwertes sehr hoch. Eine Fehlmaßnahme, also das Hervortreten von Umständen objektiver Natur, welche die Anschaffungs- oder Herstellungskosten als überhöht erscheinen lassen…
…eingegangenen Risiken als nur marginal anzusehen waren. Aufgrund der dann tatsächlich eingetretenen Währungskrise erwies sich der mit 24.2.2006 abgeschlossene Optionsvertrag als unternehmerische Fehlmaßnahme und die daraus entstandenen Verluste hätten durch die Verlängerung der Optionsverträge reduziert werden sollen. Aufgrund der tatsächlich eingetretenen Währungsschwankungen war…
…eingegangenen Risiken als nur marginal anzusehen waren. Aufgrund der dann tatsächlich eingetretenen Währungskrise erwies sich der mit 24.2.2006 abgeschlossene Optionsvertrag als unternehmerische Fehlmaßnahme und die daraus entstandenen Verluste hätten durch die Verlängerung der Optionsverträge reduziert werden sollen. Aufgrund der tatsächlich eingetretenen Währungsschwankungen war…
…Anschaffungszeitpunkt und Bilanzstichtag wesentliche Umstände eingetreten sind, welche die Annahme rechtfertigen, dass am Bilanzstichtag die Wiederbeschaffungskosten in nicht unerheblichem Umfang unter den ursprünglichen Anschaffungskosten liegen oder dass sich die Anschaffung als Fehlmaßnahme erwiesen hat (VwGH 17.04.2008, 2005/15/0073, VwGH 25.06.2007…
…Vermutung, dass die Anschaffungskosten dem Teilwert entsprechen, weil von einem Unternehmer angenommen werden kann, dass er - Fehlmaßnahmen ausgenommen - grundsätzlich nicht mehr für ein Wirtschaftsgut aufwendet, als dieses für seinen Betrieb tatsächlich wert ist. Die Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert ist deshalb grundsätzlich nur dann anzuerkennen…
…Vermutung, dass die Anschaffungskosten dem Teilwert entsprechen, weil von einem Kaufmann angenommen werden kann, dass er - Fehlmaßnahmen ausgenommen - grundsätzlich nicht mehr für ein Wirtschaftsgut aufwendet, als dieses für seinen Betrieb tatsächlich wert ist. Die Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert ist deshalb grundsätzlich nur dann anzuerkennen…