…BAO3, § 293 Anm 14). Nicht nach § 293 BAO berichtigbar sind Fehler, die der Abgabenbehörde im Zuge ihrer Willensbildung unterlaufen (u.a. VwGH vom 9.7.2008, 2005/13/0020). Daher sind unrichtige rechtliche Beurteilungen und Fehler der Beweiswürdigung keiner Berichtigung gem. § 293 BAO zugänglich. 3…
…Für die Annahme einer falschen rechtlichen Beurteilung, also eines Fehlers in der Willensbildung des Finanzamtes (der einer Bescheidberichtigung gemäß § 293 BAO nicht zugänglich wäre), dh. dass die Organwalterin unter Zugrundelegung des unrichtigen, weil zu hohen und von der Bf. gar nicht erklärten Verlustabzuges von 585…
…werden. Bezüglich der Möglichkeit eines Fehlers in der Tatsachenwürdigung bzw. in der Rechtansicht hielte es die steuerliche Vertretung nicht für unmöglich, dass die Tatsache, dass es sich um Spekulationseinkünfte und nicht um zwischenbesteuerte Einkünfte handelte im Zuge der Willensbildung vergessen worden wäre. Nach der Judikatur…
…11.1979, 1429/79). b. Fehler und Irrtümer, die der Behörde bei der Willensbildung unterlaufen seien, könnten nicht nach § 293 BAO berichtigt werden und zwar auch dann, wenn der Fehler in der Willensbildung klar zutage trete (VwGH 26.5.1999, 94/13/0058). c. Zu…
…Eine Korrektur des von der BF in Höhe von € 625.307,82 eingegebenen Verlustabzuges (Kennzahl 619) durch die belangte Behörde ist nicht erfolgt. Ein Fehler in der Willensbildung der belangten Behörde bei der Erlassung des Körperschaftsteuerbescheides 2019 vom 03.03.2021 lag nicht vor…
…Überprüfung der erklärten Einkünfte aus der Veräußerung von Forderungswertpapieren und Derivaten des Übergangstatbestandes, habe die zuständige Bearbeiterin nicht davon ausgehen können, dass die in der EDV erfassten Daten vom EDV-Programm nicht richtig verarbeitet würden. Es sei der Behörde sohin kein Fehler in der Willensbildung…
…des von der Antragstellerin 2018/2019 erhaltenen Forschungsstipendiums § 22 Abs. 1 lit. a Satz 2 EstG verletzte (siehe auch in diesem Antrag: II. 1. a., Seite 9). Sie hatte auch nachgewiesen, dass diese Rechtsverletzung nicht auf einem bloßen Rechtsanwendungsfehler oder Fehler in der Willensbildung des…
…dazu, der Abgabenbehörde im Zuge ihrer Willensbildung unterlaufene Fehler zu beseitigen. Der Verwaltungsgerichtshof hat z.B. in seinem Erkenntnis VwGH 9.7.2008, 2005/13/0020, ausgesprochen: "Die Einrichtung des § 293 BAO dient nicht dazu, Irrtümer der Behörde bei der Auslegung des Gesetzes zu berichtigen…
…293 BAO zu berichtigenden Fehlern (VwGH 27.06.2001, 98/15/0049). Mit dem angefochtenen Bescheid setzte das Zollamt Wien gem. § 21 Abs. 1 Z 5 MinStG iVm § 201 BAO die im Zeitraum Jänner 2014 bis März 2014 entstandene Mineralölsteuer in der Höhe von €…
…der Abgabenbehörde im Zuge ihrer Willensbildung unterlaufene Fehler zu beseitigen (vgl. VwGH 9.7.2008, 2005/13/0020 , mwN). Einer Berichtigung sind daher insbesondere solche Unrichtigkeiten zugänglich, die darin bestehen, dass der tatsächliche Inhalt des Spruches des Bescheides von dem in klar erkennbarer Weise gewollten…
…damit nicht mittels § 293 BAO sanierbare Fehler wie bereits in der Willensbildungsphase der Behörde unterlaufene Fehler (falsche rechtliche Beurteilung, falsche Beweiswürdigung, unzulässige Negierung von Aktenteilen) oder gar das gänzliche Austauschen der Bescheid erlassenden Behörden oder des Bescheidadressaten liegen hier nicht vor. 6. Es liegt auch…
…Fehler zurückzuführen sei. Das Finanzamt Feldkirch hat die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 7. März 2013 als unbegründet abgewiesen. Begründend wurde nach rechtlichen, auch auf entsprechende Erkenntnisse des unabhängigen Finanzsenates und des Verwaltungsgerichtshofes Bezug nehmenden Ausführungen ausgeführt, die Abgabenbehörde sei n ach Durchführung der in der…
…innewohnt, die auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus der Abgabenerklärung beruht. Keine Unrichtigkeit in Abgabenerklärung Diese Frage ist schon deshalb zu verneinen, weil die Abgabenerklärung keine Unrichtigkeit enthält. Die Bf. befüllte im Antrag nur das Feld für ihre Firmenbezeichnung, ohne dabei einen Fehler zu machen…
…Amts wegen nur in einem Bescheid unterlaufene Schreib- und Rechenfehler oder andere offenbar auf einem ähnlichen Versehen beruhende tatsächliche oder ausschließlich auf dem Einsatz einer automationsunterstützte Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten berichtigen könne. Nicht berichtigbar seien hingegen Fehler, die der Abgabenbehörde im Zuge der Willensbildung (auch solche…
…nicht, wenn der Fehler in der Willensbildung klar zu Tage trete (vgl. VwGH 26.05.1999, 94/13/0058). Zudem sei die Jahresfrist für Berichtigungen nicht eingehalten worden. Zur Betriebsrente werde auf den Inhalt der Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid für 2008 verwiesen und ergänzend angeführt…
…hinsichtlich der Wohnungen Top 1 und Top 4 jedoch nur auf einen m²-Preis iHv 2.668,04 € bzw. 2.621,54 € pro (wertbereinigte) WNFL. Die nachfolgende Darstellung verdeutlicht aber den Fehler in der vorgelegten Vergleichsrechnung. Wird hinsichtlich des Verkaufes der Wohnung Top…
…Fehler zu berichtigen, die in einem Auseinanderklaffen von tatsächlichem Bescheidwillen und formeller Erklärung des Bescheidwillens bestehen (vgl. zB VwGH 23.5.2013, 2010/15/0076 u.a.); nicht berichtigbar sind hingegen Fehler, die der Abgabenbehörde im Zuge ihrer Willensbildung unterlaufen (zB unrichtige rechtliche Beurteilung). Als…
…Eignung, Ausmaß etc., wechselseitig in die Waagschale geworfen werden und so GEMEINSAM bei der Willensbildung der vertragschließenden Parteien berücksichtigt werden. Ist eine Wohnung für einen Vertragsteil zu besonders günstigen Bedingungen vermietet, so kann dieser Vorteil bei Vermietung einer anderen Wohnung unter denselben Vertragsparteien ausgeglichen werden…
…der Abgabenbehörde im Zuge ihrer Willensbildung unterlaufen. Daher sind unrichtige rechtliche Beurteilungen keiner Berichtigung zugänglich. (Ritz, BAO, § A3 Rz. 8 und die dort zitierte zahlreiche Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes und des Unabhängigen Finanzsenates). Gemäß § A3 BAO berichtigt werden können demnach Flüchtigkeitsfehler oder andere Fehler in der…
…0080) beantwortet worden. Die Revision sei aber im Hinblick auf den darin geltend gemachten Begründungsmangel zulässig und begründet; auch sei der Berichtigungsbeschluss vom 3. September 2024 rechtswidrig, weil Fehler, die der Abgabenbehörde (dem Verwaltungsgericht) im Zuge der Willensbildung unterliefen, nicht berichtigbar iSd § 293 BAO seien…