…vorgelegen sind. Die Wiederaufnahme des Verfahrens wurde auf Grund der im Zuge der Außenprüfung neu hervorgekommen Sachverhaltselemente der fehlenden Betriebseigenschaft der ***G 1*** verfügt. Ein (vorheriges) allfälliges Verschulden der Abgabenbehörde an der Nichtausforschung von Sachverhaltselementen ist nicht schädlich (zB VwGH 2.3.2006, 2002/13…
Die Fremdfinanzierung des Bestandobjektes ist nicht ausschlaggebend, zumal Fremdfinanzierungen bei Liegenschaftsbesitz als üblich gelten (vgl Kauba in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg.), EStG 2024, § 23 Rz 118 mwN). Umbaumaßnahmen, mit denen eine bessere Vermietbarkeit erreicht werden soll, gehen nicht über den Rahmen der Vermögensverwaltung hinaus…
…vorgelegen sind. Die Wiederaufnahme des Verfahrens wurde auf Grund der im Zuge der Außenprüfung neu hervorgekommen Sachverhaltselemente der fehlenden Betriebseigenschaft der ***G 1*** verfügt. Ein (vorheriges) allfälliges Verschulden der Abgabenbehörde an der Nichtausforschung von Sachverhaltselementen ist nicht schädlich (zB VwGH 2.3.2006, 2002/13…
Die Fremdfinanzierung des Bestandobjektes ist nicht ausschlaggebend, zumal Fremdfinanzierungen bei Liegenschaftsbesitz als üblich gelten (vgl Kauba in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg.), EStG 2024, § 23 Rz 118 mwN). Umbaumaßnahmen, mit denen eine bessere Vermietbarkeit erreicht werden soll, gehen nicht über den Rahmen der Vermögensverwaltung hinaus…
…vorgelegen sind. Die Wiederaufnahme des Verfahrens wurde auf Grund der im Zuge der Außenprüfung neu hervorgekommen Sachverhaltselemente der fehlenden Betriebseigenschaft der ***G 1*** verfügt. Ein (vorheriges) allfälliges Verschulden der Abgabenbehörde an der Nichtausforschung von Sachverhaltselementen ist nicht schädlich (zB VwGH 2.3.2006, 2002/13…
Der gewöhnliche, mit jeder Art von Vermietung verbundene Verwaltungs- und Werbeaufwand führt daher nicht zu Einkünften aus Gewerbebetrieb, es sei denn, die Verwaltungsarbeit hat ein solches Ausmaß, dass sie nach außen als gewerbliche erscheint (zuletzt VwGH 22.4.2004, 2000/15/0105, 2005, 88; VwGH…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende ***Ri***, die Richterin ***Ri1*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***SenLR1*** und ***SenLR2*** in der Beschwerdesache ***Ehemalige Gesellschafter der GmbH 1 & atypisch Stille***, ***Bf1-Adr***, über die nunmehr als Beschwerde zu behandelnde Berufung vom 21. Jänner 2013…
Klar ist, dass die Finanzierungsbesprechungen maßgeblich der Kredittilgung der ***G 1*** dienten, da diese die für den Bau des Hotels erforderlichen Fremdmittel bedienen musste. Der diesbezügliche Beweis der Einflussnahme auf die Betriebsführung der ***G 2*** geht insofern leer, als die Kredittilgung naturgemäß im Eigeninteresse der…
…vorgelegen sind. Die Wiederaufnahme des Verfahrens wurde auf Grund der im Zuge der Außenprüfung neu hervorgekommen Sachverhaltselemente der fehlenden Betriebseigenschaft der ***G 1*** verfügt. Ein (vorheriges) allfälliges Verschulden der Abgabenbehörde an der Nichtausforschung von Sachverhaltselementen ist nicht schädlich (zB VwGH 2.3.2006, 2002/13…
Umbaumaßnahmen, mit denen eine bessere Vermietbarkeit erreicht werden soll, gehen nicht über den Rahmen der Vermögensverwaltung hinaus (VwGH 16.2.1988, 87/14/0044); dies gilt auch dann, wenn für die Umbaumaßnahmen beträchtliche Fremdmittel eingesetzt werden (VwGH 22.4.2004, 2000/15/0105, 2005, 88…
…vorgelegen sind. Die Wiederaufnahme des Verfahrens wurde auf Grund der im Zuge der Außenprüfung neu hervorgekommen Sachverhaltselemente der fehlenden Betriebseigenschaft der ***G 1*** verfügt. Ein (vorheriges) allfälliges Verschulden der Abgabenbehörde an der Nichtausforschung von Sachverhaltselementen ist nicht schädlich (zB VwGH 2.3.2006, 2002/13…
Die Fremdfinanzierung des Bestandobjektes ist nicht ausschlaggebend, zumal Fremdfinanzierungen bei Liegenschaftsbesitz als üblich gelten (vgl Kauba in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg.), EStG 2024, § 23 Rz 118 mwN). Umbaumaßnahmen, mit denen eine bessere Vermietbarkeit erreicht werden soll, gehen nicht über den Rahmen der Vermögensverwaltung hinaus…
…Sodann sei die Familienbeihilfe weiterbezahlt worden. Er beziehe nur eine kleine Pension (€ 980). Jemand vom Finanzamt habe einen Fehler gemacht und er müsse dies nun verantworten ("Sie haben mittlerweile schon € 668 einbezogen. Nachdem ich die Mitte bezahlt habe, teile ich das wenig Geld…
…Abs 3 Verfassungsgerichtshofgesetz 1953). Verneint das Bundesfinanzgericht nach der Vorlage der Beschwerde zu Unrecht seine Zuständigkeit, weil es fälschlich annimmt, es fehle (ohne Rechtfertigung durch eine der Ausnahmen des § 262 Abs. 2 bis 4 BAO) an einer (wirksam zugestellten) Beschwerdevorentscheidung oder es sei kein Vorlageantrag …
…14/0187, 0188) sich die Rechtsmittelbehörde bei der Erledigung der gegen die Verfügung der Wiederaufnahme gerichteten Rechtsmittels auf keine neuen Wiederaufnahmsgründe stützen kann. Die fehlende Angabe der Wiederaufnahmsgründe in der Begründung ist selbst in einer Beschwerdevorentscheidung nicht "nachholbar" (vgl BMF, AÖF 2006/192, Abschn 4…
…vorläge. Die Festsetzung der Anspruchszinsen sei deshalb rechtswidrig, weil die diesbezüglichen Einkommensteuerbescheide fehlen würden. Dieses Rechtsmittel habe das Bundesfinanzgericht mit Beschluss vom 15.03.2023 als unzulässig zurückgewiesen. Aufgrund der eingebrachten außerordentlichen Revision habe der Verwaltungsgerichtshof diesen Beschluss mit Erkenntnis vom 20.09.2023, Ra…
…Vorlageantrag nicht eingebracht wurde, sind die Parteien darüber gemäß § 281a BAO formlos in Kenntnis zu setzen. Dieser Pflicht kommt das Bundesfinanzgericht hiermit nach. Aufgrund des Fehlens der in § 262 BAO normierten Voraussetzungen, kann das Bundesfinanzgericht daher (derzeit) nicht über die Beschwerde entscheiden. "§ 281a kann aber…
…Mit Mängelbehebungsauftrag vom 21. März 2023 forderte die belangte Behörde den Beschwerdeführer auf, den seinem (von der belangten Behörde als Beschwerde gewerteten) Anbringen vom 14. Dezember 2022 anhaftenden Mangel, nämlich das Fehlen einer Unterschrift gemäß § 85 Abs. 2 BAO, bis zum 2. Mai 2023 unter…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Andreas Stanek in der Beschwerdesache der ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 11. April 2022 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2021, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279…
…5. April 2018 stellt die Bf. den Antrag auf Entscheidung durch das Bundesfinanzgericht und führte ergänzend u.a. Folgendes aus: "Die fehlende Angabe der Wiederaufnahmsgründe in der Begründung des mit Beschwerde angefochtenen Bescheides ist auch in der Beschwerdevorentscheidung nicht "nachholbar" (vgl Ritz, BAO, 6. Aufl…