…der Bf. hatte *2* die Abstimmung mit dem Architekten übernommen und damit Einfluss auf die Planung und Ausführung des Projekts. Der Fokus lag in der Erweiterung der Familienwohnung auf das 1. Obergeschoß und der Nutzung der Büroräumlichkeit im Wohnungsverband durch den Kommanditisten der Bf. und…
…Jahres 2019 Werbungskosten iSd § 16 Abs 1 EStG dar. Die Familienwohnung im Haus der Schwiegereltern spielt dabei eine untergeordnete Rolle, wobei durch den mehrjährigen gemeinsamen Haushalt und die Kostenbeteiligung des Bf an der Haushaltsführung an der Familienunterkunft davon auszugehen ist, dass der Bf nicht bloß…
…wenn es in einem bestimmten Haushalt wohnt, betreut und versorgt wird. Es ist dabei nicht erforderlich, dass das Kind ständig in diesem Haushalt (Familienwohnung) anwesend ist. Sie verlangt jedoch sowohl einen Familienwohnsitz (Haushalt), der vom Elternteil und dem Kindes gemeinsam regelmäßig genutzt wird, als auch…
…Bescheid vom 20.5.2020 erfolgte eine antragsgemäße Veranlagung betreffend Einkommensteuer 2019, wobei für die wöchentliche Fahrt vom der Familienwohnung in der Slowakei nach Wien zu der am Arbeitsort gelegenen Wohnung das Pendlerpauschale gemäß § 16 Abs 1 Z 6 lit d und e TS 2…
…von der Bf geschiedene Gatte nach den Daten des Zentralmelderegisters (ZMR) bis 18.Dez.2014 mit aufrechtem Wohnsitz an der Adresse der gemeinsamen Familienwohnung gemeldet war und die Bf im abgabenbehördlichen Verfahren trotz (wiederholter) Aufforderung keine Nachweise für dessen vorherigen Auszug aus dieser Wohnung beibrachte.…
…Als Zweitwohnung am Beschäftigungsort komme jede dem Arbeitnehmer entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung stehende Unterkunft in Betracht. Als Familienheimfahrt gelte die Fahrt von der Zweitwohnung am Arbeitsort zur Familienwohnung. Dafür angefallene Aufwendungen könnten bei einer doppelten Haushaltsführung aus beruflichen Gründen als Werbungskosten geltend gemacht werden…
…15/0079). 18 Wenn das Bundesfinanzgericht in dem Zusammenhang auf Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes verweist, wonach eine berufliche Veranlassung nicht vorliege, wenn der Arbeitnehmer seine Familienwohnung aus privaten Gründen vom bisherigen Wohnort, der auch der Beschäftigungsort sei, weg verlege und am Beschäftigungsort einen zweiten Hausstand führe…
…jenes Hauses, in dem sich auch die Familienwohnung des Beschwerdeführers befindet, entgegen den Angaben vom 30.3.2025 nicht von den Großeltern seiner Gattin bewohnt werde, zumal diese schon lange verstorben wären. Die Rate für den Investitionskredit betreffe eine Investition in die Familienwohnung. Der negative…
…ja auch schon erhalten habe. Den gesamten Unterhalt für seine Tochter ***K*** habe er bezahlt, sowohl Essen als auch Kleidung und auch die Miete für die Familienwohnung. Das "Kindergeld" (gemeint offenkundig: die Familienbeihilfe) habe seine Frau immer für sich verwendet, er habe nicht einmal die…
…Partner keinen inländischen Wohnsitz hat, bitte um Bekanntgabe der Einkünfte der Partnerin/des Partners und Vorlage des Formulars E9"). Dieses Ergänzungsersuchen wurde per FinanzOnline-Eingabe vom 14.02.2022 mit folgendem Antworttext beantwortet: "Anbei der Grundbuchsauszug der Familienwohnung in Kroatien. Die Familie wohnt in Kroatien…
…unter Anführung des Vorbringens der Bf in ihrer Beschwerde mit der Begründung ab, dass die Bf am 30. Jänner 2020 aus der vorherigen gemeinsamen Familienwohnung am Adresse, ausgezogen sei und ihren Wohnsitz nach Adresse, verlegt habe. Die Kinder Kind1 und Kind2 hätten ihren Wohnsitz im…
…unbegründet ab und wurde die Entscheidung zusammengefasst damit begründet, dass eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs nicht vorliege, wenn der Arbeitnehmer seine Familienwohnung aus privaten Gründen vom bisherigen Wohnort, der auch Beschäftigungsort sei, wegverlege und am Beschäftigungsort einen zweiten Hausstand führe…
…anzusehen, wenn die Gründung des zweiten Hausstandes einen objektiven Zusammenhang mit der Berufstätigkeit aufweise. Eine berufliche Veranlassung liege hingegen nicht vor, wenn der Arbeitnehmer seine Familienwohnung aus privaten Gründen vom bisherigen Wohnort, der auch der Beschäftigungsort ist, wegverlege und am Beschäftigungsort einen zweiten Hausstand führe…
…Haushaltsführung war festgehalten, dass es auf einen eigenen Hausstand am Ort des Lebensmittelpunktes und auf eine Wohnung am Beschäftigungsort ankomme. Bei einem verheirateten Steuerpflichtigen sei der Mittelpunkt des Lebensinteresses in der Familienwohnung gegeben. Es bedeute aber kein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung. Es sei…
…die Verwendung als Arztpraxis vorgesehen gewesen sei, jedoch sei eine entsprechende Zusage durch die Gebietskrankenkasse zurückgezogen worden. Der für diese beruflichen Zwecke geplante Wohnungsschnitt sei für eine Familienwohnung untauglich. Folgerichtig sei die gegenwärtig für Wohnzwecke erlangbare Miete etwas geringer. Dies gelte ohne Rücksicht auf den…
…erzielte in Polen keinerlei Einkünfte. Der Bf. ging weiterhin in Wien einer Beschäftigung nach und bewohnt nach wie vor die ehemalige Familienwohnung in Wien. Beweiswürdigung Die Feststellungen ergeben sich bezüglich Aufenthalts in Österreich aus dem Zentralen Melderegister, betreffend Einkommenssituation der Ehefrau aus den vorgelegten…
…dass der Vertrag von S zeitlich begrenzt sei. Durch den vergleichsweise kurzfristigen Aufenthalt für Beruf und Ausbildung musste der Bf seine Familienwohnung in China behalten, während er gleichzeitig eine Wohnung in Wien anmieten musste. Die Arbeit in Österreich sei Teil seiner Weiterbildung und für seine…
…Auswirkung auf die Bonität der GesGf. zugeschrieben werden. Die dritte Wohnung (Top 1/4) diente den beiden GesGf. als Familienwohnung, weshalb schon deshalb nicht davon auszugehen ist, dass sie für diese eine ernsthafte Verkaufsabsicht zur Deckung des Verrechnungskontos hegten. Jedoch ist selbst für einen beabsichtigten…
…getrennte Gattin“ im abgabenbehördlichen Verfahren auch schriftlich bestätigt. Der berufsbedingte Aufenthalt in einer Frühstückspension stelle keinen Mittelpunkt der Lebensinteressen dar. Aus Sicht des FA ändern Aufenthalte des Bf in der vormaligen Familienwohnung nach seinem Auszug zur Beaufsichtigung der mj. Tochter an der abgabenbehördlichen Beurteilung nichts…
…als beruflich veranlasst anzusehen ist, wenn die Gründung des zweiten Hausstandes einen objektiven Zusammenhang mit der Berufstätigkeit aufweist. Eine berufliche Veranlassung liegt hingegen nicht vor, wenn der Arbeitnehmer seine Familienwohnung aus privaten Gründen vom bisherigen Wohnort, der auch der Beschäftigungsort ist, weg verlegt und am…