…den Familienwohnsitz in den Nahebereich seiner Arbeitsstätte zu verlegen (VwGH 22.4.86, 84/14/0198). Dieser Zeitraum hängt insbesonders vom Familienstand ab, die LStR 346 nennen bei einem ledigen Steuerpflichtigen sechs Monate und bei einem verheirateten, in eheähnlicher Gemeinschaft oder in Gemeinschaft mit einem…
…Hauptwohnort und einem weiteren Wohnsitz am (in unüblich weiter Entfernung gelegenen) Berufsort als durch die Erwerbstätigkeit veranlasst anerkannt. Im Erkenntnis vom 7. September 1993, 93/14/0081, hat der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen, dass die Kosten für Familienheimfahrten vom jeweiligen Arbeitsort zum Familienwohnsitz auch bei einem alleinstehenden…
…Nach einem Vorhalteverfahren wurde mit Bescheid vom 11. Juli 2011 das Verfahren hinsichtlich der Einkommensteuer 2009 gemäß § 303 Abs. 4 BAO wieder aufgenommen, wobei auf die Begründung des gleichzeitig ergangenen Sachbescheides verwiesen wurde. Dieser wurde damit begründet, dass Kosten der doppelten Haushaltsführung bei einem ledigen…
…Wohnsitzes an den Ort seiner betrieblichen (beruflichen) Tätigkeit nicht zumutbar ist. Dies gilt nicht nur für sogenannte Familienheimfahrten, sondern auch für Fahrten, die bei einem ledigen Steuerpflichtigen dadurch veranlasst sind, dass er an seinem ständigen Wohnsitz nach dem Rechten schaut (vgl. z.B. das hg…
…mit einem Nebenwohnsitz gemeldet. 11. Im Antwortschreiben (mail vom 07.06.2013) wies der steuerliche Vertreter auf das Erkenntnis VwGH 24.11.2011, Zl. 2008/15/0296 sowie die Entscheidung BFH 13.11.2012, VI R 50/11 hin. Der VwGH habe bei einem ledigen…
…Freundeskreis) und einen eigenen Hausstand hat. Bei der Schlafstelle in ***12*** handelt sich um keine "Wohnung" im Sinne von § 16 Abs 1 Z 6 EstG da sie nicht das Wohnbedürfnis von Frau MMag. ***1*** befriedigen kann und der Familienwohnsitz in ***3*** ist für die Berechnung…
…0154). Nach einer gewissen Zeit, die im Einzelfall zu beurteilen ist, ist dem Steuerpflichtigen in aller Regel zumutbar, den (Familien)Wohnsitz in den Nahebereich seiner Arbeitsstätte zu verlegen. Dieser Zeitraum hängt insbesondere vom Familienstand ab und beträgt bei einem ledigen Steuerpflichtigen in der Regel sechs…
…Nach einer gewissen Zeit ist es dem Steuerpflichtigen in aller Regel zumutbar, den Familienwohnsitz in den Nahebereich seiner Arbeitsstätte zu verlegen (VwGH 22.4.1986, 84/14/0198). Dieser Zeitraum hängt vom Familienstand ab. Bei einem ledigen Steuerpflichtigen geht die Verwaltungspraxis von einer Zeitspanne von…
…zumutbar ist, den Familienwohnsitz in den Nahebereich seiner Arbeitsstätte zu verlegen (vgl VwGH 22.4.1986, 84/14/0198). Dieser Zeitraum hängt insbesondere vom Familienstand des Abgabepflichtigen ab. In der Verwaltungspraxis wird bei einem ledigen Abgabepflichtigen ein Zeitraum von bis zu sechs Monaten angenommen, in…
…einer gewissen Zeit, die im Einzelfall zu beurteilen ist, ist es dem Steuerpflichtigen in aller Regel zumutbar, den Familienwohnsitz in den Nahebereich seiner Arbeitsstätte zu verlegen (VwGH 22.4.86, 84/14/0198). Dieser Zeitraum hängt insbesondere vom Familienstand ab und beträgt bei einem ledigen…
…Judikatur). Nach einer gewissen Zeit ist es dem Steuerpflichtigen in aller Regel zumutbar, den Familienwohnsitz in den Nahebereich seiner Arbeitsstätte zu verlegen (VwGH 22.4.1986, 84/14/0198). Dieser Zeitraum hängt vom Familienstand ab. Bei einem ledigen Steuerpflichtigen geht die Verwaltungspraxis von einer Zeitspanne…
…Nach einer gewissen Zeit ist es dem Steuerpflichtigen in aller Regel zumutbar, den Familienwohnsitz in den Nahebereich seiner Arbeitsstätte zu verlegen (VwGH 22.4.1986, 84/14/0198). Dieser Zeitraum hängt vom Familienstand ab. Bei einem ledigen Steuerpflichtigen geht die Verwaltungspraxis von einer Zeitspanne von…
…Begründend führte die Abgabenbehörde dazu aus, die Aufwendungen für Familienheimfahrten hätten keine Berücksichtigung finden können, da innerhalb einer angemessenen Frist (bei Ledigen ein Zeitraum von sechs Monaten) der Familienwohnsitz an den Beschäftigungsort zu verlegen sei. Würden solche Maßnahmen nicht gesetzt, lägen private Gründe für die…
… 16 EStG 1988 können Kosten für Familienheimfahrten vorübergehend als erhöhte Werbungskosten angesehen werden. Bei einem ledigen Steuerpflichtigen kann dies für einen Zeitraum von sechs Monaten in Anspruch genommen werden, in Ihrem Fall war das der Zeitraum vom 1.3.2005 bis 31.8.2005.“ Gleichfalls…
…Steuerpflichtigen durch die beruflich veranlasste Begründung eines eigenen Haushaltes an einem außerhalb des Familienwohnsitzes, d. i. bei einem verheirateten bzw. einem ledigen, in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden, Steuerpflichtiger jener Ort, an dem er mit seinem Ehegatten bzw. mit seinem Partner lebt bzw., bei einem alleinstehenden Steuerpflichtigen…
…Erstbescheides wurde ergänzt: "(…) Liegen die Voraussetzungen für eine auf Dauer angelegte doppelte Haushaltsführung jedoch nicht vor, so können Kosten für Familienheimfahrten und doppelte Haushaltsführung vorübergehend als Werbungskosten geltend gemacht werden. Als vorübergehend wird bei einem ledigen Steuerpflichtigen ein Zeitraum von einem halben Jahr angesehen…
…Nach einer gewissen Zeit ist es dem Steuerpflichtigen in aller Regel zumutbar, den Familienwohnsitz in den Nahebereich seiner Arbeitsstätte zu verlegen (VwGH 22.4.1986, 84/14/0198). Dieser Zeitraum hängt vom Familienstand ab. Bei einem ledigen Steuerpflichtigen geht die Verwaltungspraxis von einer Zeitspanne von…
…den Familienwohnsitz in den Nahebereich seiner Arbeitsstätte zu verlegen (VwGH 22.4.86, 84/14/0198). Dieser Zeitraum hängt insb vom Familienstand ab, die LStR 346 nennen bei einem ledigen StPfl sechs Monate und bei einem verheirateten, in eheähnlicher Gemeinschaft oder in Gemeinschaft mit einem…
…bei einer einfachen Wegstrecke von 405 km wöchentlich von der inländischen Arbeitsstätte an den Wohnsitz in Ungarn zu fahren - nichts zu ändern vermocht hätte. Nach dem vorliegenden Sachverhalt ergeben sich keine Hinweise, dass sich im streitgegenständlichen der Familienwohnsitz in Ungarn befunden hätte. Die Beibehaltung des…
…05.02.2021, Ra 2019/13/0061). In der Verwaltungspraxis wird bei einem ledigen Abgabepflichtigen ein Zeitraum von bis zu sechs Monaten angenommen, in welchem die Verlegung des Wohnsitzes an den Arbeitsort als zumutbar qualifiziert wird (Vgl LStR Rz 346 und 354). Spätestens nach Ablauf…