…zainteresowanej Nationales Recht (Österreich) § 2 FLAG 1967 lautet: § 2. (1) Anspruch auf Familienbeihilfe haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, a) für minderjährige Kinder, b) für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die für einen…
…3 Abs. 1 Buchstabe j für alle Rechtsvorschriften über Zweige der sozialen Sicherheit, welche Familienleistungen betreffen. Die in Rede stehende Familienbeihilfe ist eine Familienleistung. Nach Art. 2 Abs. 1 VO 883/2004 gilt diese Verordnung für Staatsangehörige eines Mitgliedstaats, Staatenlose und Flüchtlinge mit Wohnort in…
…auf den Angaben der Bf, die vom Finanzamt nicht bestritten wurden. Rechtsgrundlagen § 2. (1) Anspruch auf Familienbeihilfe haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, a) für minderjährige Kinder, b) für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben…
…zurückfordern. Österreichisches Recht Familienlastenausgleichsgesetz 1967 § 2 FLAG 1967 lautet: § 2. (1) Anspruch auf Familienbeihilfe haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, a) für minderjährige Kinder, b) für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die für…
…felelős intézményhez fordulhat. Österreichisches Recht § 2 FLAG 1967 lautet: § 2. (1) Anspruch auf Familienbeihilfe haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, a) für minderjährige Kinder, b) für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die für…
…felelős intézményhez fordulhat. Österreichisches Recht § 2 FLAG 1967 lautet: § 2. (1) Anspruch auf Familienbeihilfe haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, a) für minderjährige Kinder, b) für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die für…
…felelős intézményhez fordulhat. Österreichisches Recht § 2 FLAG 1967 lautet: § 2. (1) Anspruch auf Familienbeihilfe haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, a) für minderjährige Kinder, b) für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die für…
…eines Auskunftsersuchens an den Bf erfolgen können, jene zu 2. durch behördliche Anfrage bei der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz". Die Frage 1 konnte aus dem elektronischen Familienbeihilfenakt beantwortet werden. Die Schulausbildung wurde mit 16.06.2014 abgeschlossen. Die steuerliche Vertretung des Bf…
…Adr***, betreffend den Bescheid des ***FA*** vom 13. Mai 2024 hinsichtlich Abweisung eines Antrages auf Erhöhung der Familienbeihilfe 11.2018-10.2022 wegen erheblicher Behinderung, Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird im Umfang der Beschwerdevorentscheidung vom 24.10.2024 teilweise Folge gegeben…
…Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 18. März 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 18. Februar 2020 betreffend die Rückforderung der Ausgleichszahlung (Familienbeihilfe) und des Kinderabsetzbetrages für Kind, geb. xx.xx.1998, für den Zeitraum August 2018 bis September 2019…
…Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 15. April 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 24. März 2022 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für den Zeitraum Oktober 2018 bis Februar 2022, SV-Nr. ***1***, zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß…
…gegen den Bescheid des Finanzamtes A. vom 30. August 2011, betreffend die Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe für das Kind B. für den Zeitraum Jänner 2012 bis Juni 2012, zu Recht erkannt: Die Beschwerde vom 27. September 2011 wird als unbegründet abgewiesen. Gegen…
…Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 29. Juli 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 6. Juli 2023 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für den Zeitraum Oktober 2022 bis Juni 2023, Steuernummer ***Bf1StNr*** (SVNR ***Bf1SVNR***), zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß…
…dauernd außerstande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Der Grad der Behinderung oder die voraussichtlich dauernde Erwerbsunfähigkeit ist durch eine Bescheinigung des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen auf Grund eines ärztlichen Sachverständigengutachtens nachzuweisen. Eine rückwirkende Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe ist für max. fünf Jahre…
…über die Beschwerde vom 22. Mai 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling vom 2. Mai 2017 betreffend Abweisung eines Antrages auf Familienbeihilfe für das Kind F... ab Oktober 2016 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid…
…Beschwerde vom 9. März 2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 28. Jänner 2015, betreffend Familienbeihilfe für den Zeitraum Februar 2013 bis Jänner 2015, zu Recht erkannt: 1. Der angefochtene Bescheid wird, soweit er die Monate Dezember 2014 und Jänner 2015 betrifft, aufgehoben und…
…über die Beschwerde vom 21. November 2013 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt FA vom 23. Oktober 2013, VNR0, über die Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge (Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag) für die Kinder K1, VNR1, K2, VNR2, und K3, VNR3, im Zeitraum Juli 2012 bis…
…gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 10. Jänner 2017, betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge für den Zeitraum Juli 2016 bis September 2016, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine…
…Bf., über die Beschwerde vom 04.06.2012 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Freistadt Rohrbach Urfahr vom 04.05.2012, betreffend die Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum Oktober 2010 bis Mai 2011, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279…
…hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf, über die Beschwerde vom 03.06.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 8/16/17 vom 06.05.2015, betreffend Familienbeihilfe, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der…