…soweit es sich aus dem genannten Übereinkommen ergibt, österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt sind. Gemäß § 5 Abs. 3 und 4 leg. cit. besteht für jene Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten, (Abs. 3) bzw. für jene, für die ein Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe besteht…
…anspruchsberechtigt ist. Nach § 2 Abs 3 lit c FLAG 1967 zählen zu den Kindern einer Person ua auch deren Stiefkinder. Gemäß § 5 Abs 3 FLAG 1967 besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. Gemäß § 53 Abs 1 FLAG 1967…
…sowie für ihre Familienangehörigen und Hinterbliebenen. Gemäß § 2 Abs. 1 lit a Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) haben Anspruch auf Familienbeihilfe für minderjährige Kinder Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz haben. Gemäß § 5 Abs. 3 FLAG 1967 besteht für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten…
……." Gemäß § 5 Abs 3 FLAG 1967 idgF besteht für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten, kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Nach § 26 Abs 2 BAO hat jemand den gewöhnlichen Aufenthalt dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem…
…Danach ist der ständige Aufenthalt eines Kindes im EU-Ausland grundsätzlich dem ständigen Aufenthalt im Bundesgebiet gleichzuhalten (siehe § 53 Abs. 1 FLAG 1967). Für den Bezug der Familienbeihilfe ist es grundsätzlich allein nicht schädlich, wenn sich die Kinder von Berufungschwerdeführern überwiegend im EU-Ausland aufhalten. …
…auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. Ein innerstaatlicher Anspruch der Beschwerdeführerin scheitert zunächst daran, dass sie, der Stiefvater und ihre Tochter in Österreich keinen Wohnsitz und auch keinen gewöhnlichen Aufenthalt haben. Gemäß § 2 Abs. 2 FLAG hat Anspruch auf Familienbeihilfe für…
…5 Abs. 3 Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) 1967 besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. Bei der Frage des ständigen Aufenthaltes iSd § 5 Abs 3 geht es um objektive Kriterien, die nach den Gesichtspunkten des Vorliegens eines gewöhnlichen Aufenthaltes nach § 26…
…3 FLAG 1967 besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. In diesem Zusammenhang bestimmt jedoch § 53 Abs. 1 FLAG 1967, dass Staatsbürger von Vertragsparteien des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), soweit es sich aus dem genannten Übereinkommen ergibt…
…3 FLAG 1967 besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. In diesem Zusammenhang bestimmt jedoch § 53 Abs. 1 FLAG 1967, dass Staatsbürger von Vertragsparteien des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), soweit es sich aus dem genannten Übereinkommen ergibt…
…dort die Schule besucht hat und dzt. Studentin ist. Ihr ständiger Aufenthalt im Sinne der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes befindet sich daher in der Türkei. Ein Anspruch auf Familienbeihilfe bzw. eine Ausgleichszahlung für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten besteht nur sofern EU-/EWR Recht…
…Kinder zu teilen." *) Ein § 5 Abs. 5 FLAG 1967 gehört dem geltendem Recht nicht an. Gemeint ist § 5 Abs. 4 FLAG 1967. "§ 5. … (3) Kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. (4) Kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht für…
…Mittelpunkt der Lebensinteressen im Bundesgebiet haben. Eine Person hat den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in dem Staat, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat. Gemäß § 5 Abs. 3 FLAG 1967 besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. …
…für ein erheblich behindertes Kind (§ 8 Abs 4). Ein Kind gilt bei beiden Elternteilen als haushaltszugehörig, wenn diese einen gemeinsamen Haushalt führen, dem das Kind angehört. Gemäß § 5 Abs. 3 FLAG 1967 besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder die sich ständig im Ausland aufhalten…
…aufhältig war. Daraufhin wurde die Familienbeihilfe ab 09/2020 umgestellt auf Familienbeihilfe mit Auszahlung in Polen. Am 25.02.2021 wurde neuerlich eine Anforderung auf Feststellung der Behinderung mit dem Verfahren lt. Erlass für erhöhte Familienbeihilfe für Kinder die sich ständig im EU-Ausland aufhalten…
…Kind nicht in Österreich aufhältig war, woraufhin die Familienbeihilfe ab September 2020 auf "Familienbeihilfe Auszahlung Polen" umgestellt wurde. Am 25.02.2021 wurde eine Anforderung auf Feststellung der Behinderung im Sinne des Erlasses für erhöhte Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im EU-Ausland aufhalten…
…auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten, besteht nur insoweit, als EU-/EWR-Recht einen solchen Anspruch vorsieht. Drittstaaten wie Kanada sind demnach jedenfalls als Ausland iS d § 5 Abs. 3 FLAG 1967 zu werten. Hält sich ein Kind dort ständig auf…
…Kinder zu teilen. § 5 Abs. 3 FLAG 1967 lautet: (3) Kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. § 53 Abs. 1 FLAG 1967 lautet: § 53. (1) Staatsbürger von Vertragsparteien des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sind, soweit es sich…
…Mittelpunkt der Lebensinteressen im Bundesgebiet haben. Eine Person hat den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in dem Staat, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat. Gemäß § 5 Abs. 3 FLAG 1967 besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. …
…auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. Da in Ihrem Fall sowohl die Kinder als auch die Kindesmutter überwiegend in Ungarn leben, besteht gemäß den Bestimmungen des FLAG 1967 kein Anspruch auf die österreichische Familienbeihilfe. Auf Grund des Anwendungsvorranges von EU-Recht…
…und Auszüge des Girokontos, die entsprechende Bewegungen in Österreich belegen, gefordert. Dazu möchte ich folgende Darstellung von meinem Verständnis der rechtlichen Situation machen: Gemäß § 5 Abs. 3 FLAG 1967 besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. In diesem Zusammenhang…