…Zahlung die Geräte selbst betroffen habe, die andere die Lizenzgebühren, welche auch an den Verkäufer zu zahlen gewesen seien. Eine Falschdeklaration treffe im gegenständlichen Fall nicht zu. Es könne nicht gesagt werden, warum die Sendungen als Geschenksendungen erklärt worden seien. Der Vertreter des Beschwerdeführers legte…
…bzw. unter falscher Deklaration nach Österreich eingeführt worden seien. 2. Noch Verfahrensgegenstand geblieben ist bezüglich beider Beschuldigten die erforderliche Ausmessung der Wertersatzstrafen und der diesbezüglichen Ersatzfreiheitsstrafen für diejenigen geschmuggelten oder unter Falschdeklaration eingeführten Lederwaren, welche beim Bikertreffen am Faaker See verkauft worden sind bzw. wieder…
…bzw. unter falscher Deklaration nach Österreich eingeführt worden seien. 2. Noch Verfahrensgegenstand geblieben ist bezüglich beider Beschuldigten die erforderliche Ausmessung der Wertersatzstrafen und der diesbezüglichen Ersatzfreiheitsstrafen für diejenigen geschmuggelten oder unter Falschdeklaration eingeführten Lederwaren, welche beim Bikertreffen am Faaker See verkauft worden sind bzw. wieder…
…der Anerkennung eines Agenturverhältnisses kommt dem Außenverhältnis entscheidende Bedeutung zu, was nur dann nicht gilt, wenn das Auftreten nach außen eine Falschdeklaration darstellt, weil der Auftretende Risiko und Chancen der unternehmerischen Tätigkeit in Wahrheit selbst trägt, sodass er sich die Zurechnung der Leistungserbringung an ihn…
…womit entsprechende deliktische Energie dokumentiert ist, und der Tatsache, dass - laut seiner eigenen Aussage - die Falschdeklaration offenbar von A ausgegangen ist, stehen als mildernd gegenüber seine finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit, die von seiner Seite erfolgte vollständige Schadensgutmachung (mögen auch die Geldmittel dazu von den Eltern zur Verfügung…
…umsatzsteuerrechtlichen Anerkennung eines Agenturverhältnisses kommt dem Außenverhältnis entscheidende Bedeutung zu, was nur dann nicht gilt, wenn das Auftreten nach Außen eine Falschdeklaration darstellt, weil der Auftretende Risiko und Chancen der unternehmerischen Tätigkeit in Wahrheit selbst trägt, sodass er sich die Zurechnung der Leistungserbringung an ihn…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Linz 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, den Richter Dr. Peter Binder und die fachkundigen Laienrichter Christian Nemeth und Dr. Karl Penninger in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, ehem. Holzhändler, nunmehr Pensionist, whft. XXX…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden ***Ri***, den Richter***Ri2*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***LR1*** und ***LR2*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***AdrBf1*u2**, vertreten durch ***BFVertr***, ***AdrVertr***, und ***Bf2***, ***AdrBf1*u2**, vertreten durch ***BFVertr***, ***AdrVertr***, über die Beschwerde vom 8.4…
„Diese neue Rechtslage kommt dem Beschuldigten im Wege des Günstigkeitsvergleichs (§ 4 Abs 2 FinStrG) voll zu Gute. Dass „§ 34 neu“ günstiger ist als § 34 alt“ bedarf angesichts der Einschränkung auf grobe Fahrlässigkeit ebenfalls nicht vieler Worte. Zumal der OGH erst jüngst in einer außersteuerlichen Entscheidung…
weitere GZ. RV/6300009/2016 IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Salzburg 2 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, den Richter Dr. Peter Meister und die fachkundigen Laienrichter Mag. Anton Möslinger-Gehmayr und Dr. Karl Penninger in der Finanzstrafsache gegen 1. A…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende A und die weiteren Senatsmitglieder B, C und D in der Beschwerdesache E.F., Anschr., vertreten durch die KPMG Alpen-Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Porzellangasse 51, 1090 Wien, gegen die Bescheide des Finanzamtes St…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in den Beschwerdesachen M. als Masseverwalter im Insolvenzverfahren der Bfin1, Erstbeschwerdefüher, Adr und Bfin2, Zweitbeschwerdeführerin, Adr1, vertreten durch V., Adr2, über die Beschwerden vom 8. November 2015 gegen den Bescheid des Zollamtes Feldkirch Wolfurt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Linz 4 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, den Richter Dr. Alois Winklbauer sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Rudolf Lehner und Johann Möslinger in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, Angestellte, wohnhaft in XXX, vertreten durch…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat E 4 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, den Richter Dr. Alois Winklbauer sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Gerhard Augustin und Mag. Franz Gall in der Finanzstrafsache gegen A, geb. am xxxx, Speditionsangestellter, wohnhaft in XXX…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Dr. Walter Summersberger, den beisitzenden Richter Mag. Johann Kraler sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Eva-Maria Düringer und Mag. Norbert Metzler in den Beschwerdesachen ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch Dr. Felix Karl Vogl Rechtsanwalt, GmbH…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Feldkirch 3 des Bundesfinanzgerichtes hat in den Finanzstrafsachen gegen die ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, Schweiz, ***Bf2***, ***AdrBf2***, Schweiz, ***Bf3***, ***AdrBf3****, Schweiz alle vertreten durch Hauska & Matzunski Rechtsanwälte OG, Salurner Straße 16/1, 6020 Innsbruck, wegen der Finanzvergehen der grob fahrlässigen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Linz 4 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, den Richter Dr. Alois Winklbauer und die fachkundigen Laienrichter Mag. Gerhard Augustin und Mag. Franz Gall in der Finanzstrafsache gegen A, geboren am xxxx, Speditionsangestellter, wohnhaft in XXX…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., über die Beschwerde vom 22. Dezember 2011 gegen den Bescheid der belangten Behörde Zollamt ZA vom 21. November 2011, GZ.: 000000, betreffend die nachträgliche buchmäßige Erfassung von Einfuhrabgaben und Festsetzung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***R*** in der Finanzstrafsache gegen ***Bf***, ***Bf-Adr***, wegen der Finanzvergehen der teils versuchten Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 tw. iVm § 13 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 22. Juli 2015 gegen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in den Beschwerdesachen Bf1 (Erstbeschwerdeführer), Adr1 und Bfin2 (Zweitbeschwerdeführerin), Adr2, letztere vertreten durch V., Rechtsanwälte, Adr3, über die Beschwerden vom 9. November 2015 gegen den Bescheid des Zollamtes Feldkirch Wolfurt vom 5. Oktober 2015…