…worden wären. Es seien keine Saldenbestätigungen der verbundenen Unternehmen vorgelegen. Die Frage nach dem betriebswirtschaftlichen Sinn einer reinen Fakturierungsgesellschaft ohne eigenem Personal und Infrastruktur in Österreich sei nicht zufriedenstellend beantwortet worden. Auch die behauptete Tätigkeit als Einkaufs- bzw Verkaufskommissionärin liege in Wirklichkeit nicht vor. Der…
…Wenn das Finanzamt von einer Zwischenschaltung spreche, dann sei die Bf, die als reine (Durch)Fakturierungsgesellschaft zur Vermeidung berufsrechtlicher Haftungen diene, als "zwischengeschaltet" anzusehen. Anders als in der vom Finanzamt zitierten Entscheidung des UFS vom 17.6.2011, RV/2057-W/10 würden gegenständlich keine…
…verschiedene Beratungs- und Dienstleitungen im Zusammenhang mit internationalen Firmengründungen. Vertragsinhalt war stets die persönliche Leistung des Abgabepflichtigen. Hierfür diente die ***X*** ausschließlich als eine die Rechnungen ausstellende Fakturierungsgesellschaft. Obwohl die Leistungen vom Abgabepflichtigen erbracht wurden, erfolgten die Zahlungen aus diesen Verträgen auf die Konten der…
…selbst keine Leistungen erbringt, kein Personal beschäftigt und keine Büroräumlichkeiten besitzt. Die Bf. verfüge wirtschaftlich nicht über die Einkunftsquelle, sie trage kein Risiko und sei lediglich eine „Fakturierungsgesellschaft“. Die Bf. führe ihre Geschäfte auf eigenen Namen aber fremde Rechnung durch. Die Bf. habe lediglich Beträge…
…Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg), Kommentar zum EStG (20. Lfg 2018) zu § 2, Allgemeine Grundsätze der Einkommensermittlung Rz 142). Reinen "Fakturierungsgesellschaften", in der Rolle einer passiven Zahlstelle, sind Einkünfte nicht zuzurechnen (vgl. Tanzer, Einkünftezurechnung an ausländische Basis- und Finanzierungsgesellschaften (Teil I) GesRZ 2005, 59 ff). Dies…