…ausgeführt, ist die Rechtsfrage, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe Ausgaben für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Werbungskosten abgezogen werden können, durch die zitierte Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ausreichend geklärt. Die ordentliche Revision ist demzufolge nicht zulässig (zur außerordentlichen Revision siehe nachstehende Rechtsbelehrung…
…Hinweis auf seine Behinderung etwas zu ändern, stellt das Gesetz doch auf solche Umstände des Einzelfalles bei der pauschalierten Bemessung der Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht ab. Der Beschwerde konnte somit gesamt gesehen kein Erfolg beschieden sein. IV. Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis…
…auf solche Umstände des Einzelfalles bei der pauschalierten Bemessung der Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht ab. Das Finanzamt hat im angefochtenen Bescheid erklärungsgemäß das bei einer Entfernung zwischen 2 km und 20 km und einer Unzumutbarkeit der Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels zustehende Pendlerpauschale in…
… 26 Z 4 lit. a EStG 1988 steuerfrei zu belassen. Das Argument der Abgabenbehörde, wonach die Fahrtkosten zwischen Wohnung und Dienstort mit der Pendlerpauschale abgedeckt wären, gehe insofern ins Leere, da es sich nicht um einen Dienstort in Österreich handle, sondern um eine Dienstreise aufgrund…
…anzuwenden. Werbungskosten sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind. Werbungskosten sind auch: (1) bis (5) … (6) Ausgaben des Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Für die Berücksichtigung dieser Aufwendungen gilt: a) Diese Ausgaben sind durch den Verkehrsabsetzbetrag (§ 33 Abs. 5…
…96 und 15 Tagesgelder ***4*** im Betrag von € 198,00. zu Fahrtkosten (km-Geld) iHv € 1.485,96 Die Berücksichtigung der Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erfolgt durch den Verkehrsabsetzbetrag nach § 33 Abs. 5 Z 1 EStG 1988 und…
…oder den Steuerpflichtigen unfreiwillig treffen und nicht unter ein steuerliches Abzugsverbot fallen. Für Fahrten zwischen zwei oder mehreren Mittelpunkten der Tätigkeit stehen Fahrtkosten (zB in Höhe des Kilometergeldes) zu (vgl VwGH 09.11.1994, 92/13/0281). Die Fahrten von der Wohnung zu jener Arbeitsstätte…
…6 EStG 1988 sind Werbungskosten auch die Ausgaben des Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Für die Berücksichtigung dieser Aufwendungen gilt, dass diese Ausgaben durch den Verkehrs-absetzbetrag und ein - gegebenenfalls zustehendes - Pendlerpauschale (betragsmäßig gestaffelt nach Länge der Fahrtstrecke sowie Zumutbarkeit der Benützung eines…
…abgegolten." Diese Bestimmung schließt als lex specialis einen Werbungskostenabzug für Fahrtkosten nach § 16 Abs. 1 EStG - wozu auch die Familienheimfahrten zählen - aus. Es wäre nämlich auch unsachlich, die Abgeltungswirkung des Verkehrsabsetzbetrages, bzw. eines allfälligen Pendlerpauschales, bei zusätzlichen Fahrten auf der Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte…
…00 Euro sowie Reisekosten (ohne Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) in Höhe von 3.394,54. In Beantwortung des Ergänzungsersuchens des Finanzamtes vom 16.01.2012 teilte der Bf mit, dass für die Fahrten zwischen dem Wohnort (W) und der Arbeitsstätte (A) das große Pendlerpauschale…
…zwischen Wohnung und Arbeitsstätte Werbungskosten in pauschaler Form des Verkehrsabsetzbetrages oder, wie im gegenständlichen Fall, als Pendlerpauschale steuerlich berücksichtigt, während Dienstreisekostenvergütungen in der tatsächlichen Höhe, geschätzt mit dem Kilometergeld, als Werbungskosten anerkannt werden. Die Abgrenzung der pauschal steuerlich zu berücksichtigenden Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte…
…berücksichtigte, weil die Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte im Lohnzahlungszeitraum nicht überwiegend zurückgelegt worden sei. Gegen diese Erledigung wurde Berufung erhoben und unter Verweis auf die Lohnsteuerrichtlinien 2002 Rz 294 erneut der Ansatz der Fahrtkosten (Kilometergeld) für die Fahrten nach B und C lt. der…
…sich dabei um Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Diese sind mit dem Verkehrsabsetzbetrag abgegolten. Einen Anspruch auf das Pendlerpauschale hat der Beschwerdeführer aufgrund der geringen Distanzen nicht. Es können daher die Aufwendungen des Beschwerdeführers für die Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht zusätzlich berücksichtigt werden…
…sind ihm die Hälfte bzw. ein Drittel der jeweiligen Fahrtkosten zuzurechnen. Der vorliegende Fall ist daher nicht mit demjenigen Fall, welcher VwGH 16.2.2006, 2005/14/0108 zugrundegelegen war und welcher durch das Nichtvorliegen irgendwelcher Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gekennzeichnet war, zu vergleichen. …
…ist die Beanspruchung des Pendlerpauschales (Wegstrecke Wohnung zum Arbeitsort 20-40 km) d urch den Arbeitgeber bestätigen zu lassen. Hinweis: Das Pendlerpauschale deckt nicht den Aufwand, der durch Fahrten zwischen den Standorten entsteht, sondern nur die Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Arbeitsort in zweiterFirmenstandort : Eine…
…Oktober 1998, 97/15/0073). Eine Ausnahme vom Grundsatz, dass Fahrtkosten in ihrer tatsächlichen Höhe zu berücksichtigen sind, enthält § 16 Abs. 1 Z. 6 leg. cit. für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Derartige Fahrtaufwendungen werden aus Vereinfachungsgründen in pauschaler Form mit dem Verkehrsabsetzbetrag bzw. gegebenenfalls…
…folgenden Text wird die der neuen Rechtslage entsprechende Terminologie verwendet. Strittig sind die Höhe von Fahrtkosten bei den betrieblichen Einkünften (aufgrund eines nachträglich erstellten Fahrtenbuches), Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sowie die Anerkennung von Aufwendungen für ein Segelseminar bei der Tätigkeit als Lehrerin. Im Zuge…
…die Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte pauschal mit dem in § 16 Abs. 1 Z 6 lit a EStG 1988 iVm § 33 Abs. 5 Z 1 EStG 1988 festgesetzten Verkehrsabsetzbetrag iHv 400 Euro jährlich abgegolten. Mit diesem Betrag sind die Fahrtkosten eines/r Arbeitnehmers/in zwischen…
…Eltern benötige. Es wird festgestellt, dass grundsätzlich Werbungskosten dh Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte des Sohnes beim Abgabepflichtigen nicht als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden können. 2.3. Nichtvorliegen einer Heilbehandlung im Sinne der Verwaltungspraxis und der Judikatur des BFG. Nach § 4 der Verordnung Außergewöhnliche Belastungen…
…und dies mehrheitlich auch zu einem zutreffenden Ergebnis führt (vgl. VwGH 8.10.1998, 97/15/0073). Eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass Fahrtkosten in ihrer tatsächlichen Höhe zu berücksichtigen sind, enthält § 16 Abs. 1 Z 6 leg. cit. für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte…