…0,42 € = 6.021,54 €). Das Finanzamt vertritt hingegen die Auffassung, dass 4.975 km als nicht abzugsfähig auszuscheiden seien (1.664 km für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, 3.311 km für Privatfahrten). Begründet wird dies von der Abgabenbehörde wie folgt…
…Rz 23) und dass Richtlinien darüber hinaus für das Bundesfinanzgericht keine Bindungswirkung entfalten. Für die Zurechnung eines Sachbezuges ist es daher ohne Bedeutung, ob dem Arbeitnehmer seitens des Arbeitgebers „Spezialfahrzeuge“ oder herkömmliche Pkw’s für Privatfahrten (einschließlich der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) zur Verfügung…
…Büromaterial, Arbeitsmittel und Fachliteratur 892,61 Euro) berücksichtigt. Begründend wurde ausgeführt, Fahrtkosten stellten keine spezifischen Reisekosten dar, sondern seien als Werbungskosten allgemeiner Art zu berücksichtigen. Im Falle von Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte würden diese allerdings durch den Verkehrsabsetzbetrag bzw. durch das Pendlerpauschale abgegolten werden…
…der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind. Werbungskosten sind auch: […] 6. Ausgaben des Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Für die Berücksichtigung dieser Aufwendungen gilt: a) Diese Ausgaben sind durch den Verkehrsabsetzbetrag (§ 33 Abs 5 Z 1 EStG 1988) abgegolten. Nach Maßgabe…
…ist 198 km. Rechtslage und Erwägungen: Gemäß § 16 Abs. 1 EStG 1988 sind Werbungskosten die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 sind Werbungskosten auch Ausgaben des Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte…
…die Rückkehr am Abend zwischen 18 und 22 Uhr. Dieser festgestellte Sachverhalt ist im Hinblick auf die Frage, ob und in welchem Ausmaß betreffend die Aufwendungen für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ein Abzug als Werbungskosten vorgenommen werden kann, rechtlich wie folgt zu beurteilen…
…anzuwenden. Werbungskosten sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind. Werbungskosten sind auch: [...] 6. Ausgaben des Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Für die Berücksichtigung dieser Aufwendungen gilt: a) Diese Ausgaben sind durch den Verkehrsabsetzbetrag (§ 33 Abs. 5 Z 1) abgegolten. Nach…
…anerkannt. 3. Werbungskosten Pendlerpauschale § 16 Abs. 1 Z. 6 EStG 1988 idgF lautet: "Ausgaben des Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Für die Berücksichtigung dieser Aufwendungen gilt: a) Diese Ausgaben sind durch den Verkehrsabsetzbetrag (§ 33 Abs. 5 Z 1) abgegolten. Nach Maßgabe der lit…
…Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. ... Werbungskosten sind auch: | [...] | 6. | Ausgaben des Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Für die Berücksichtigung dieser Aufwendungen gilt: | | a) | Diese Ausgaben sind durch den Verkehrsabsetzbetrag (§ 33 Abs…
…Y Universität in Dienstort vorgenommen. Somit lagen im konkreten Fall keine Dienstreisen vor, sondern - wie unter Punkt 1 Fahrtkosten bereits festgestellt - Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Aufgrund des Nichtvorliegens einer Dienstreise kann auch nicht von einem erhöhten Verpflegungsaufwand ausgegangen werden, weshalb aus diesem Titel kein…
…wird. Eine Revision ist im vorliegenden Fall nicht zulässig, als dieses Erkenntnis in der Frage des Vorliegens einer Dienstreise bzw. von Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte der in dieser Entscheidung dargestellten Judikatur folgt VwGH 20.9.1995, Zl. 94/13/0253 mwN). In der weiteren…
…die Fahrtstrecke zwischen seiner Wohnung und seiner Arbeitsstätte an mehr als zehn Tagen im Kalendermonat zurückgelegt hat. Rechtliche Beurteilung Gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 idF BGBl 111/2010 zählen Ausgaben des Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu den Werbungskosten. Beträgt…
…nach der Schweiz. Ihm wurde von seinem ausländischen Arbeitgeber ein "arbeitgebereigenes" Kraftfahrzeug zur Verfügung gestellt, das er auch für private Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzt. Für die Zurverfügungstellung des Kraftfahrzeuges werden vom Arbeitgeber monatlich umgerechnet 326,89 € vom Lohn einbehalten, sodass der monatlich…
…6 lit. b EStG 1988, wonach dem Arbeitnehmer dann kein Pendlerpauschale zusteht, wenn ihm ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zur Verfügung gestellt wird, verfassungswidrig ist. Der Beschwerdeführer (Bf.) bezog im Jahr 2013 ua. Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit bei der Fa. X…
…begründend hiezu ausgeführt, dass ab 01.05.2013 kein Pendlerpauschale zustehe, wenn dem Arbeitnehmer ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zur Verfügung gestellt werde. Im gegenständlichen Fall sei vom Arbeitgeber für 12 Monate ein arbeitgebereigenes KFZ zur Verfügung gestellt worden, weshalb das…
… Somit ist abschließend festzustellen, dass dem Beschwerdeführer der Nachweis über die monatliche Fahrtstrecke für nicht beruflich veranlasste Fahrten einschließlich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte von nicht mehr als durchschnittlich 500 km nicht gelungen ist, deshalb kann ein Sachbezug im Ausmaß des beantragten halben Sachbezugswertes nicht…
…für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Derartige Fahrtaufwendungen werden aus Vereinfachungsgründen in pauschaler Form mit dem Verkehrsabsetzbetrag, gegebenenfalls mit dem Pendlerpauschale abgegolten. Kennzeichnend für diese Fahrten ist, dass sie mit dem Ziel unternommen werden, die Arbeitsstätte aufzusuchen oder von dieser in die Wohnung zurückzukehren. Arbeitsstätte…
…sie die mit Beschwerdeschriftsatz geltend gemachte Pendlerpauschale iHv 2.568,00 € samt Pendlereuro von 96,00 € anerkannte; tatsächliche Fahrtkosten (Kilometergelder) könnten - so die Abgabenbehörde - für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte keine Anerkennung finden. Die wiederum als außergewöhnliche Belastungen geltend gemachten Krankheitskosten blieben unberücksichtigt…
…die Zurverfügungstellung von Kraftfahrzeugen im Interesse ökologischer Zielsetzungen Ermäßigungen und Befreiungen vorzusehen. Privatnutzung des arbeitgebereigenen Kfz (§ 4 Sachbezugswerte-V) Besteht für den Arbeitnehmer die Möglichkeit, ein arbeitgeber(firmen)eigenes Kraftfahrzeug für seine Privatfahrten (dazu zählen auch die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) zu benützen…
…ausgeführt, ist die Rechtsfrage, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe Ausgaben für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Werbungskosten abgezogen werden können, durch die zitierte Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ausreichend geklärt. Die ordentliche Revision ist demzufolge nicht zulässig (zur außerordentlichen Revision siehe nachstehende Rechtsbelehrung…