…Z 6 EStG 1988 für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (vgl. VwGH 8.10.1998, 97/15/0073; VwGH 28.3.2000, 97/14/0103). Im gegenständlichen Beschwerdefall war die Bf. regelmäßig an zwei verschiedenen Orten beruflich tätig. Die Fahrten am Sonntag von der Wohnung…
…die Parkraumbewirtschaftung in den betroffenen Bezirken, erfordern die Anmietung einer Garage an beiden Arbeitsstellen. Sie erhalte keinen Kostenersatz nach § 26 Z 4 EStG. Es könnten somit die Aufwendungen iZm Fahrten zwischen Arbeitsstätten als Werbungskosten geltend gemacht werden (vgl Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, Einkommensteuergesetz, 17. Lieferung…
…könnten aus der beiliegenden Aufstellung der beruflichen Fahrtbewegungen abgelesen werden. Die Kosten der Fahrten zwischen Arbeitsstätten betrügen € 252,00, jene der Fahrten nach G. außerhalb des Dienstverhältnisses € 430,08. Da bei vorheriger Kenntnis der neu hervorgekommenen Aspekte des Sachverhaltes ein anders lautender Bescheid…
…Afa abzugsfähig: 5.990,- /15 Jahre Nutzungsdauer abzgl. 20% PA ergibt jährlich 319,46 AfA. Fahrtkosten: Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag und ein allfälliges Pendlerpauschale (PP) und Pendlereuro (P€) steuerlich abgegolten. Tatsächliche Kosten (km-Gelder) können nicht als Werbungskosten berücksichtigt…
…….. . Gem. § 16 Abs. 1 Z 6 leg.cit. sind Werbungskosten auch Ausgaben des Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Für die Berücksichtigung dieser Aufwendungen gilt: a) Diese Ausgaben sind durch den Verkehrsabsetzbetrag (§ 33 Abs. 5 Z 1) abgegolten. Nach Maßgabe der lit. b…
…Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 sind Werbungskosten auch Ausgaben des Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Für die Berücksichtigung dieser Aufwendungen gilt: a) Diese Ausgaben sind durch den Verkehrsabsetzbetrag (§ 33 Abs. 5 Z…
…anzuwenden. Werbungskosten sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind. Werbungskosten sind auch: (1) bis (5) … (6) Ausgaben des Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Für die Berücksichtigung dieser Aufwendungen gilt: a) Diese Ausgaben sind durch den Verkehrsabsetzbetrag (§ 33 Abs. 5…
…den Vorteil angesetzt hat, welcher dem Beschwerdeführer dadurch entstanden ist, dass er dafür nicht selbst ein Fahrzeug auf eigene Kosten hat bereitstellen müssen. Es sind daher 30 mal 146 km an Fahrten zwischen zwei Arbeitsstätten, von denen eine der Wohnsitz ist, also 4.380 km…
…der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind. Werbungskosten sind auch: […] 6. Ausgaben des Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Für die Berücksichtigung dieser Aufwendungen gilt: a) Diese Ausgaben sind durch den Verkehrsabsetzbetrag (§ 33 Abs 5 Z 1 EStG 1988) abgegolten. Nach Maßgabe…
…oder den Steuerpflichtigen unfreiwillig treffen und nicht unter ein steuerliches Abzugsverbot fallen. Für Fahrten zwischen zwei oder mehreren Mittelpunkten der Tätigkeit stehen Fahrtkosten (zB in Höhe des Kilometergeldes) zu (vgl VwGH 09.11.1994, 92/13/0281). Die Fahrten von der Wohnung zu jener Arbeitsstätte…
…zur zweiten Arbeitsstätte fahren. Dieser Wille des Gesetzgebers erschließt sich auch aus den Vorgängerbestimmungen des § 26 Z 4 EStG 1988 (§ 26 Z. 7 EStG 1972, § 19 Abs 2 Z. 2 EStG 1967 und § 19 Abs. 2 Z. 2 EStG 1953); weil eine Fahrt zwischen Wohnung…
…Fahrten zwischen den beiden Arbeitsstätten des Bf. Fahrtkosten (Kilometergelder) in Höhe von EUR 492,66 zuerkannt. Nach dem Wortlaut des § 16 Abs 1 Z 6 EStG 1988 und nach der ständigen Rechtsprechung bemisst sich die Höhe des Pendlerpauschales nach der Länge der einfachen Fahrtstrecke zwischen…
…zu versagen. Reisekosten: Für Fahrten zwischen zwei oder mehreren Mittelpunkten der Tätigkeit stehen Fahrtkosten (zB in Höhe des Kilometergeldes) zu (vgl. VwGH 9.11.1994, 92/13/0281). Für Fahrten von der Hauptarbeitsstätte zu einer weiteren Arbeitsstätte und zurück zur Hauptarbeitsstätte stehen grundsätzlich Fahrtkosten zu…
…ausgehen (vgl. VwGH vom 25.1.2001, 98/15/0108; VwGH 30.4.2003, 99/13/0251). Ausgaben für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung in § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 grundsätzlich mit dem Verkehrsabsetzbetrag (§ 33 Abs. 5 EStG…
…1 BAO und die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung beantragt. 4. Stellungnahme der BP vom 19. Februar 2013: Nach den Ausführungen der BP seien die Ausgaben des Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 mit dem Verkehrsabsetzbetrag bzw…
…somit steuerrechtlich als nichtselbständige Arbeit zu werten. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind mit dem Verkehrsabsetzbetrag abgegolten (§ 16 Abs 1 Z 6 EStG). Damit sind sämtliche Ausgaben sowohl für den Arbeitsweg als auch für allfällige an der Arbeitsstätte anfallende Parkgebühren abpauschaliert (VwGH 25.10.2001…
…Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 sind Werbungskosten auch Ausgaben des Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Für die Berücksichtigung dieser Aufwendungen gilt: a) Diese Ausgaben sind durch den Verkehrsabsetzbetrag (§ 33 Abs. 5 Z…
…ins Inland entgegengestanden wären. 3. Rechtliche Beurteilung Gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 sind Ausgaben des Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte Werbungskosten. Für die Berücksichtigung dieser Aufwendungen gilt: "a) Diese Ausgaben sind durch den Verkehrsabsetzbetrag (§ 33 Abs. 5 Z 1) abgegolten…
…hatten (das Online-Erklärungsformular enthielt keinen unmittelbar damit verknüpften Hinweis darauf, dass der Alleinverdienerabsetzbetrag unter dieser Voraussetzung zusteht und zu beantragen ist). Sodann machte der Bf geltend: - Ausgaben für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte im Betrag von EUR 1.476,00 (Pendlerpauschale gemäß § 16 Abs…
…Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 sind Ausgaben des Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte auch Werbungskosten. Für die Berücksichtigung dieser Aufwendungen gilt: "a) Diese Ausgaben sind durch den Verkehrsabsetzbetrag (§ 33 Abs. 5 Z…