…auf FB und KAB stattgegeben wurde, gingen wir davon aus, dass alles seine Richtigkeit habe. Da das Finanzamt über den Beginn des Zivildienst informiert gewesen sei, dem Antrag und der Auszahlung der Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrages (bis einschließlich Februar 2019) trotz diesem Wissen stattgegeben habe und…
…diesem, ab 11/2011 zusätzlich noch durch den Bezug von FB (und KAB) für den ehelichen Sohn erweiterten (Familien-)Einkommen (11/2011 – 01/2013: Bezug durch den Bf.; 02/2013 – 05/2014: Bezug durch die Ehegattin) und auch mit finanzieller Unterstützung (Darlehen) der genannten Verwandten…
…die Kindesmutter einen Antrag auf FB zw. polnisches KAB für dieses Kind im Zeitraum 2015 in A gestellt hat. Rückforderungsbescheide betreffend das Kind Name jeweils v.7.2.2018 Ebenfalls wurden Rückforderungsbescheide betreffend das Kind Name für den Zeitraum Jänner bis Dezember 2012 und Jänner…
…2008) kein Anspruch auf FB bzw. KAB mehr. Die Bf begründete zwar mit ihrer Wiedereinreise am ***10*** an der Wohnadresse ihrer Mutter einen gewöhnlichen Aufenthalt (Wohnsitz) in Österreich, doch wurde ihr in der Zwischenzeit das Obsorgerecht für ***1*** entzogen und der Großmutter des Kindes ***3…
…00 und Kinderabsetzbetrag (KG) iHv EUR 116,80 eingeschränkt, sodass sich der Rückforderungsbetrag von zunächst EUR 1.322,40 auf EUR 440,80 verminderte. Durch die mit der Beschwerdevorentscheidung ausgesprochenen Abänderung des Bescheides hat die belangte Behörde von der Rückforderung an FB und KAB für…
…für 2 Kinder im Zeitraum 06/2016 bis 05/2017: € 2.753,51 Anspruch des Bf auf Ausgleichszahlung daher € 2.529,69 Im vorliegenden Fall wurde die FB und KAB für den Zeitraum 06/2016 bis 05/2017 zu Unrecht ausbezahlt, weil für…
…betreffend den Zeitraum August 2013 bis Dezember 2013 als zu Unrecht bezogen zurück (827,50€ an FB und 292,00 an KAB). Zur Begründung dieses Bescheides wurde ausgeführt, dass nach § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 eine FB für volljährige Kinder nur dann zustehe…
… 33 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) 1988 die für den Sohn J.W. (im Folgenden kurz: J.W., geb. GebDat ) für den Zeitraum Jänner bis September 2012 ausbezahlte Familienbeihilfe (FB) und Kinderabsetzbeträge (KAB) im Gesamtbetrag von 1.899,90 € zurück. Begründet wurde dieser Bescheid im…
…den gesamten Stoff und machen eine Prüfung darüber… " Über die Beschwerde wurde erwogen: Im Beschwerdefall steht in Streit, ob die mit angefochtenem Bescheid vorgeschriebene Rückforderung der betreffend den Zeitraum März 2013 bis November 2013 ausbezahlten Beträge an FB und KAB für den bereits volljährigen…
…Bf.) die Familienbeihilfe (FB) und den Kinderabsetzbetrag (KAB) für ihren Sohn MH (MH) für die Monate Juli und August 2011 zurück (331,00 € FB und 116,80 € KAB). Zur Begründung wird im diesem Bescheid im Wesentlichen ausgeführt: Für volljährige Kinder stünde nur unter…
…zulässig. Entscheidungsgründe I. Gang des Verwaltungsverfahrens/Sachverhalt 1. Rückforderungsbescheid vom 26.03.2013 Mit Bescheid vom 26.03.2013 forderte das Finanzamt vom Beschwerdeführer (Bf.) die Familienbeihilfe (FB) und den Kinderabsetzbetrag (KAB) für das Kind JB (im Folgenden kurz: JB) ( SV-Nr. ), betreffend den Zeitraum…
…2015 ein Ergänzungsersuchen mit folgenden Inhalt: „Strittig ist in diesem Verfahren die Rückforderung der Familienbeihilfe (FB) und des Kinderabsetzbetrages (KAB) für ihr Kind PA….. betreffend die Monate August und September 2013. Nach den vom Finanzamt dem Bundesfinanzgericht (BFG) vorgelegten Akten ist von folgendem Sachverhalt…
…Bf bezog im Jänner 2016 zu Unrecht FB für seine beiden Kinder, die somit gemäß § 26 FLAG zurück zu fordern war. Die FB für Jänner 2016 ist zurückzuzahlen. Der Bescheid über die Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge (FB und KAB) in Höhe von € 362…
…nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Gang des Verwaltungsverfahrens a) Rückforderungsbescheid Am 1.10.2012 erließ das Finanzamt einen Bescheid, mit welchem die Familienbeihilfe (FB) und der Kinderabsetzbetrag (KAB) für das Kind SS , SV-Nr.: Nr.GebDat (im Folgenden kurz: SS), betreffend den Zeitraum Juli 2011 bis…
…abgebrochen hatte und seit Oktober 2014 die „Schauspielakademie Z.“ besuchte (Überprüfungsschreiben von 24.10.2014). Mit Bescheid über die Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge forderte die Finanzbehörde die für den Zeitraum 11/2013 – 09/2014 für die Tochter des Bf gewährte FB (inklusive Kinderabsetzbeträge, KAB)…
…Bezug von FB und KAB für alle drei Kinder u.a. für das Streitjahr 2010 sowie die Auszahlungsnachweise vor (ON 42 bis 44). II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Rechtsgrundlagen Zwischenstaatliches Steuerrecht Art 4 Abs 1 und 2 Abkommen zwischen der Republik Österreich und der…
…bei FB und KAB ein bestimmter Kalendertag (zB der Geburt des Kindes), der gemäß § 10 Abs. 2 zu einem Anspruch mit Beginn des Monats, in dem dieser Kalendertag liegt, führt (vgl Rz 38). Im Hinblick auf die monatliche Betrachtungsweise ist daher ein Rückforderungsanspruch für diejenigen…
…dass die Familienbeihilfe (FB) und Kinderabsetzbetrag (KAB) für ein anspruchsvermittelndes minderjähriges oder volljähriges Kind (Pflegebefohlenes) direkt auf das Konto des Kindes ausgezahlt wird (vgl. § 14 FLAG 1967). Das heißt eine eventuelle Rückforderung richtet sich immer an die (ehemals) anspruchsberechtigte Person/Beihilfenbezieher. Für das Verständnis des…
…dass die Familienbeihilfe (FB) und Kinderabsetzbetrag (KAB) für ein anspruchsvermittelndes minderjähriges oder volljähriges Kind (Pflegebefohlenes) direkt auf das Konto des Kindes ausgezahlt wird (vgl. § 14 FLAG 1967). Das heißt eine eventuelle Rückforderung richtet sich immer an die (ehemals) anspruchsberechtigte Person/Beihilfenbezieher. Für das Verständnis des…
…für den Zeitraum März 2016 bis Jänner 2017 außer Streit. Demgegenüber wird mit dem Beschwerdeschriftsatz der Rückforderungsbescheid zur Gänze angefochten. Sie werden aufgefordert, den Anfechtungszeitraum zu konkretisieren. 2.) Nach übereinstimmender Erklärung Ihrerseits und der belangten Behörde wurde die Zahlung an FB und KAB zuletzt für…