…Körperschaft (der Verein) nach Gesetz, Satzung, Stiftungsbrief oder ihrer sonstigen Rechtsgrundlage und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar der Förderung der genannten Zwecke dient. Gemeinnützig sind nach § 35 Abs 1 BAO solche Zwecke, durch deren Erfüllung die Allgemeinheit gefördert wird. Ein solche Förderung liegt…
…Vermögensmasse, der die Begünstigung zukommen soll, nach Gesetz, Satzung, Stiftungsbrief oder ihrer sonstigen Rechtsgrundlage und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar der Förderung der genannten Zwecke dient. Gem. § 35 Abs 1 BAO sind solche Zwecke gemeinnützig, durch deren Erfüllung die Allgemeinheit gefördert wird. Gem…
…Zweck auch nicht nahe, weshalb der Bf. dem eigentlichen gemeinnützigen Zweck nicht ausschließlich gedient hat (VwGH 10.9.1990, 89/13/0177). Auch das Vertreten von Berufsinteressen einzelner Mitglieder ist nicht gemeinnützig im Sinne einer Förderung der Allgemeinheit (VwGH 11.4.1991, 90/13/0296…
…Rechtsgrundlage der Körperschaft eine (ausschließliche und unmittelbare) Betätigung für einen gemeinnützigen Zweck ausdrücklich vorsehen (vgl. § 41 Abs. 1 BAO). Diesem Erfordernis entspricht die Rechtsgrundlage nur dann, wenn ihr zu entnehmen ist, welchem die Allgemeinheit fördernden Zweck die Betätigung dient, wobei - eine Förderung der Allgemeinheit liegt…
…geknüpft, dass die Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, der die Begünstigung zukommen soll, nach Gesetz, Satzung, Stiftungsbrief oder ihrer sonstigen Rechtsgrundlage und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar der Förderung der genannten Zwecke dient. Gemäß § 39 BAO liegt ausschließliche Förderung der Allgemeinheit gem. § 35 Abs…
…oder wenn infolge seiner Abgrenzung nach örtlichen, beruflichen oder sonstigen Merkmalen die Zahl der in Betracht kommenden Personen dauernd nur klein sein kann. (2) Der Umstand, dass die Erträge eines Unternehmens einer Gebietskörperschaft zufließen, bedeutet für sich allein noch keine unmittelbare Förderung der Allgemeinheit. § 37…
…überprüfbare Rechnungslegung nachweisbar sein. Im Prüfungszeitraum entsprach die tatsächliche Geschäftsführung diesen Anforderungen nicht. Bereits die organisatorische Struktur ließ keine Förderung der Allgemeinheit im erforderlichen Umfang erkennen. Der Mitgliederstand blieb über Jahre gering und bestand überwiegend aus Personen im familiären oder beruflichen Naheverhältnis zu den Vereinsorganen…
…Satzung, Stiftungsbrief oder ihrer sonstigen Rechtsgrundlage und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar der Förderung der genannten Zwecke dient. 1.3. Gemäß § 35 Abs. 1 BAO sind solche Zwecke gemeinnützig, durch deren Erfüllung die Allgemeinheit gefördert wird. Eine Förderung der Allgemeinheit liegt nach § 35…
…Vermögensmasse, der die Begünstigung zukommen soll, nach Gesetz, Satzung, Stiftungsbrief oder ihrer sonstigen Rechtsgrundlage und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar der Förderung der genannten Zwecke dient. Gemäß § 35 Abs. 1 BAO sind gemeinnützig solche Zwecke, durch deren Erfüllung die Allgemeinheit gefördert wird. Gemäß…
…oder wenn infolge seiner Abgrenzung nach örtlichen, beruflichen oder sonstigen Merkmalen die Zahl der in Betracht kommenden Personen dauernd nur klein sein kann. (2) Der Umstand, daß die Erträge eines Unternehmens einer Gebietskörperschaft zufließen, bedeutet für sich allein noch keine unmittelbare Förderung der Allgemeinheit. § 37…
…Körperschaft, der die Begünstigung zukommen soll, nach Gesetz, Satzung, Stiftungsbrief oder ihrer sonstigen Rechtsgrundlage und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar der Förderung der genannten Zwecke dient. Gemäß § 35 Abs. 1 BAO sind solche Zwecke gemeinnützig, durch deren Erfüllung die Allgemeinheit gefördert wird. Gemäß …
…in der A-Gasse 42 zum Zeitpunkt des Kran-Einsatzes, nämlich am Mittwoch, den 19.April 2017, 12:11 Uhr gestandene mehrspurige Kraftfahrzeug in den angrenzenden Bach abzurutschen drohte, ohne dass von diesem Pkw. im Ruhestand eine Gemeingefahr für den Einzelnen oder die Allgemeinheit ausgegangen…
…Vermögensmasse, der die Begünstigung zukommen soll, nach Gesetz, Satzung, Stiftungsbrief oder ihrer sonstigen Rechtsgrundlage und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar der Förderung der genannten Zwecke dient. Gemäß § 35 Abs. 1 BAO sind solche Zwecke gemeinnützig, durch deren Erfüllung die Allgemeinheit gefördert wird. Gemäß …
…Allgemeinheit (der geförderte Personenkreis ist weder durch die Mitgliederzahl noch durch örtliche, berufliche oder andere Abgrenzungsmerkmale abgeschlossen) gefördert wird; dies ist dann gegeben, wenn die Tätigkeit dem Gemeinwohl auf geistigem, kulturellem, sittlichem oder materiellem Gebiet nützt. Beispiele: Förderung der Kunst und Wissenschaft, der Gesundheitspflege, der…
…festgehalten: Der Verein ... sucht um steuerliche Einstufung als gemeinnütziger Verein nach § 34 BAO an. Begründung: Der Verein bezweckt die Förderung des Wissensstandes der Allgemeinheit nach § 34 BAO indem die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse des 21. Jahrhunderts aus Archäologie, Astronomie, vergleichender orientalischer Sprachwissenschaften und Exeges der Allgemeinheit…
…mildtätige oder kirchliche Zwecke) sowohl nach der Rechtsgrundlage als auch nach der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gefördert werden. Gemäß § 35 Abs. 1 BAO sind solche Zwecke gemeinnützig, durch deren Erfüllung die Allgemeinheit gefördert wird. Nach Abs. 2 liegt eine Förderung der Allgemeinheit nur vor…
…Mitglieder zu fördern, sondern um eine politische Gesinnungsgemeinschaft. Bei den Beiträgen an die drei zuletzt genannten Vereinigungen handelt es sich daher um nicht abzugsfähige Aufwendungen für die Lebensführung im Sinn des § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988. 4) Bewirtungsspesen (Repräsentationsaufwendungen): Der Bf…
…Der Umstand, dass fallweise Anregungen und Ideen für die berufliche Tätigkeit gewonnen werden können, ändert daran nichts (VwGH 23.11.00, 95/15/0203). Aufwendungen sind auch dann vom Werbungskostenabzug ausgeschlossen, wenn sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen und die…
…nicht stattgefunden hat. 4. Uneinbringlichkeit bei der Gesellschaft liegt auch nicht vor. Im Zuge des Insolvenzverfahrens (***5*** HG Wien - dessen Aktenbeschaffung beantragt wird) kommt es zur Quotenausschüttung und zu Zahlungen an die Gläubiger. 5. Die Forderung der Höhe nach wird bestritten. Diese Rückstände an Abgaben…
…2. a) Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Leistungen des Arbeitgebers, die nicht unter die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit fallen …