…Bescheid vom 5. August 2021 konnte sich der Säumniszuschlag auch nicht stützen, zumal diesbezüglich ein Aussetzungsantrag nach § 212a BAO gestellt wurde, welcher die Festsetzung von Säumniszuschlägen verhindert (§ 217 Abs 4 lit a BAO), ist darauf hinzuweisen, dass die Fälligkeit der Vorauszahlungen an Umsatzsteuer gemäß § 21…
…Monat ab der Bekanntgabe des maßgeblichen Bescheides zu. Festgestellt wird, dass die den gegenständlichen Säumniszuschlägen zugrunde liegenden Umsatzsteuern aufgrund einer Betriebsprüfung des Finanzamtes vom 22.9.2016 mit Bescheiden vom 27.9.2016 wie folgt festgesetzt wurden: | Abgabe | Betrag in € | Fälligkeit …
…Waage und bestünden bei der Täterin auch durchschnittliche persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse, ergäbe sich sohin ein Ausgangswert an Geldstrafe in Höhe von € 16.600,00. Richtig ist wohl, dass sich A in den Tagen vor und nach der Fälligkeit der Umsatzsteuervorauszahlung für April 2014…
…dass die Fälligkeit der Umsatzsteuer für das Jahr 2011 der 15.02.2012 gewesen sei (nicht veränderbare gesetzliche Frist). Da die Umsatzsteuer 2011 zu diesem Zeitpunkt nicht entrichtet gewesen sei, sei sie mit Bescheid vom 29.06.2015 und in Folge auch der Säumniszuschlag für…
…RZ 1874c UStR). Nach der in RZ 1874c UStR dargelegten Ansicht der Finanzverwaltung würden sowohl die Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer als auch der daraus resultierende Vorsteuerabzug am 15. des zweitfolgenden Kalendermonats wirksam. Dies gelte auch dann, wenn die Umsatzsteuervoranmeldung zu einem früheren Zeitpunkt beim Finanzamt eingereicht…
…Juli 2013. In der Berufungsschrift werden ausschließlich Einwendungen gegen die aus der Betriebsprüfung resultierenden Nachforderungen an Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer 2009, 2010, 2011, gegen die Festsetzung der Umsatzsteuer für 1-11/2012 und 12/2012 sowie die Kapitalertragsteuer 2009-2012 vorgebracht. Das Finanzamt legte die Berufung…
…Zeitpunkt der Fälligkeit der festgesetzten Abgabenschuldigkeit. Aus § 21 Abs. 1 UStG 1994 ergibt sich, dass der Unternehmer spätestens am 15. Tag (Fälligkeitstag) des auf einen Kalendermonat (Voranmeldungszeitraum) zweitfolgenden Kalendermonates eine Voranmeldung bei dem für die Einhebung der Umsatzsteuer zuständigen Finanzamt einzureichen hat, in der er…
…Umsatzsteuer 07/2022 war unstrittig am 15. September 2022. Die Zahlung erfolgte, ebenfalls unstrittig, am 9. November 2023 (bzw. am Steuerkonto am 13. November 2023). Die Zahlung des doch erheblichen Betrages von 689.819,50 € erfolgte somit mehr als ein Jahr nach der Fälligkeit…
…Einhebung der Umsatzsteuer zuständigen Finanzamt einzureichen, in der er die für den Voranmeldungszeitraum zu entrichtende Steuer (Vorauszahlung) oder den auf den Voranmeldungszeitraum entfallenden Überschuss unter entsprechender Anwendung des § 20 Abs. 1 und Abs. 2 und des § 16 leg.cit., selbst zu berechnen hat. Der Unternehmer…
…zwischen nahen Angehörigen auszugehen sei. Am 16.Juli 2015 ergingen, unter Verweis auf die in der SB-Niederschrift vom 26.Mai 2015 bzw. in einem AP-Bericht vom 15.Juli 2015 getroffenen Feststellungen, drei Bescheide über die Nichtfestsetzung von Umsatzsteuervorauszahlungen (UVZ) für das 2. - 4…
…bei Abgaben bedeutsam, deren Fälligkeit (abweichend von § 210 Abs. 1 BAO) speziell (und unabhängig von einer Festsetzung eintretend) geregelt ist, wie z.B. in § 21 Abs. 1 UStG 1994 betreffend Umsatzsteuer. Nach § 21 Abs. 1 UStG 1994 hat der Unternehmer spätestens am 15. Tag (Fälligkeitstag…
…Nachfrist die Fälligkeit der Umsatzsteuer nicht berührt (vgl. Ritz, BAO5, § 210, Tz 9). Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Zulässigkeit einer Revision: Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG eine Revision nicht zulässig, da das Erkenntnis nicht von der Lösung einer…
…Unrichtigkeit der zu Grunde liegenden Abgabenfestsetzung – ein Säumniszuschlag schon mangels Fälligkeit im Sinne des § 217 BAO nicht angefallen sein könne. Säumniszuschläge seien für Abgabenschulden jedenfalls insoweit nicht zu entrichten, als deren Einbringung gemäß § 230 Abs. 6 gehemmt sei. Gegen die jeweiligen Abgabenfestsetzungsbescheide (sowohl Umsatzsteuer als…
…gesamten Zeitraum keine Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht und keine Vorauszahlungen entrichtet, weswegen der Prüfer die Besteuerungsgrundlagen im Schätzungsweg ermittelte und Festsetzungen basierend auf einer Annahme eines monatlichen Umsatzes von € 10.000,00 vornahm. Auch für die Monate 7 und 8/2012 wurden bei Fälligkeit keinerlei Meldungen…
…einer Gutschrift zu führen, deren Schicksal sich nach den einschlägigen Normen der BAO zu entscheiden hat (vgl. VwGH 22. 3. 2000, 99/13/0098). Ergibt sich aufgrund der Umsatzsteuerjahresveranlagung eine Nachforderung, wird dadurch keine von der Selbstberechnung oder Festsetzung abweichende Fälligkeit begründet. Da die Steuerberechnung…
…zB Umsatzsteuervorauszahlungen, Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag) ist maßgebend, wann die Abgaben bei ordnungsgemäßer Selbstberechnung abzuführen gewesen wären (zB VwGH 31.10.2000, 95/15/0137; VwGH 24.2.2004, 99/14/0278; VwGH 15.12.2004, 2004/13/0146). Maßgebend ist somit der Zeitpunkt der Fälligkeit der…
…abweichende Fälligkeit begründet wird. Der am 9. Jänner 2014 gestellte Antrag auf Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a BAO konnte daher mangels geschlossener Fristenkette keine säumniszuschlagsvermeidende Wirkung gemäß § 217 Abs. 4 lit. a und b BAO iVm § 230 Abs. 6 BAO entfalten, da die Umsatzsteuern bereits…
…Recht erkannt: I.) Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben und die Haftung auf folgende Abgabenschuldigkeiten in Höhe von insgesamt € 58.399,31 (statt bisher € 70.946,32) eingeschränkt: | Abgabenart | Zeitraum | Betrag in Euro | Umsatzsteuer (U) | 10/07 |…
…dem Tag der Konkurseröffnung (und vor Aufhebung des Konkurses) Der Konkurs über die Primärschuldnerin wurde am xx. Jänner 2011 eröffnet und am xx. Juni 2011 aufgehoben. Die Fälligkeiten des Säumniszuschlages B (17. Februar 2011), der Umsatzsteuer 12/10 (15. Februar 2011) und der Umsatzsteuer 2010…
…auf den Zeitpunkt der Fälligkeit der Jahres-Umsatzsteuererklärung für das jeweils betreffende Kalenderjahr (also 15.02.2005 bzw. [Datum] bzw. 15.02.2007) zurück setzte, bliebe, dass den Betroffenen an der Nichtentrichtung dieser Abgaben kein wie immer geartetes Verschulden trifft: Es ist (insbesondere aus den…