…0097 mwN; 14.12.06, 2002/14/0012 ). Die EB zu BGBl I 106/1999 nennen dabei zB Esoterik. Kurse zur Vermittlung von „social skills“, die in gleicher Weise für den Bereich der Lebensführung wie für eine breite Palette von Erwerbstätigkeiten dienlich sein können, sind…
…enthalten. Das Finanzamt verweigerte dieses Begehren bezüglich der Biofeedback-Behandlungen samt Fahrtkosten in Gesamthöhe von Euro 8.142,40 im angefochtenen Bescheid mit der Begründung, dass Aufwendungen für Behandlungsleistungen durch einen Heilpraktiker (Esoteriker) nur dann als außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 EStG 1988 berücksichtigt werden könnten…
…Aktenmäßig belegt sind weiters an die Beschwerdeführerin gerichtete Rechnungen einer deutschen Werbeagentur über eine Nutzungsgebühr betreff "Onlinespiele EL" (fünf Onlinespiele), eines österreichischen Horoskope- und Esoterik-Shops über "erbrachte Dienstleistungen" sowie eines spanischen "Cam Content"-Anbieters für die Nutzung von "1 Coin Cam", "2 Coin Cam"…
…Behörde zusammengefasst aus, es bestehe der Verdacht, die genannten Personen hätten unter Vorschiebung des beschwerdeführenden Vereins einen Gewerbebetrieb mit Gewinnerzielungsabsicht - nämlich insbesondere den Vertrieb von sogenannten "***Esoterikprodukten***" - geführt, jedoch keinerlei Steuererklärungen abgegeben oder Steuern abgeführt und dadurch in Bezug auf die Körperschaftsteuer bzw. Umsatzsteuer der…
…2.1.2013 (soll heissen 2.11.2013, Anmerkung Bundesfinanzgericht) in der AbstellstrasseHausnummer abgestellt habe. An diesem Tag besuchte ich....... die Esoterikmesse in der Wiener Stadthalle. Was mir jedoch beim Verlassen des Autos unbewusst war, ist, dass es sich bei der Abstellstrasse um eine gebührenpflichtige…
…anderen Meditationstechniken, sondern auch um "Bewusstseinserweiterung". Die ***1***-Meditation weist daher einen stark spirituellen Charakter auf und lässt sich somit unter den Begriff "esoterische Lebensweisheiten" einordnen. Da die ***1***-Meditation auch keine Gesundheitspflege darstellt, verfolgt der Verein kein gemeinnütziges Förderziel. 3.1.2. Förderung der…
…Nicht abzugsfähig sind Bildungsmaßnahmen, die der privaten Lebensführung dienen z.B. Persönlichkeitsentwicklung, Esoterik, Kurse für Stressbewältigung und Beseitigung negativer Einstellungen (Jakom/Ebner EStG24, § 16 Rz 52). Im gegenständlichen Fall handelt es sich bei sämtlichen Seminaren um Persönlichkeitsentwicklung (siehe Beweiswürdigung) und nicht um die Vermittlung von…
…Interesse sind. Die EB zu BGBl I 106/1999 nennen dabei zB Persönlichkeitsentwicklung, Sport, Esoterik und B-Führerschein. Kurse zur Vermittlung von "social skills", die in gleicher Weise für den Bereich der Lebensführung wie für eine breite Palette von Erwerbstätigkeiten dienlich sein können, sind nur…
…135f.). Nicht abzugsfähig sind Bildungsmaßnahmen, die der privaten Lebensführung dienen, z.B. allgemeiner Sportkurs, Esoterik, B-Führerschein. Dienen die Bildungsmaßnahmen sowohl beruflichen als auch offensichtlich privaten Bedürfnissen, so reicht ein Nutzen für die Berufstätigkeit für die Abzugsfähigkeit noch nicht aus. Ein Indiz für die berufliche…
…20 Abs 1 Z 2 EStG zu sehen. Bildungsmaßnahmen, die aus Gründen des persönlichen Interesses getätigt werden, bzw, die auch von nicht berufstätigen Personen von allgemeinem Interesse sind, sind vom Abzug ausgeschlossen (zB Persönlichkeitsentwicklung, Sportkurse, Esoterik, B-Führerschein, Meditationslehrgänge, etc; Ebner in Jakom, EStG16, 2023, …
…Interesse sind oder die grundsätzlich der privaten Lebensführung dienen (z. B. Persönlichkeitsentwicklung ohne beruflichen Bezug, Sport, Esoterik, B-Führerschein) sind nicht abzugsfähig und zwar auch dann nicht, wenn derartige Kenntnisse für die ausgeübte Tätigkeit verwendet werden können oder von Nutzen sind (vgl. ÖStZ 1999, 255…
…dass die Beschäftigung des Bf. mit der Thematik "Einsatz von Radionik im Weingarten" seiner persönlichen Neigung entspringe und Radionik eine wissenschaftlich nicht belegte Heilmethode darstelle, welche der Esoterik zuzuordnen sei. Da die prognostizierten Erlöse durch keine vorliegenden Daten belegt werden könnten, sei die Tätigkeit als…
…nur eine berufliche Veranlassung zu erkennen ist (BFG 16.04.2020, RV/7101633/2016). Nicht abzugsfähig sind dabei jedoch alle Bildungsmaßnahmen, die auch bei nicht berufstätigen Personen von allgemeinem Interesse sind (z.B.: PKW-Führerschein, Persönlichkeitsentwicklung, Sport, Esoterik, Supervision, Mediation, Rhetorik, Stressbewältigung; Lenneis in Jakom14…
…berufstätigen Personen von allgemeinem Interesse sind oder die grundsätzlich der privaten Lebensführung dienen (z.B. Persönlichkeitsentwicklung, Sport, Esoterik, B-Führerschein) (vgl. EB 1766 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP zu BGBl I 106/1999). In Hinblick auf das Einzelcoaching ist auszuführen…
…reicht ein Nutzen für die Berufstätigkeit für die Abzugsfähigkeit alleine noch nicht aus (zB Persönlichkeitsentwicklung, Sport, Esoterik, B-Führerschein). Dem Abgrenzungskriterium der Notwendigkeit eines Aufwandes ist dann keine entscheidende Bedeutung beizumessen, wenn ein Aufwand seiner Art nach nur eine berufliche Veranlassung erkennen lässt (VwGH 27…
…beruflichen Bezug der Bildungsmaßnahme auch nicht schaden, wenn die Bildungsmaßnahme auch im privaten Bereich nützlich sein könnte. Die gegenständliche Bildungsmaßnahme zählt zweifelsohne auch nicht zu jenen typischerweise der privaten Lebenssphäre zuzurechnenden Kursen (wie zB Persönlichkeitsentwicklung, Esoterik, Führerschein, Sport uä.), die der Gesetzgeber nach seiner oben…
…96/14/0098 betr. Literatur für die Unterrichtsgestaltung eines Lehrers). Somit waren sämtliche Bücher auszuscheiden, die von allgemeinem Interesse sind bzw. nicht typischerweise in die Berufssphäre der Pflichtigen fallen, wie etwa DVDs und Literatur zum Thema Esoterik, Psychologie, Kommunikation, Selbstheilung, Populärmedizin u.a. Ebenso wenig…
…die der privaten Lebensführung dienen (z. B. Persönlichkeitsentwicklung, Sport, Esoterik, etc.). Mit Entscheidung vom 21.06.2013, RV/2537-W/11, anerkannte der unabhängige Finanzsenat die Kosten einer Fortbildung zum internen Relationalen Coach als Werbungskosten. Die von der Bf. vorgelegten drei übereinstimmenden Unterlagen - das Diplom…
…Die EB zu BGBl. I 106/1999 nennen dabei zB Persönlichkeitsentwicklung, Sport, Esoterik und B-Führerschein. Kurse zur Vermittlung von "social skills", die in gleicher Weise für den Bereich der Lebensführung wie für eine breite Palette von Erwerbstätigkeiten dienlich sein können, sind nur dann abzugsfähig…
…reicht ein Nutzen für die Berufstätigkeit für die Abzugsfähigkeit alleine noch nicht aus (zB Persönlichkeitsentwicklung, Sport, Esoterik, B-Führerschein). Dem Abgrenzungskriterium der Notwendigkeit eines Aufwandes ist dann keine entscheidende Bedeutung beizumessen, wenn ein Aufwand seiner Art nach nur eine berufliche Veranlassung erkennen lässt (VwGH 27…