…Zusammenhang mit der Einräumung der Dienstbarkeit stehe. Die Schenkung des Kaufpreises in Höhe von € 400.000,00 durch VATER und MUTTER an den Bf. sei ausdrücklich aus dem Grund erfolgt, damit dieser die verfahrensgegenständlichen Wohnungseigentumsobjekte im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erwerben könne…
…Gemäß § 33 TP 9 GebG unterliegen Dienstbarkeiten, wenn jemandem der Titel zur Erwerbung einer Dienstbarkeit entgeltlich eingeräumt oder die entgeltliche Erwerbung von dem Verpflichteten bestätigt wird, einer Gebühr von 2 v.H. von dem Werte des bedungenen Entgeltes. Voraussetzung der Erfüllung des Tatbestandes des § 33…
…Gesetz. Der Bf hält daher den Antrag auf ersatzlose Aufhebung des Gebührenbescheides, sowie den Antrag auf Vernehmung des Zeugen, J, aufrecht. Die genaue Wohnungsgröße wurde nicht bekannt gegeben. 5. Erwägungen Gemäß § 33 TP 9 GebG unterliegen Dienstbarkeiten, wenn jemandem der Titel zur Erwerbung einer Dienstbarkeit…
…jemandem der Titel zur Erwerbung einer Dienstbarkeit entgeltlich eingeräumt oder die entgeltliche Erwerbung von dem Verpflichteten bestätigt wird, einer Gebühr von 2 v.H. von dem Werte des bedungenen Entgeltes. Gemäß § 17 Abs. 1 GebG ist für die Festsetzung der Gebühren der Inhalt der über…
…84/15/0056)." II. Rechtslage: Gemäß § 33 TP 9 GebG unterliegen Dienstbarkeiten, wenn jemandem der Titel zur Erwerbung einer Dienstbarkeit entgeltlich eingeräumt oder die entgeltliche Erwerbung dem Verpflichteten bestätigt wird, einer Rechtsgebühr in Höhe von 2 v.H. von dem Wert des bedungenen Entgeltes. Gemäß…
…denen jemandem der Titel zur Erwerbung einer Dienstbarkeit entgeltlich eingeräumt oder die entgeltliche Erwerbung von dem Verpflichteten bestätigt wird, einer Gebühr von 2% von dem Werte des bedungenen Entgeltes. Nach § 17 Abs 1 GebG ist für die Festsetzung der Gebühren der Inhalt der über das…
…jemandem der Titel zur Erwerbung einer Dienstbarkeit entgeltlich eingeräumt oder die entgeltliche Erwerbung von dem Verpflichteten bestätigt wird, einer Gebühr von 2 v.H. von dem Werte des bedungenen Entgeltes. Gemäß § 17 Abs. 1 GebG ist für die Festsetzung der Gebühren der Inhalt der über…
…jemandem der Titel zur Erwerbung einer Dienstbarkeit entgeltlich eingeräumt oder die entgeltliche Erwerbung von dem Verpflichteten bestätigt wird, einer Gebühr von 2 v.H. von dem Werte des bedungenen Entgeltes. Gemäß § 17 Abs. 1 GebG ist für die Festsetzung der Gebühren der Inhalt der über…
…jemandem der Titel zur Erwerbung einer Dienstbarkeit entgeltlich eingeräumt oder die entgeltliche Erwerbung von dem Verpflichteten bestätigt wird, einer Gebühr von 2 v.H. von dem Werte des bedungenen Entgeltes. Gemäß § 17 Abs. 1 GebG ist für die Festsetzung der Gebühren der Inhalt der über…
…groß die Fläche ist, die von der Bf. dauerhaft in Anspruch genommen wird. IV. rechtliche Beurteilung Gemäß § 33 TP 9 GebG unterliegen Dienstbarkeiten, wenn jemandem der Titel zur Erwerbung einer Dienstbarkeit entgeltlich eingeräumt oder die entgeltliche Erwerbung von dem Verpflichteten bestätigt wird, einer Gebühr von…
…jemandem der Titel zur Erwerbung einer Dienstbarkeit entgeltlich eingeräumt oder die entgeltliche Erwerbung von dem Verpflichteten bestätigt wird, einer Gebühr von 2 v.H. von dem Werte des bedungenen Entgeltes. Gemäß § 17 Abs. 1 GebG ist für die Festsetzung der Gebühren der Inhalt der über…
…Erwerbung von dem Verpflichteten bestätigt wird, einer Rechtsgeschäftsgebühr von 2 v. H. von dem Werte des bedungenen Entgeltes. 2. Da der Begriff der Dienstbarkeit (Servitut) im Gebührengesetz nicht umschrieben ist, muss er dem Zivilrecht entnommen werden. Gemäß § 472 ABGB wird durch das Recht der Dienstbarkeit…
…festgehalten, nicht der Umsatzsteuer unterliegen würden, weil es sich um Schadenersatzleistungen handle. Dazu hat das Bundesfinanzgericht erwogen: 1. Gemäß § 33 TP 9 GebG 1957 unterliegen Dienstbarkeiten, wenn jemandem der Titel zur Erwerbung einer Dienstbarkeit entgeltlich eingeräumt oder die entgeltliche Erwerbung von dem Verpflichteten bestätigt wird…
…1.2 Abänderung/I.2 Stattgabe) Rechtslage Gemäß § 33 TP 9 GebG 1957 unterliegen Verträgen mit denen jemandem der Titel zur Erwerbung einer Dienstbarkeit entgeltlich eingeräumt oder die entgeltliche Erwerbung von dem Verpflichteten bestätigt wird, einer Gebühr von 2% von dem Werte des bedungenen Entgeltes…
…erhält, nach dem Wert im Allgemeinen einer Rechtsgebühr von 1 v. H. Gemäß § 33 TP 9 GebG unterliegen Dienstbarkeiten, wenn jemandem der Titel zur Erwerbung einer Dienstbarkeit entgeltlich eingeräumt oder die entgeltliche Erwerbung von dem Verpflichteten bestätigt wird, einer Rechtsgeschäftsgebühr von 2 v. H. von…
…abgeschlossen oder eine Dienstbarkeit eingeräumt worden ist, rechtlich wie folgt zu würdigen: Gemäß § 33 TP 9 Gebührengesetz 1957 idgF (GebG) beträgt der Tarif der (Rechtsgeschäfts-) Gebühr für Dienstbarkeiten, wenn jemandem der Titel zur Erwerbung einer Dienstbarkeit entgeltlich eingeräumt oder die entgeltliche Erwerbung von dem Verpflichteten…
…Nr. x samt den von der Beschwerdeführerin vorgelegten Unterlagen. IV. Rechtliche Beurteilung Rechtslage Gemäß § 33 TP 9 GebG unterliegen Dienstbarkeiten, wenn jemandem der Titel zur Erwerbung einer Dienstbarkeit entgeltlich eingeräumt oder die entgeltliche Erwerbung von dem Verpflichteten bestätigt wird, einer Gebühr von 2 v.H…
…keine Bedeutung zu. Weder die Vereinbarung eines periodisch zu entrichtenden Entgeltes und der Tragung der Betriebskosten durch den Beschwerdeführer noch die vertragliche Einräumung von Kündigungsmöglichkeiten sprechen gegen die Qualifikation eines Vertrages als Titel zur Erwerbung einer Dienstbarkeit (mwN VwGH 05.03.1990, 89/15/0014…
…Äquivalenz leitet sich dabei aus diesem Sachverhalt ab. Wie bereits erwähnt unterliegt der Gebühr nach § 33 TP 9 GebG nicht erst der Erwerb einer Dienstbarkeit, also ihre grundbücherliche Einverleibung (gemäß § 481 ABGB, Modus, Verfügungsgeschäft), sondern schon die rechtsgeschäftliche Einräumung des Titels zur entgeltlichen Erwerbung (Titel…
…dem Pacht- und Servitutsvertrag und der Aufsandungsurkunde vom 17. Dezember 2012. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. (Stattgabe) Gemäß § 33 TP 9 GebG unterliegen Dienstbarkeiten, wenn jemandem der Titel zur Erwerbung einer Dienstbarkeit entgeltlich eingeräumt oder die entgeltliche Erwerbung dem Verpflichteten bestätigt wird…