…hat. Bereits im Zeitpunkt des Grundkaufes am 25.9.2008 war der Wille der Bf. auf den Erwerb eines durch Realteilung zu schaffenden eigenen Grundstückes samt dem von der GmbH vorgeplanten und darauf errichteten Bauwerk gerichtet und nicht bloß auf den Erwerb eines unbebauten Nutzungsabschnittes…
…In einer Gesamtbetrachtung ist jedenfalls davon auszugehen, dass die Bf. nicht Bauherr hinsichtlich des auf dem erworbenen Nutzungsabschnitt errichteten Eigenheimes war. In ihrer Gesamtheit sprechen daher die Vorplanung und die koordinierte Ausführung der 4 Bauprojekte sowie der Erwerb von Miteigentum letztendlich für die Hinnahme des…
…In einer Gesamtbetrachtung ist jedenfalls davon auszugehen, dass der Bf. nicht Bauherr hinsichtlich des auf dem erworbenen Nutzungsabschnitt errichteten Eigenheimes war. In seiner Gesamtheit sprechen daher die Vorplanung, die koordinierte Ausführung der 4 Bauprojekte, der Erwerb von Miteigentum und die zeitliche Abfolge letztendlich für die…
…In einer Gesamtbetrachtung ist jedenfalls davon auszugehen, dass die Bf nicht Bauherr hinsichtlich des auf dem erworbenen Nutzungsabschnitt errichteten Eigenheimes war. In seiner Gesamtheit spricht daher die Vorplanung, die zeitliche Abfolge, der Erwerb von Miteigentum und vor allem die koordinierte Ausführung der 4 Bauprojekte (Einreichplan…
…In einer Gesamtbetrachtung ist jedenfalls davon auszugehen, dass der Bf. nicht Bauherr hinsichtlich des auf dem erworbenen Nutzungsabschnitt errichteten Eigenheimes war. In seiner Gesamtheit sprechen daher vor allem die Vorplanung, die zeitliche Abfolge, der Erwerb von Miteigentum und die koordinierte Ausführung der 4 Bauprojekte letztendlich…
…In einer Gesamtbetrachtung ist jedenfalls davon auszugehen, dass der Bf. nicht Bauherr hinsichtlich des auf dem erworbenen Nutzungsabschnitt errichteten Eigenheimes war. In ihrer Gesamtheit sprechen daher die Vorplanung und die koordinierte Ausführung der 4 Bauprojekte sowie der Erwerb von Miteigentum letztendlich für die Hinnahme des…
…hat. Bereits im Zeitpunkt des Grundkaufes am 25.9.2008 war der Wille des Bf. auf den Erwerb eines durch Realteilung zu schaffenden eigenen Grundstückes samt dem von der GmbH vorgeplanten und darauf errichteten Bauwerk gerichtet und nicht bloß auf den Erwerb eines unbebauten Nutzungsabschnittes…
…In einer Gesamtbetrachtung ist jedenfalls davon auszugehen, dass die Bf. nicht Bauherrin hinsichtlich des auf dem erworbenen Nutzungsabschnitt errichteten Eigenheimes war. In seiner Gesamtheit sprechen daher die Vorplanung, die koordinierte Ausführung der 4 Bauprojekte, der Erwerb von Miteigentum und die zeitliche Abfolge letztendlich für die…
…der durch Vergleichsfälle erwiesenen ständigen Geschäftspraxis der GmbH als erwiesen, dass die GmbH primär nur solche Käufer zum Erwerb eines Grundstückes zugelassen hat, die sich auch verpflichtet haben, ein Haus mit der GmbH zu errichten. Im gegenständlichen Fall ist es der GmbH offenkundig auch gelungen…
…eines Grundstückes maßgebend, in dem dieses erworben werden soll. Gegenstand eines nach § 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG der GrESt unterliegenden Erwerbvorganges sei das Grundstück in bebautem Zustand auch dann, wenn die Verträge über den Erwerb des unbebauten Grundstücks einerseits und des darauf zu errichtenden…
…eines Grundstückes maßgebend, in dem dieses erworben werden soll. Gegenstand eines nach § 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG der GrESt unterliegenden Erwerbvorganges sei das Grundstück in bebautem Zustand auch dann, wenn die Verträge über den Erwerb des unbebauten Grundstücks einerseits und des darauf zu errichtenden…
…14/0172, Aufwendungen für die Errichtung eines behindertengerechten Eigenheimes, soweit nicht spezifisch behindertengerechte Baumaßnahmen gesetzt werden würden, nicht als außergewöhnliche Belastung angesehen werden könnten. Das Haus des Beschwerdeführers sei auf Grund der aufliegenden Unterlagen bereits im Jahr 1996 saniert und bewohnbar gemacht worden. Im Jahr…
…demnach kein Erwerb eines land-/forstwirtschaftlichen Grundstückes iSd Tiroler Grundverkehrsgesetzes 1996). Auf der Liegenschaft in EZ i, GB b, bestehend aus den Grundstücken mit der GSt-Nr. g und j, wurde vom Bf. in der Folge ein Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten und Garage errichtet (vgl…
…war und nicht bloß auf den Erwerb eines unbebauten Nutzungsabschnittes. Die Tatsache, dass GfKF auch für die GmbH als Verkäufer tätig war, legt überdies nahe, dass die Bf. von Beginn an beabsichtigt hat, das von der GmbH vorgeplante Bauwerk von dieser darauf errichten zu lassen…
…In einer Gesamtbetrachtung ist jedenfalls davon auszugehen, dass die Bf. nicht Bauherr hinsichtlich des auf dem erworbenen Grundstück errichteten Eigenheimes war. In ihrer Gesamtheit sprechen daher die Vorplanung und die koordinierte Ausführung der 11 Bauprojekte letztendlich für die Hinnahme des von der Anbieterseite vorbereiteten einheitlichen…
…In einer Gesamtbetrachtung ist jedenfalls davon auszugehen, dass der Bf. nicht Bauherr hinsichtlich des auf dem erworbenen Grundstück errichteten Eigenheimes war. In ihrer Gesamtheit sprechen daher die Vorplanung und die koordinierte Ausführung der 11 Bauprojekte letztendlich für die Hinnahme des von der Anbieterseite vorbereiteten einheitlichen…
…2008/16/0014). Nicht entscheidend ist, wenn über den Erwerb eines (unbebauten) Grundstückes und über den Kauf des darauf zu errichtenden Gebäudes mehrere Verträge mit unterschiedlichen Vertragspartnern abgeschlossen werden. Zu beurteilen ist die Bauherreneigenschaft aus der Sicht des Erwerbers der Liegenschaft und nicht aus der…
…bei der Gemeinde angezeigt. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung, ABNr, beim Schriftenverfasser hat das Finanzamt für Gebühren Verkehrsteuern und Glücksspiel, =GVG, festgestellt, dass alle Häuser des Projektes Ort von der GmbH errichtet worden seien. Im Kaufvertrag sei bereits ein Lageplan mit dem geplanten Gebäude enthalten…
…jene Steuerpflichtigen, die vor der Veräußerung den Hauptwohnsitz bereits aufgegeben haben. Daher ist z.B. im Zuge einer Scheidung auch jener Ehepartner begünstigt, der noch vor der Veräußerung des im Eigentum beider Ehepartner stehenden Eigenheimes aus dem gemeinsamen Ehewohnsitz ausgezogen ist (1680 BlgNR 24. GP…
…wenn einzelne Indizien weniger stark ausgeprägt sind. In einer Gesamtbetrachtung ist jedenfalls davon auszugehen, dass der Bf. nicht Bauherr hinsichtlich des auf dem erworbenen Grundstückes errichteten Eigenheimes war. Zusammenfassend ergibt sich daher vor allem aufgrund der zeitlichen Nähe der Verträge, der Vorplanung durch die GmbH…