…Z 1 genannten Rückgängigmachung durch Vereinbarung, für den Fall der Schenkung oder des Erwerbes von Todes wegen für die in diesen Fällen denkbare Möglichkeit der Verpflichtung zur Herausgabe des geschenkten (oder im Erbgang erworbenen) Grundstücks einen weiteren Erstattungstatbestand hinzu, der nach der Fassung vor dem…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R1 in der Beschwerdesache Bf, Adresse1, vertreten durch V1, Adresse2, über die Beschwerde vom 2. Juli 2013 gegen den Bescheid des Zollamtes Feldkirch Wolfurt vom 20. Juni 2013, Zahl: 920000/xxx/2012, betreffend einen Antrag…
…die Wirksamkeit des Kaufvertrages gewesen ist. Die gewählte Vorgangsweise, nämlich die Vertragsaufhebung und der gleichzeitige Verkauf dieser Miteigentumsanteile an Herrn G sind kein Erstattungstatbestand im Sinn des § 17 GrEStG. Im Vorlageantrag wird ergänzt: Der Kaufvertrag sei dadurch bedingt gewesen, dass die Übertragung des Landesdarlehens möglich…
…des Erwerbsvorganges durch Vereinbarung, für den Fall der Schenkung oder des Erwerbs von Todes wegen für die in diesen Fällen denkbare Möglichkeit der Verpflichtung zur Herausgabe des geschenkten (oder im Erbgang erworbenen) Grundstücks einen weiteren Erstattungstatbestand hinzu (vgl VwGH 8.9.2016, Ro 2016/16…
…Dementsprechend war auch der Anrechnungstatbestand des § 46 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 im gegenständlichen Fall nicht anwendbar. Der Anrechnungs- bzw. Erstattungstatbestand des § 97 Abs. 4 EStG 1988 in der für den beschwerdegegenständlichen Zeitraum 2011 geltenden Fassung bezieht sich nur auf Beteiligungserträge gemäß § 93 Abs…
…v. 11.11.1999 C-48/98, Rz. 92) Demnach ist auch das Bundesfinanzgericht verpflichtet, einen Erstattungsantrag umfassend auf alle Erstattungsgründe hin zu überprüfen, sofern die jeweiligen Antragsfristen beim betreffenden Erstattungstatbestand noch nicht abgelaufen sind. (sh. dazu auch Witte/Alexander, Zollkodex Art. 239 Rz. 43…
…rückwirkendes Ereignis dar, das geeignet wäre, die bereits entstandene Beitragsschuld wieder aufheben. Ebensowenig enthält das Altlastensanierungsgesetz einen diesbezüglichen Erstattungstatbestand. Der angefochtene Bescheid ist daher auch aus dieser Sicht zu Recht ergangen. Gemäß § 9 Abs. 2 ALSAG hat der Beitragsschuldner bis spätestens am 15. Tag (Fälligkeitstag…
…im Sinne des § 5 Abs. 1 Z 2 MinStG bestanden habe, andernfalls der Erstattungstatbestand des § 5 Abs. 1 Z 2 MinStG erfüllt sei. Nach entsprechenden an die Beschwerdeführerin und das Zollamt gerichteten Vorhalten ersuchte das Bundesfinanzgericht die A-GmbH um Auskunft, wie das Vermischungsprodukt tatsächlich…
…als unbegründet ab. Die Beschwerdeführerin habe den Diesel für keinen der im § 8 Abs. 2 Z 1 MinStG 1995 angeführten Zwecke verwendet und erfülle somit diesen Erstattungstatbestand nicht. Dass das Zollamt im Vorverfahren eine andere Rechtsansicht vertreten habe, erfülle ebenso keinen im § 5 MinStG 1995…
…1 VerssStG Das Versicherungssteuergesetz enthält in der Bestimmung des § 9 Abs 1 VersStG selbständige Erstattungstatbestände für die Erstattung der Versicherungssteuer aus taxativ aufgezählten Gründen. Allgemein sind diese Erstattungstatbestände als Ausnahme von dem Grundsatz zu sehen, dass eine einmal entstandene Steuerpflicht durch nachträgliche Ereignisse und insb…
…im Streitfall die eben genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Gegenteiliges behauptet auch der Bf. nicht. Das Billigkeitsregime dient aber nicht dazu, weitere - vom Gesetzgeber nicht vorgesehene - Erstattungstatbestände zu schaffen. Sonstige Fälle der Wiederausfuhr stellen keine besonderen Umstände dar (siehe Alexander in Witte, UZK, 7. Auflage, Art…
…ausgetauscht werden (vgl. VwGH 15.05.2018 Ra 2018/16/0045). Angemerkt werden darf, dass Art. 116 UZK neben den für alle Erstattungstatbestände geltenden allgemeinen Bestimmungen einen eigenständigen Erstattungstabestand im Fall einer Ungültigerklärung einer Zollanmeldung nach Art. 174 enthält (Art. 116 Abs. 1 dritter Unterabsatz…
…angeordnet werde. Vielmehr sei diese Bestimmung dahingehend auszulegen, dass die Erstattungstatbestände des Zollkodex ergänzend zu den Erstattungsmöglichkeiten oder Rechtsbehelfen nach der BAO Anwendung finden würden. Dementsprechend sei daher etwa eine Beschwerde nach der BAO parallel zu Erstattungsanträgen nach dem Zollkodex möglich. Richtig sei zwar, dass…
…93 --SEIM-- EuGHE 1996, I-73 Rdnr. 52 f.). Der EuGH sieht die verschiedenen Erstattungstatbestände wohl als einheitliche Regelung an, nämlich neben der Nacherhebung als einen der beiden besonderen Ausnahmetatbestände im Hinblick auf die Zahlung der Zollschuld (vgl. EuGH-Urteil vom 14. November 2002 Rs…
Die Bf. besteht aus zwölf Spielbankbetrieben. Gemäß § 28 Abs. 2 GSpG wird die Bemessungsgrundlage für die Spielbankabgabe gebildet: - aus den Jahresbruttospieleinnahmen eines jeden Spielbankbetriebes - werden Ausspielungen über Glücksspielautomaten durchgeführt, wird von den Jahresbruttospieleinnahmen aus Glücksspielautomaten eines jeden Spielbankbetriebes die gesetzliche Umsatzsteuer abgezogen - Die Jahresbruttospieleinnahmen beziehen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Georg Zarzi in der Finanzstrafsache gegen Bf., Adr., vertreten durch Dorda, Brugger Jordis RecchtsanwälteGmbH, Dr. Karl-Lueger-Ring 10, 1010 Wien, wegen der Finanzvergehen des Schmuggels gemäß § 35 Abs. 1 lit. a und der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch seinen Richter Dr. Alexander Hajicek über die Beschwerde vom 22.4.2014 des zwischenzeitig verstorbenen H**** R**** sen., StNr **-***/****, zuletzt [Adresse], nunmehr der Verlassenschaft nach H**** R**** sen., vertreten durch Mag. Xe**** No****, öffentliche Notarin, [Adresse], als…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Ilse Rauhofer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***RÄ***, ***ADR RÄ***, über die Beschwerde vom 20. September 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich, Dienststelle für Sonderzuständigkeiten vom 6. August 2024 betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch DSC Doralt Seist Csoklich Rechtsanwälte GmbH, Währingerstraße 2-4, 1090 Wien, über die Beschwerde vom 30. Dezember 2015 gegen den Bescheid des Zollamtes Wien (nun Zollamt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. W in der Beschwerdesache der Bf., Gde X, F-Straße-xx, vertreten durch die XYZ Steuerberatungspartnerschaft, Gd Y, B-Straße-yy, gegen den Bescheid des Finanzamtes Z, Ge Z, S-Straße-zz, vom 4…